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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1552.

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werden, da das nicht seine, sondern Sache beider Städte sei. Wegen des neuen Rechtens wird er gänzlichabgewiesen. In Betreff der Kosten wollen die von Bern 30 Florin geben und bitten die Gesandten vonFreiburg, auch soviel daran zu geben. Diese bemerken, sie haben hicfür keine Vollmacht, nehmen aber dieSache in den Abschied, r. Der Prädicant von Yvonand zeigt des Fernern an, das Pfarrhaus sei ganzbaufällig und dachlos, er habe in demselben keinen Schutz, er muffe stets besorgen, es falle auf ihn undsein Gesinde ein. Er bitte, gemäß frühern Abschieden anzuordnen, daß wieder gebaut werde. Es wird nunbeschlossen, es sollen alt-Venner Jacob Tribolet, im Namen derer von Bern, und ein Rathsbote von Freiburgdas fragliche Haus besichtigen und sich erkundigen, wer es zu bauen pflichtig sei, die Kirchgenossen oderAndere; was sie diesfalls finden, soll jeder Theil an seine Obern bringen. Alt-Venner Tribolet soll hiefüreinen ihm gelegenen Tag ansetzen und diesen denen von Freiburg berichten, damit sie ihren Boten absendenkönnen. «. Der Vogt von Schwarzenburg (erwähnt) des ungeschickten Handels und der Rede, die JostPulver gegen ihn gethan, indem er gesagt hat, er sei nicht sein Herr. Nachdem Pulver sich diesfalls verantwortethat, werden ihm zu Strafe 10 Pfund aufgelegt; daneben soll er zu Grasburg ins Gefängniß gelegt undaus demselben nicht entlassen werden, bis er die genannten 10 Pfund entrichtet hat,oder aber des rechtendarob erwarten", t. Der Vogt und der Venner von Schwarzenburg bitten beide Städte wiederum, dieAnnen mit einem Almosen zu bedenken. Dem Vogt wird aufgetragen, den Armen, die noch leben, sovielzu geben, als ihnen letztes Jahr auf der Jahrrechnung zuerkennt worden ist; in Betreff der Andern aber,die auch gemeldet worden sind, denen aber früher nichts gegeben worden ist, erhält der Vogt Vollmacht,nach seinem Ermessen und in Betracht ihrer Armut im Namen beider Städte etwas zu verabfolgen. DerVogt von Grasburg eröffnet wie die beiden Ammänner von Ueberstorf und Albligen im Namen beiderGemeinden in Betreff des zwischen diesen waltenden Spans sich freundlich vereinigt haben und diesfallsunter dem Siegel des Vogts ein Brief errichtet worden sei. Er wolle denselben aber ohne Geheiß beiderStädte nicht siegeln, sondern ihren Bescheid gewärtigen. Es wird beschlossen, der Vogt soll die Aufzeichnunghersendenund gegen derselbigen march der brief, so hievor ufgericht ist, behalten werden", dann soll er denBescheid, der ihm diesfalls zugeschrieben werden wird, erwarten, v. Venner Gilg von Schwarzenburgerwähnt im Namen gemeiner Landleute des langwierigen Spans zwischen diesen und denMischen" desBerges Wandel, in Betreff der Atzung daselbst, ivofür früher Botschaften auf den streitigen Platz gesandtund auf letzter Jahrrechnuug hier verabschiedet und sonst oft geschrieben worden sei. Der Venner bittetdringend, die von Schwarzenburg (sp") bei Brief und Siegel zu handhaben, damit weitere Unruhe verhütetwerde. Hierauf verlangen die Boten von Freiburg gemäß ihrer Instruction, es sollen noch heute Botenbeider Städte auf den dem Streit unterworfenen Platz gehen, die Gewahrsamen untersuchen, die Vorständeder Parteien verhören und dann die Sache freundlich zu vereinbaren trachten, zumal dieMischen" in Betreffdes Berges Wandel nichts Anderes verlangen, als bei ihrem Recht des Weidgangs wie von Altem her zuverbleiben. Dabeihaben sie angezeigt, daß sie mehr als ein Mal den Berg geschwendt haben; die Landmarchenhaben mit Bezug auf die Gerechtigkeit der Weidgänge keine Bedeutung. Auf dieses wird von denen vonBern (min g. Herren") freundlich dahin willfahrt, daß nochmals beide Städte ihre Boten dahinsenden unddie Sache beizulegen suchen sollen, doch unbeschadet den Landmarchen, die laut Brief und Siegel aufrechterhalten werden sollen. Der Vogt zieht die Erneuerung der Erkanntnisse an. Die beiden Städte findendieses für gut und glauben, der Commissar Lucas iväre dazu geeignet. Doch wird nichts Endliches beschlossen,sondern auf weitere Beratschlagungdie commission ze stellen und mit dem commissario ze überkommen".