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Juni 1552.
in der Sammlung bleiben heißen. I». Martin Blum zu Wescu eröffnet, er habe ein Erblehen laut Briefund Siegel, die er vorlegt. Von diesem Erblehen schulde er der Sammlung zu Wesen jährlich 9 PfundHaller; er bitte nun, ihm dieses Erblehen für eigen zu kaufen zu geben; er wolle genannter Sammlnngeinen guten „Fürschutz" mit Briefen oder Baargeld thun, was dem Gotteshäuschen nützlicher sei. Es wirddas heimgebracht, in der Meinung, daß dem Blum durch den Obervogl beförderliche Antwort crtheilt werdensoll. Soviel die Voten wahrgenommen haben, würde Blum bei diesem Kauf „zwyfalt houptgut" in Briefenoder Geld erlegen, wodann er von der Sammlung auch zweifachen jährlichen Zins verlangen würde, I. PeterAmmen (Ammann) bewirbt sich wieder um die Pfrund im Tönier (Antonier) Haus. Die Instructionenlauten aber ungleich; Schwyz will ihn nicht aufnehmen; Glarus will ihn aufnehmen, wenn er 20V Guldenbaar erlegt. Die Sache wird nun in den Abschied genommen. Dabei hat auch Ammann Federlin berichtet,er glaube nicht, daß es dem Gotteshause von Nutzen sei. Ii.» Der Untervogt Nuck zeigt an, in der GrafschaftToggenburg habe Einer mit Vieh unchristlich gehandelt und sei dann landflttchtig geworden, worauf sei»Gut, das er in der Grafschaft gehabt habe, wie billig, von der Oberhand eingezogen worden sei. Dergenannte Übelthäter habe nun auch in der Grafschaft Utznach ein Gut und ein Häuschen, dem vielleicht dieOberhand auch nachjagen möchte. Da die Boten nicht wissen, was hierum Rechtens ist, auch der Übelthäternoch lebt und sein Gut durch Urtheil niemand zubekennt worden ist, so haben sie dem Untervogt befohlen,dieses Gut im Name» der Obern auf Recht zu verhaften bis auf weitern Bescheid der Herren und Obern,Ammann und Rath. I, Den Gültbrief, welchen Jacob Meyer den beiden Orten „gesetzt" hat, hat man demBoten voll Schwyz übergeben, um ihn zu andern Briefen zu legen, welche beiden Orten gehören und dieGrafschaft Utznach betreffen. Er beträgt 100 Gulden zu 5 Gulden jährlichen Zinses. Dieser Zins ist auchin den Zinsrodel gestellt worden.
Zu k. Dieser Artikel ist im Original durchgestrichen.
224.
Lauis. 1552, 25. Juni (Samstag nach St. Johanns des Täufers Tag). Jahrrechnung.
Staatsarchiv Luccr»! LauiS und Luggarus Abschiede Bd.Il. Staatsarchiv Zürich! Ennetbirgischc Abschiede Ibis—15S», k. ISS.Staatsarchiv Bern: LauiS u.LuggaruS Abschiede I64g- Ibib, t. ig. Laiidesarchi» Schwy;: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede Bd.24.
Kantonsarchiv Arcibiirg: Ennetbirgische Abschiede Band Ro. 104. Kantonsarchiv Solothnrn: Abschiede Band Si.
Gesandte: Zürich. Rudolf Kloter. Bern. Bat Ludwig von Mülinen. Freibürg. Franz vonAffry. Solothnrn. Urs Sury, alt-Seckelmeister und des Raths. (Andere nicht bekannt.)
«.» 1. Der Seckelmeister übergiebt die Landsteuer von Lauis, 7026 Pfund und 19 Spagürli, das Pfundzu 10 Kreuzer. 2. Die Commune Morco bezahlt die Steuer mit 320 Pfund. 3. Die Commune Sonvicoentrichtet die Steuer mit 640 Pfund. 4. Die Commune Ponte zahlt für die Steuer 392 Pfund und3 Spagürli. 5. Zoll und Bank zu Mendris haben 100 Sonneilkronen abgeworfen. 6. Der abtretendeLandvogt zu Lauis, Jacob Landolt von Glarus, verrechnet als Einnahmen von den Bußen 305 Kronen-Davon geht ab der Drittheil für den Vogt lind die Amtsleute und bleibeil den Obern noch 203 Kronen1 Dicken. Die Ausgaben des Landvogts belaufen sich auf 442 Kronen 4'/^ Kreuzer. Die Obern bleiben