Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
662
Einzelbild herunterladen
 

662 Mai 1552,

Eidgenossen, geduldet haben, doch mit der Bedingung, daß er nichts wider die Ehre und Pflicht derEidgenossenschaft vornehme. Dann haben die mit Frankreich in der Vereinung stehenden Orte in Gemäßheitder letztern ihre Knechte dem König zugehen lassen, doch so, daß sie nur nach Inhalt der Vereinung dienensollen. Andere Aufwiegler habe man hier nicht gehabt und nicht geduldet, denn die Eidgenossen seienentschlossen, die Erbeinung, wenn sie gegen ihnen beobachtet werde, ebenfalls zu halten. Der Kaiser mögesich daher zu keinen Ungnaden gegen die Eidgenossenschaft bewegen lassen.

St. A. Bern: Allgem. cidg. Abschiede Ql Al, S. 727 (a torxa:Bewilligt 4. Juni 1552, dem landvogt von Baden zugeschryben").

Zu Ii. Das Appenzeller Exemplar führt das Bctreffniß für Appenzell auf mit 18 Kronen und 1 Dicken.

Zu t. 1558, Ig. September, Baden, Die IV Schirmorte des Abts von St, Gallen an den Abt.Er werde sich erinnern, wie die Schirmorte ihm ab einer Tagleistung zu Baden, die auf den 2. (andern")Juni 1552 gehalten worden sei, geschrieben und ihn gebeten haben, dem Konrad Langensee die ihm auferlegteStrafe zu erlassen und die Übrigen, welche den Prädicanten in die Stadt St. Gallen begleitet haben, nichtzu bekümmern. Wider Erwarten werde man neuerdings von dem Gesandte» der Stadt Lindau, StadtschreiberJoachim Lang, berichtet, daß der Bürge des Konrad Langensee seiner Bürgschaft noch nicht ledig gelassenund die Urfehde noch nicht herausgegeben worden sei, und daß die Uebrigen noch in Sorgen stehen, es möchtem gleicher Weise mit ihnen vorgegangen werden. Die Schirmorte seien daher neuerdings ernstlich gebetenworden, da die betreffenden Burger von Lindau den Prädicanten nicht gewaltmäßig begleitet, sondernunbedachtlich" als Freunde und unbewehrt, still, freundlich und schiedlich mit ihm gegangen seien undniemand Trotz geboten haben, zu bewirken, daß dem genannten frühern Begehren entsprochen werde. Die^chiedorte bitten daher nochmals fleißig und freundlich den Abt, diesem Ansuchen zu willfahren, damitLangensees Bürge befreit, die Urfehde herausgegeben werde und die Uebrigen frei und sicher handeln und wandelnmögen. Sollte der Abt aber hiergegen irgend eine Einrede haben, so möge er hierüber die Schirmorte aufdem nächsten Tag berichten. Es siegelt der Landvogt zu Baden, Hans Heinrich Sproß, des Raths zu Zürich,

St. A. Zllrichi A. Abt St. Galle» tCopie). L, A, Schwyz: A. Abt St, Gallen,

223.

Kaster und Whnach. 1552,uf Iiechsteil Mey".

LaiibcSarchiv Schw»z: Abschiede.

Landvogts sauiint der boten, so uf nechsten mci) des 1552 jars im Gaffel und zu Utznach Handlung",tt. Vor den Boten erscheinen Ammann Mattheini und Thomas ab Scheidberg und begehren, daß derVertrag und Spruch, der zwischen ihnen aus der Grafschaft im Thurthal und denen von Amden in Betreffder Alp Selon undTscholis" (? 7. Sept. 51 Schoruthan) vor Langem ausgesprochen worden sei, in Siegel,Brief und Kräften komme! sie wollen nämlich gänzlich bei demselben verbleiben und sich in keine weitereTagsatzung und Recht einlassen. Dagegen eröffnen die von Amden, von dem benannten Spruche sei für siegroßer Nachtheil und Schaden, und ebenso für die zwei Orte mit Bezug ans die Landmarchen zu erwarten.Sie verlangen daher, daß mau die alten Briefe und Siegel wieder verhöre und die Späne noch ein Malbesichtige, wodann sich heiter zeigen werde, was beiden Theilen gehöre, bei dem billig jeder bleiben solle.An dem frühern Spruch seieil weder die Rechtsbrecher oder gütlichen Sprücher, noch die Gemeinde Amdenschuld, sondern die, welche von der letztern hiezu verordnet worden seien, die nicht nach ihrem Befehl gehandelthaben, indem sie die Kreuze, welche sie gefunden, vor dem Spruch verschwiegen haben. Nach Verhör der