652
Mm 1552.
219.
Zweiörücken. 1552, 20. Mai.
StaatSarüiiv Liiccrn: Allgem. Abschiede I> k. <o. StaatSarclii» Zürich: Abschiede Band 18, t. SSö.
KantonSarchiv Trciburg! Badische Abschiede Band lö. Kantvnsarchiv Tchaffhausen: Abschiede, dem Abschied vom si. Mai Ik>52 angefügt.
LaiideSarchiv Appenzell! Abschiede.
Verhandlung von Boten der Eidgenossen mit dem König von Frankreich.
Die Boten der Eidgenossen (s. Abschied vom 4. Mai t» und v) eröffnen im Feldlager zn Ziveibrückendem König: 1. Auf Ansuchen der Negierung des römischen Königs zu Eusisheini, der Prälaten, Aebte undanderer Geistlicher, des Adels und „anderer Gemeinden" der oberösterreichischen Lande bitten die Eidgenossen denKönig, nicht gedulden zu wollen, daß in dein gegenwärtigen Kriege diese Lande und Gelegenheiten verheert oderbeschädigt werden, mit Rücksicht auf das alte Bündniß, welches diese Lande als Angehörige des Hauses Oesterreichmit den Eidgenossen haben, und in Betracht, daß die genannte Regierung auf die Bitte der Eidgenossen diegefangenen Diener des Königs freigelassen hat. Der König antwortet, nachdem schon die von Basel ihreAnwälte bei dem König zu Zabern hatten und in gleicher Weise sich für die Regierung von Ensisheimverwendeten und der König zugegeben hat, daß die betreffenden Gebiete nicht überzogen noch beschädigtwerden sollen, obschon sie wegen ihrer grausamen „Unmiltigkeit" gegen des Königs Diener und Kriegsleutein diesem Aufbruche eine Strafe verdient hätten, jetzt aber der König neuerdings von den Eidgenossenangegangen werde, denen er hauptsächlich zu entsprechen begierig sei, so wolle er die genannte Unbescheidenheitvergessen und es werden die Betreffenden von seinein Kriegsheere keinen Schaden empfangen, hauptsächlichauch, weil die Eidgenossen versichern, daß die Gefangenen am eilften Tag dieses Monats befreit wordenseien. 2. Ebenso hätten die Städte Straßburg, Colmar und Schlettstadt die Eidgenossen gebeten, sie möchtenmit Rücksicht auf die alte Freundschaft und Nachbarschaft den König angehen, daß sie, namentlich die vonStraßburg, durch den Krieg keinen Schaden erleiden müssen. Antwort: Der genannte Herr habe nie darangedacht, diese Städte oder andere Lande seiner Freunde zu beschädigen; und wenn er dessen je gewillt gewesenwäre, so mögen die Eidgenossen versichert sein, daß das, ivas sie ihm zur Begünstigung empfehlen, jeneGunst erlangen werde, die sie von ihrem besten Freunde zu erwarten haben. 3. Die Stadt Rotweil sei vondem Herzog Moritz, Kurfürsten und andern Fürsten „zu Hüls und Rat" dieses Krieges aufgefordert wordenund habe deßwegen die Eidgenossen angegangen, die auch verschafft haben, daß die von Rotweil nicht gedrängtwurden, in Augsburg zu erscheinen. Die Eidgenossen bitten nun den König, vermitteln zu wollen, daß dievon Rotweil von dem Herzog Moritz oder dessen Bundesgenossen keinen Schaden empfangen. Antwort: DemKönig sei unbekannt, was der Herzog Moritz und die andern Fürsten mit denen von Rotweil zu verhandelnhaben oder warum die letztern nach Augsburg berufen worden seien. Wenn er aber gegenüber dem HerzogMoritz etwas wirken könne, so wolle er sich geneigt erzeigen, „wie dann jüngst durch sin befelch der fürstenhalb, so gen Schaffhusen gereiset, der Herr von James und der Herr bischof von Bayons (Zürich wie: Boyene)um tröstliche beschirmung etlicher orten, da ir kriegshöre fürziecheu hat, beschehen ist". 4. Als die Botender Eidgenossen durch Straßburg gereist sind, seien sie von denen von Straßburg gebeten worden, dein Königihre unterthänige und demüthige Recommendation anzusagen und ihm alle Freundschaft und gute Nachbarschaftanzubieten, da nun der König wegen des Herzogthums Lothringen ihr Nachbar geworden sei. Antwort:Schon der verstorbene König habe sich gegenüber der Stadt Straßburg freundlich erzeigt, was der jetzige