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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
585
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November 1551.

»a. Besondere Verhandlung der evangelischen Städte über das Concil und das Bundschwören-siehe Note.

«». Verhandlung der in Luggarus regierenden Orte betreffend Verkuppelungen und Dergleichen;siehe Note.

Im Zürcher Exemplar fehlen o, », 8, vv, ee; >m Berner u, k, j, Ic, n, u, in i» der Text derBerner Verordnung, i, s, x, z", evee; im Schwyzer s; im Glarner q, ev, im Baslert», I», iI, I», o, eev«; im Freiburger und Solothurner u, I,, j, Ic, u, o, 8, ev, vk;i>n Schaffhauser », d, i, Ic, », «, s, >, veim Appenzeller », »>, llt, jo, s, z, vv-ee.^ aus dem Schwyzer und Glarner, IM aus dem Schwyzer, ii aus dem Glarner, IM aus dem Schaff-hauser Abschied.

Zu v. Wir fügen folgende Acten an:

1. 1550 (anno primo llulii xapao tsrtii), 16. December. Papst Julius III. an Zürich und die übrigenEidgenossen. Schon unter seinem Vorgänger, Paul III., habe Michael Egcnstorfer, Abt des GotteshausesAllerheiligen oder Sant Salvnwr zu Schaffhauscn, ein Sohn des Unrechts (Iniguitatis tilius), sich vcrheirathetund die Verwaltung des benannten Klosters der Stadt Schaffhauscn übergeben, so daß nun dasselbe seitZehn Jahren und langer ohne Abt war, wodurch das Nccht der Verleihung der Abtei gemäß dem lateranischenEoncil und andern kirchlichen Vorschriften an den päpstlichen Stuhl gefallen sei. Derselbe habe sodann dieAbtei des Klosters Allerheiligen dem Heinrich von Jestctten, Abt des Klosters zu Sedden (?) (alias Scyldcn),übertragen, wie das in den hierüber gefertigten Briefen weitläufiger beschrieben sei. Ebensalls durch einBreve sei dem genannten Heinrich die Verwaltung des Klosters und seiner Einkünfte und der Bezug dessen,was an den Tisch des Abtes gehört, übergeben worden. Damit Heinrich gehörig in den Besitz des ihmVerliehenen gelange, bitte und ermahne der Papst die Eidgenossen, zufolge ihrer Andacht zu Gott und ihrerErgebenheit an den päpstlichen Stuhl dem Belehnten für die Ergreifung des Besitzes der ihm übertragenen

Verwaltung verhülflich zu sein.

St. A. Zürich: Abschiede Band IS, k. 2S8 (lateinisch,. - St. A. Bern: Allgem. eidgenöss. Abschiede blbl. S. esi. - U, Basel:Abschiede Band 24 (lateinisch). K. A. Freiburg: Vadische Abschiede, Band 15. A. Solothurn: Abschiede Band Li. A. A.

Schaffhausen: Correspondenzen (lateinisch).

2. Gerwigk, Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, an gemeine Eidgenossen. Letztes Jahr haben erund Heinrich, Abt des Gotteshauses Wiblingen, auf dem Neichslag zu Augsburg nebst andern Eommissionenals Präsidenten und Visitatoren der Klöster des St. Bcnedicten-Ordcns der Mainzer Provinz den Auftragerhalten, dem Heinrich von Jestetten, gewesenem Abt zu Hougschoue», Gotteshaus und Abtei genanntenOrdens zu Schaffhausen, da der letzte Abt Michael von der Administration zurückgetreten und das Klostersetzt viele Jahre verwaist gewesen sei, zu leihen und ihm zum Posseß zu verhelfen. Dieses haben sie ingewöhnlicher Form mit unter ihren äbtlichen Siegeln ausgestellten Briefen gethan. Vor kurzer Zeit sei dannauch von Seite des Papstes ein gleicher Auftrag an sie gelangt, womit ein besonderer Titel für den Heinrichaon Jestetten aus das genannte Gotteshaus verbunden worden sei, woraus dieser die wirkliche Einsetzung indasselbe verlangt habe. Sic haben nun diesfalls ein freundliches Ansuchen an Burgermeister und Rath derStadt Schaffhauscn gerichtet, wie der von Jestetten sin sich selbst auch gethan habe. Da aber dieses ohneErfolg gewesen sei, so seien sie veranlaßt, sich an gemeine Eidgenossen zu wenden, daß sie die von Schaff-hausen vermögen, die Einsetzung des Abts vor sich gehen zu lassen. Der frühere Abt Michael habe garkeine Gewalt gehabt, das Gotteshaus Schaffhauscn, das ohnehin dem heiligen römischen Reich angehöre undunterworfen sei, an Bürgermeister und Rath «Hand tödtlich zu übergeben, die von Schaffhauscn seien alsKaien nicht befugt gewesen, das Gotteshaus, als ein geistliches Gut, zu verwalten und in ihren Nutzen zuverwenden. Die Mitwirkung der Eidgenossen zu dem beabsichtigten Ei folg wolle man mit Gebet und gutenDiensten zu vergelten trachten und beim Papst und Kaisei gebühiend vermelden. Bitte um Antwort,

(Ohne Datum.)

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