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November 1551.
alldaim dasselbig der Herrschaft verfallen sin solle." Da auch andere geringe Tücher gemacht und in dasGebiet derer von Bern verkauft werden, als rheinische, Harber, schwalbacher, nördlinger, freiburger unddergleichen, die man „schirt" und die aber beim Netzen eingehen oder Blatern bekommen, die soll manungeschoren aber nicht ungenetzt verkaufen bei obiger Strafe und Zurücknahme des Tuches und Wiedererstattungdes Geldes. Ebenso soll es gehalten werden mit den lombardischen, spanischen, französischen, englische»,burgundischen und andern guten Tüchern, „also daß die so der bp eln guetzt und gschoren, aber die, so bp ganzenstucken verkauft allein guetzt und doch nit wider an die ramen glegt werden". Damit diesem nachgelebtwerde habe man Einige bestellt, welche Acht darauf haben und die Tücher beschauen. Damit die Tuchlentean den Tüchern, die sie jetzt haben, nicht Schaden leiden müssen, habe man ihnen ein Ziel bis nächste Osterngestellt, um dieselben abzusetzen. Um den bisher von den Waatleutcn bezogenen übertriebenen Mehrsch"^oder Gewinn abzustellen, haben die Verordneten zwei Meinungen beredet, dieselben dem gesessenen Rath?vorzulegen: 1. den gesetzten Schauern Gewalt zu geben, die Tuchlente bei dem Eid zu befragen, wie sie dieTücher gekauft haben, und ihnen dann zu gestatten, fiir Arbeit, Kosten und einen ziemlichen Gewinn ansjedes Stück drei, vier oder fünf Gulden zu schlagen und dieses zu bestimmen, je nachdem das Stück köstlichund am Werth ist; die betreffende Auflage wird dann nach Marchzahl auf die Elle berechnet; oder: 2. esbestimmt die Obrigkeit für jede Elle einen Zuschlag, einen oder zwei Batzen, mehr oder weniger, wobeinamentlich berücksichtigt werden soll, daß wenn Dings verkauft wird, die Verkäufer zeitweilig das Geldausstehend haben müssen. Das soll nun jeder Bote heimbringen und jedes Orr bei den Seinigen ein Einsehe»thun oder sich entschließen, ob man eine gemeine Ordnung fiir alle Orte und Vogteien erlassen wolle.
Schultheiß Nägeli von Bern erinnert, wie ab dem letzten Tag au Don Fernand Gonzaga, Statthalterzu Mailand, an den Markgrafen von Musso und an einen spanischen Hauptmann in Betreff der Gefangenschaftseines Sohnes, Burkhard Nägeli, geschrieben worden sei, wofür er bestens danke. Mit den betreffendesBriefen sei der geschworne Läufer derer von Bern mit der Farbe und der Büchse und in Begleit des Sohnesdes Bernhard Segesser, Vogts zu Kaiserstuhl, abgeschickt worden. Nun vernehme man, daß dieser Läuferermordet worden sei, „und wohl alsbald gemelter Segesser ouch". Er bitte daher, den mailändischen Bote»zu berufen und ihn zu befragen, wie die Sache stehe. Angelus Ritius, hierüber um Auskunft angegangen,eröffnet, er habe dein Statthalter zu Mailand in Betreff von Herrn Nägelis Sohn auch geschrieben unddabei angezeigt, wie die Eidgenossen einen Läufer von Bern mit einem Briefe an den Statthalter abgefertftlhaben. Dieser habe ihm geantwortet, es sei ihm aufgefallen, daß dieser Läufer nicht angelangt sei, und habeihn daher suchen lassen und zu seinem großen Leidwesen vernommen, daß er an der Gränze des Herzogthn»^Mailand zwischen Aosta und Alexandrien und Montferrat getödtet worden sei, und zwar zur Zeit, als d»Franzosen den Krieg gegen den Kaiser im Piemont begonnen haben, wo die dortige Gegend, als da>Kriegsvolk von Parma gegen Alexandrien zog, sich in Aufruhr und Zerstörung befunden habe. Er haunun allen kaiserlichen Amtleuten ernstlich befohlen, alleil Fleiß anzuwenden, die Thäter zu entdecken, u»wenn dieses geschehe, werden sie nach Verdienen bestraft werden. Der Statthalter habe auch mit beiMarkgrafen von Musso und dem spanischen Hauptmann ernstlich verhandelt, daß sie den Burkhard Nageaus der Gefangenschaft entlassen sollen, habe aber dieses nicht erlangen mögen. Der Statthalter rathe »""^es möchte Schultheiß Nägeli etilen Ehrenmann hineinsenden, um init dem Markgrafeil von Musso und de»spanischen Hauptmann um eine ziemliche Ranzion zu unterhandeln, wobei er, der Statthalter, nach beste"Vermögen behülflich sein wolle. Auf dieses eröffnet Schultheiß Nägeli weiter, nachdem er nun verstanden