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October 1551.
1. Sie wollen dem Spital zu Orbach eine Blatte, genannt Lißle, zueignen oder einen ziemlichen Zins daraus-schlagen. 2. Sie mögen ihnen gestatten, in einem Gestrüpp und Gestäude, in welchem die Fremden sÄbeholzen, ihren ziemlichen Hau und ihre BeHolzung zu haben und dasselbe zu bannen, damit sie die Wegsa»udesto besser unterhalten können. 3. Da sie eine Brücke über das Wasser geführt und bis an das Dachausgebaut haben, möge ihnen eine Steuer oder Dachung gegeben werden. 4. Einige unter ihnen dehn?»ihre Krautgärten zu weit aus; man möge dieselben besichtigen. 5. Endlich wolle man ihnen eine gnädigeSteuer an ihr neugebautes Nathhaus verabreichen. Nachdem man über alle diese Artikel auch den Landvogtverhört hat, wird verabschiedet, der Landvogt soll sich über Alles genau erkundigen; überhin soll eine Botschaftbeider Städte sich an Ort und Stelle begeben und alle gestellten Begehren erwägen und ihren Befund a»die Obern gelangen lassen. I». Die Zehntner von Echallens stellen vor, welchen Schaden sie gemäß ein"'mit Bewilligung des Landvogts vorgenommenen Schätzung an dem Zehnten erlitten haben, und bitten »>»einen gnädigen Nachlaß. Nach Verhör des Landvogts, der den Verlust gemäß der Schätzung auf 2 Ni»ttgroßen Maßes angiebt, werden sie abgewiesen, damit die Sache nicht einen bösen Anfang für die Spätesbilde. Daneben wird dem Landvogt befohlen, wenn sie allen Zehnten mit Ausnahme des gehabten Verlust^entrichtet haben und der Landvogt sich überzeugt, was hiernach mangle, ihnen Nachlaß zu gestatten-e. 1. Johann Favre von Goumoens begehrt, es wolle ihm gestattet werden, von den beiden Städte»verfallenen Gütern des George Besanson seine gehabten Kosten zu erheben. Dem Landvogt wird aufgetragenmit zweien seiner Gcschmornen diese Kosten zu schätzen und dem Favre sein ausgegebenes Geld werdenlassen; doch sollen hiebet seine Versäumnisse und die große Zehrung, die seine Freunde in starker Zahl l'UAnlaß dieser Angelegenheit gcthan haben, nicht berechnet werden, und vorab sollen seine Geldschulden abgcric)üwerden. 2. Das Geld, welches der genannte Besanson wegen des Bachofens zu Goumoens von der Gemen»''daselbst eingezogen und dem Landvogt nicht entrichtet hat, soll vorab aus des Abgcthanen Gütern abgeüag''werden. «I. Derselbe Favre bittet im Namen der Gemeinde Goumoens, ihr die Errichtung einer MtzSdaselbst zu gestatten. Wird abgewiesen, v. Die Frau und die Freunde des George Besanson, denLandvogt wegeil Übelthaten hinrichten ließ, bitten, ihnen des erster» Güter in Gnaden zu belassen. Es »">»ihnen entsprochen, mit der Bedingung, daß sie mit allen Ansprechern zur Befriedigung abkommen und »Kosten, die mit dem Dreschen des angegriffeilen Blumens gelaufeil sind, abtrageil. I'. Den Weibel»Bottens wird aus Gnaden jedem ein Nock geschenkt. K. „Genannter" Weibel bittet, ihm die Gerbene, ^seit zwei oder drei Jahren zu Bottens erhoben wird, eine zeitlang zukommen zu lassen. Er wird abgewiGund soll die Verleihung beim alten Brauch gelassen werden. I». Loys Gachet, des Landvogts Stattha»? -bittet unterthänig um Verbesserung seiner Belohnung. Man will aber keine Neuerung einführen; wohl »"werden ihm aus Gnaden für ein Mal ein halber Mütt Korn und 10 Florin geschenkt, I. Der Weibel lwOrbach meldet sich in Betreff der Nahrung, welche er den Gefangenen, „die sich Worten halb berechtig'- 'gebeil mußte. Der Landvogt soll gütlich mit ihm abrechnen und ihn befriedigeil. Ii,. Dem Blaiso vonwird der zu Gunsten beider Städte verfallene Korn- und Haberzins wegen seines Brandschadens ganz ^gelassen. I. Der Landvogt wird ermächtigt, das Hochgericht mit Steinwerk aufzurichten, das Gefäng'^welches ein Gefangener aufgebrochen hat, wieder zu verbessern und das Schloß decken zu lassen. ^Boten, welche nach Grandson und anderswohin reiten, sollen die Brücke beim Schlosse Echallens besichtigenihre Meinung fassen, wie dieselbe zu verbessern sei. ». Sie sollen auch des „Schürer hus"und räthig werden, wie es am besten gebaut werdeil möchte. «». Der Landvogt wird ermächtigt,