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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Oktober 1551.

Gurbrü und Wyleroltingen eines und von Kerzers andern Theils und tragen beiderseits ihre Anliegen inBetreff des zwischen ihnen hängenden Spanes vor. Nachdem die Boten von Freibnrg ihre Instructioneröffnet hatten, ersuchen die von Bern, zur Vermeidung größern Nachtheils, der hieraus erfolgen möchte,nochmals Boten von beiden Städten auf den streitigen Platz abzuordnen, um beide Theile zu verhören undzu versuchen, den Anstand beizulegen. Die von Freiburg entschuldigen sich, hiefür keinen Auftrag zu haben;es sollen sich aber beide Parteien auf nächster Jahrrechnung zu Freiburg einfinden und ihren Anstandvortragen und die Boten von Bern das obige Gesuch wiederholen; dann hoffen sie, die Sache werde zumGuten gebracht werden; sie für ihre Person wollen diesfalls das Beste thun. i»»i. Dem BartholomsWyenbach von Guggisberg sind 6 Miitt, halb Korn und halb Haber, an dem, was er in Folge desempfangenen Schadens schuldig geblieben ist, nachgelassen. i»i». Dein Benedict Morel werden 8 Pfund und2 Miitt Dinkel an seinen Bau des Bads zu Steuer geschenkt. «»«. Der Venner und Statthalter vonSchwarzenburg bittet dringend beide Städte, sie in Betreff der Märchen des Berges Wandel bei ihren Briefenund Siegeln bleiben zu lassen und dabei zu handhaben. Die Boten von Freibnrg begehren gemäß ihrerInstruction, daß man des weitern (Boten) ans den streitigen Platz schicke. Nachdem dann in ihrer Abwesenheitder von beiden Städten besiegelte Marchbrief verlesen worden, wurde ihnen wieder eröffnet, der Untergangsei durch Boten beider Städte erfolgt und hierüber Brief und Siegel errichtet worden, die da weisen, daßwenn ältere glaubwürdige Briefe gefunden werden, die dem jetzigen nicht gleich wären, so solle dieser ungültigsein und den ältern nachgelebt werden. Da dieser Fall noch nicht eingetreten sei, so können die von Bernnicht umhin, die von Schwarzenburg bei ihrem Briefe bleiben zu lassen; es sei daher unnöthig, nochmalsauf den Stoß zu schicken. Der genannte Marchbrief wird den Boten von Freiburg ebenfalls verlesen; diesebleiben nichtsdestoweniger bei ihrer Instruction und nehmen die Sache in den Abschied. K»z». Dem HansZand oder Schwarzhans giebt man auf die Bitte des Venners so viel wie letztes Jahr. «Kiz, Ebenso demTischmacher von Schwarzenburg. » r. Der alten Recherin wird ein Mütt Dinkel und ein Gulden verabreicht.88. Dem Benedict Seiler ein Mütt Dinkel, tt. Der Vogt von Schwarzenburg wird beauftragt, demAmmanu von Albligen und dem Weibel gemäß Gebrauch ihre Röcke zu geben. »,». Er soll auch denWeibeln den gewöhnlichen Lohn und die Kosten ausrichten, die ihnen wegen Fertigung der Gefangenengehören, w. Auf seinen Bericht, daß der Wind das Dach ab dem Haus neben dem Ritterthurmweggetragen habe, wird erkennt, die Boten, welche zunächst hinaufreiten, sollen das Haus besichtigen undbevollmächtigt sein, dasselbe wieder decken zu lassen. HVHV. Derselbe Vogt zieht an, es werde ihm für denHochflug nichts verabreicht, während er glaube, es sollte derselbe ihm, wie den frühern Amtleuten gehören.Die Instruction der Boten von Freiburg geht dahin: Der Hochflug habe stets den Vögten gehört, worübersie sich bei einigen noch lebenden erkundigt haben,und damit laufen lassen"; würde ihnen diesesabgeschlagen, so würden sie hiedurch zu einem weitern Einsehen veranlaßt. Die von Bern aber bemerken,da die hohe Herrlichkeit ihnen allein zustehe und zu dieser der Hochflug gehöre, so glauben sie, hiebei gänzlichzu verbleiben, xx.. Rechnung von Hans Krebs, Vogt zu Grasburg. Rechnung von Hans Werst

(Wernli"), Vogt zu Grandson. Den Abschied unterschreibt der Stadtschreiber zu Bern.

Das Schlußdatnm giebt der Text auf den 22. October anz die Rechmmgsablagen aber datire» vom25. October.

Der Name der Freiburger Gesandten aus dem dortigen Rathsbuch No. 69 vom 5. November 1551.