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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1551. 521

weil sie seine Güter nicht beschützt haben sollen, die doch damals außer Stand gewesen seien, sich selbst zubeschirmen. Aus diesen Gründen könne er, Bollwyler, dem auferlegt worden sei, die von Consta»;, alsUnterthanen des Königs (irer Majestät") zu beschütze», ohne weitern Befehl nichts verabfolgen lassen.Wenn aber die Eidgenossen ihn vertröste», den Hochrütiner anzuhalten, daß er dasjenige, was er an denenvon Constanz oder ihren Verwandten fordere, vor derer ordentlichen und rechten Obrigkeit mit Recht suchenwolle, so wolle er, Bollwyler, Alles was vorhanden und aus Wein oder sonst erlöst worden sei, ohneO-uittnugsverschreibung verabfolgen lassen. In Betreff des klebrigen soll ihm alle Billigkeit und was rechtsei. geschehen; denn ihm, Bollwyler, sei aufgetragen, der Eidgenossenschaft alle Freundschaft und guteNachbarschaft zu erweisen, was er, soweit die Ehre es erlaube, erfüllen wolle. St. A. Zürich- A. C°ns.°nz.

Zu pp. 1551, 14. Juni. Die XIII Orte an den Herrn von Mandelot (laut Nachschrift auch andie Herren von Lange, Sanchy sSancy?) und Belivier sBcllievre?) und an den König selbst). Auf dieserJahrrechnung sei von den Strubischen Erbe», die meistentheils in den Gebieten von Zürich, Schaffhausenund St. Gallen sitzen, abermals berichtet worden, daß zwar der König von Frankreich die Strubische Erbs-angelcgenheit, um sie zu beförderlichem Ende gelangen zu lassen, zu seinen Händen gezogen habe; aber dessenungeachtet wolle man doch in dieser Sache keinen Stillstand geben und wicderfahrcn lassen und bedrängeman sie mit neuenParischcn Commendainenten". zumal sie gezwungen worden seien, 25 Kronen Buße zuerlegen und Bezahlung der Kosten gegen den von Melier zuleien, als ircm widertheil zu thun gethreuwt".was Alles dem Frieden zuwider sei. Sic bitte» daher die Boten wiederholt um ein freundliches Fürschreibenan die Adressaten, in der Hoffnung, dessen zu genießen. Nach den in dieser Angelegenheit erfolgten vielenSchreiben der Obern haben die Boten gehofft, die lang hingezogene Sache werde zur endlichen austräglichenErörterung gelangen. Da dieses aber nicht erfolgt sei, so habe man das gestellte Begehren nicht verweigernkönnen und bitte daher, um der Billigkeit und Ruhe wegen, zu verschaffen, daß nicht nur derzeit mitsolichem rechten" stillgestanden werde, sondern daß auch um die 25 Kronen von dem Sergent wiederumWiderlegung" erfolge und die Strubischen und andere Kaufleute vonirer" wegen ruhig, unersucht undunbekümmert belassen oder sonst gütlich betragen und ihre gegebene Eautionusgehebt" werden. Das werdeden Boten und ihren Obern zu großem Wohlgefallen gereichen. Sollte aber wider Verhoffen das Genanntenicht geschehen, so würde man durch andere Mittel m der Sache handeln und sie mit dem angefangenenund veranlaßten, durch den Herrn von Sancy (Sensi"), königlichen Rath, aber abgeschafften Marchtagfürfahrcn lasse». Man hoffe aber, die Adressaten werden zur Verhütung von allerlei Weitläufigkeit das

Beste thun E. A. A-- Abschied Acta und Beilagen 15S<löse; Coneept, das nicht immer über alle Unllarheit erhaben ist.

173.

K-Ngelverg. 1551, 22. Juni (Montag vor St. Johann des Täufers Tag).

Staatsarchiv Luc-rn- Engelbergbuch No. S«, k. SS.

Gesandte- Lucern N Dulliker, Seckel.neister und des kleinen Raths. Schwyz. Vogt Schorns(Schorer"), des Raths. Unterwal den. Vogt Sebastian Omlin, des Raths zu Obwalden; Erni Lussi,

Landammann zu Nidwalden. c. > m r ^ ^

Vor den genannten Gesandten, mit Beizug Einiger aus dem Thal, und m Anwesenheit von Hans Lussi,Vogt zu Enqelberq legt Abt Bernhard Rechnung ab. Die Boten sind mit derselben wohl zufrieden unddem Ab.' stln.n ZW. «ch- »,,d Urb.,.. Di- Mm-Hm.» -» Ztchn. z -hnl-u GM.N,

->°r». Hab,.. W-in, An-'", KiiS und M.H b-.r°«.u 4S?9 Pfund IZ Schill,ng II Hall.-., mb-anff-a da»

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