März 1551.
479
und gerne Alles nachsähe, was sich mit Eid und Ehre vertrüge. Um die Sache zum Ende zu bringen,erbiete er sich zu Folgendem: Beide Parteien mögen je Zwei erwähle»; diese Vier mögen dann mit wissendenDingen die Parteien zu vereinbaren suchen; als Malstatt soll Freiburg im Breisgau bezeichnet werden.Seinerseits bezeichne er als Vermittler Doctor Mathis Held, kaiserlichen Rath, und Doctor Theobald Bapst,die auch früher in der Sache gehandelt habeil und derselben kundig seien; er hoffe auch, sie zur Uebernahmczu vermögen, obwohl sie als alte blöde Leute mit täglichen Krankheiten beladen seien, „welche über landkrankheit und blödekeit halber nit syen ufzubringen oder zu erwögen". Wolle man diesen Vorschlag annehme»,so möge man ihm das auf seine Kosten durch einen besondern Boten anzeigen. Im andern Falle sei erentschlossen („bewilliget"), alle erhaltenen Rechte, Processe, Brachium säcularc, Acht und Censuren durch dasganze Reich „aufzuschlagen" und zu publiciren und sich derselben mit seiner Freundschaft rechtlich zu bedienen,gemäß dem Inhalt alles Genannten. Er hoffe aber, die Eidgenossen werden die von Basel bewegen, ihmdas Seine zukommen zu lassen und Kosten und Schaden zu erstatten. Er bitte um Antwort und daß manihm die künftigen Landtage anzeige, damit er sie, wenn nöthig, mit Schriften besuchen könne.
St. Sl. Zürich: Sl. Basel; von Lucern mit Begleitschreiben vom 12. Februar (Mittwoch vor Jnvocavit) an Zürich (und die andern Orte)mitgctheilt. — K. Sl. Freibnrg: Missiven von Lucern. — K. A. Solothurn: Abschiede Band 30. —K. Sl. Schaffhauscn: Correspondenzen.
3. 1551, 22. Januar, Augsburg. Die unten verzeichneten Adclspersoncn an die Rathsbotcn gemeinerEidgenossen. Sie werden sich erinnern, wie sich die Briefsteller („wir") im letzten Sommer mit eineinSchreiben dafür verwendet haben, man möchte die von Basel dazu vermöge», daß sie den Ambros vonGumpenbcrg als eonfirmirte» Dompropst zu Basel in den Besitz und Genuß seiner Güter und Einkünftegelangen lassen. Nun vernehme man von dem Dompropst, daß die von Basel, unter dem Schein einergoldenen Bulle, ihn wider das von dem ordentlichen Nichter erhaltene Recht bis auf den heutigen Tagaufhalten, unter der Anmaßung, daß er über geistliche Sachen vor Laien und Parteien eine neue unordentlicheRechtfertigung bestehen sollte. Dessen habe sich der Dompropst bis jetzt aus guten Gründen geweigert, daer solches mit Eid und Ehre vor seiner Obrigkeit und dem ordentliche» Richter nicht verantworten könnteund sich seines erhaltenen Rechtes begeben müßte. Bei der letzten Verhandlung sei dem Dompropstvorgeschlagen worden, gegen die von Basel vor den Eidgenossen Recht zu nehmen, doch unbeschadet derangemaßten goldenen Bulle. Diese beziehe sich aber nicht auf geistliche Sachen, in denen Kaiser und Königeselbst Recht geben und nehmen müssen. Dieses Vorschlages und Verzugs, womit der Dompropst von seinemordentlichen Richter und erhaltenen Recht gedrängt würde, habe man sich nicht verschen. Man bitte daher dringend,ihm nicht Unbilliges anzumuthen oder ihn rechtlos zu machen, damit weiterer Unrath vermieden werde; sie (dieBriefsteller) seien nämlich entschlossen, den Dompropst nicht rechtlos zu lassen, sondern ihn bei crlangteni Rechtund vor Gewalt ans rechtlichen und gebührlichen Wege» zuletzt zu handhaben. Damit die Eidgenossen sehen,wie wohlbcgründet die Sache des Dompropstes sei, sende man ihnen hier zum Ucberfluß seine seither erlangtenRechte und den Gerichtsproceß, nämlich „in vocationem brachst sccularis oder geistlich acht, sowol in formaautentica", wie man im letzten Sommer die Exccutoriales geschickt habe, damit der Ungrund derer von Baselum so besser erkannt werde. Man erwarte nun, die von Basel werden nicht länger zögern, den consirmirtenund eingesetzten Dompropst zu dem Seinen gelangen zu lassen, unter Abtragung von Koste» und Schaden;im widrigen Falle wären die Briefsteller veranlaßt, den Dompropst als ihren Vetter, Schwager und gutenFreund bei erhaltenem Recht zu handhaben „und iren mitverwandten zu gepruchen". Bitte um beförderlicheAntwort, die man an den von Gumpcnberg nach Augsburg schicken möge. Es unterzeichnen: Ladislaus,Graf zu Hag; Ulrich, Graf zu Helffstein, Freiherr zu Gundelfingen; Ernest, Graf zu Holnstein, Schauenburg,Sterneburg und Herr zu Hemmen; Wolfgang von Isenburg, Graf zu Büdingen; Cort von Bcmelburg;Vcltc von Wyngcritcr, Manschlick; Albrccht von Nosenberg zu Boxberg; Karl von Melden zu Melden undZu Cretzheim; Hans Wolf von Schomeberg (alias Schömberg) zu Kreschcn; Albert von Rechberg von HohenRechberg zu Stauffeneck; Hans von Rcchberg zu Hohen Rcchberg zu AnHeini und Scharpsenberg; Heinrichvon Stein zu Unterstotzingen; Niklaus von Warnstctt, römisch kaiserlicher Majestät Hauptmann; Samuel,Herr zu Heydeck; Gylla von Gcmeppa (?), römisch kaiserlicher Majestät Hauptmann; Hans von Wilmesdorf;