Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
477
Einzelbild herunterladen
 

März 1551.

477

Recht gehalten werde. KK. Der Gesandte von Schaffhansen eröffnet, seinen Obern sei mitgetheilt worden,es haben bei dem letzten Tag zu Baden einige Botengflüsset" (geflüßlet, ein gewisses Kartenspiel getrieben),und als einer einen gutenDoppel fierier" (?) gesetzt hatte, habe einer gesagt, wenn der Doppclfierier (oderDoppelvierer?) zu Schasshausen wäre, so würde man wohl zweiKautz daraus machen. Da soll dir Botevon Schaffhausen anwesend gewesen sein und diesem Gerede nicht widersprochen haben. Hiemit geschehe ihmungut; er sei nicht dabei gewesen und habe diese Worte nicht gehört, weßhalb er sich hierüber entschuldigthaben wolle.

I»,». Betreffend die Herrschaft Rhcinthal wird Folgendes verhandelt: 1. Der Landvogt, Konrad Hässi,des Raths zu Glarus, eröffnet, gemäß der Erkanntniß des letzten Tages habe er in Betreff der Erwerbung vonGütern im Nheinthal durch Fremde für jene Orte, in denen die Niedern Gerichte dem Abt von St. Gallenzustehen, im Verein mit diesem, für jene aber, in denen die Eidgenossen die hohen und Niedern Gerichtehaben, selbst einige Artikel aufgesetzt, die er verlesen läßt. Es werden dieselben bestätigt und sollen Briefund Siegel darum errichtet werden. 2. Er berichtet ferner, in Betracht der großen Armnt, die unter denLeuten herrsche habe er sich erlaubt, von dem Kirchengut zu Thal drei halbe Mütt Kernen zu nehmen unddavon hausarmen Leuten zu geben. Da nun die Leute großen Hunger haben und die Kirche vermöglichsei, so möchte u.a.. ihn. gestatten, bis auf St. Johanns Tag alle Wochen einen halben Mütt Kernen anarme Leute auszutheilen. Es wird dieses bewilligt. 3. Dem Rudi Achmüller ist, seitdem er als Mörderverrufen worden, einiges Guthabe» erbsweise zugefallen. Der Vogt frägt a», ob er dieses zu Händen derObern beziehen solle. Er wird beauftragt, dieses zu thun. Würde ihm jemand widersprechen, so soll er dieBetreffenden auf die nächste Jahrrechnung bescheiden. Inzwischen will man die Sache heimbringen, um aufbenannten Tag Instruction zu erhalten. 4. Der Vogt eröffnet, er werde oft von ^trcitparteien ans Stößeund Untergänge "verlangt; da nun nicht bestimmt sei, was er in solchen Fällen für sich und seinen Knechtals Lohn fordern dürfe' so begehre er diesfalls eine Erläuterung. Es wird festgesetzt, daß nebst derZehruug dem Vogt zum Tag ein guter Gulden und de.» Knecht vier Batzen gegeben werden sollen. 5. Dader Amman» von Sax sich selbst entleibt hat, soll der Landvogt sich erkundigen, in welcher Obrigkeit diesesbeschel.cn sei Es sieaelt der Landvogt zu Baden, Gilg Tschudi, den 13. März.

MM-.cn lH. ocr Di- hiczu b-»iiht-Qu-Il- hat das irrig-Juhr-Sdutum so (l.>. - Stists-Archw St. GM-.N

RH-WUM-r^ k. ISl. AIS l-ht-n Punkt s-igt hi-r Art. rr uus-r-z Absch.-ds. Auch da das irrig- Jahr-Sdatum tdöo.

tt. Verhandlung der IV Schirmorte des Abts von St. Gallen wegen bewaffneter Begleitung einesBrädicanten durch die von Lindau »ach St. Gallen; siehe Rote.

kk. Empfehlung des Bischofs von Chur beim Papst; siehe Note.

^n. E A A - Kathol. Abschiede 15,411590 wird Niklaus Jmfcld als alt-Landammann bezeichnet.In, Zürcher Exemplar fehlen in und p; im Berncr tIi, in, 1», I>1>; "" Schwyzer p;Glarner in, p; im Basler ,i, Ii, t-Ii, I, v, ^ Fre.bnrger » t-I», I,

in, i-; in. Solothurner », I>, k Ii, in, P, ....Schaffhauser », v t-Ii in p,

i', x, VI,; in. Appenzeller n, v, < !' >' x. V, ^ dem Zürcher Absch.ed. be.

den. er auf eine». Zeddel eingebunden ist: letzterer wird von. Landschre.ber zu Baden mit Br.ef vom27. März den Gesandten von Zürich nachträglich mitgetheilt. St. A. Zürich : Absch.ede Band 1« 1. 210.Der gleiche Art. auch beim Schwyzcr Abschied. .1.1 wird für Lucern. we.l .... Absch.ed ausgebl.eben, vonLandschreibcr Kaspar Bodn.er mit Brief von. 27. März an Hans Hug, alt - Schultheiß, nachgetragen;St. A Lueern: Allgen.. Abschiede 0 2. k. 413. Derselbe Art. auch bei». Schwpzer Abschied, ev ausdem Schwpzcr und Glarner, 45 aus dem Basler und Solothurner, x? aus den. Schaffhauser Exemplar.