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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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464 Januar 1551,

ih» zu erschießen, was der Graf genugsam erwiesen hat, so soll Burkino gemäß dein Artikel und Ander:»,welches der Graf angeführt hat, auch gemäß der Ordnung, welche über diejenigen, die die Obrigkeitbedrohen, gemacht ist, vor Gericht gestellt werden. u>!<i°m,

1551, 19. Februar. Rath und Bürger zu Freiburg verurtheilen den Burkino wegen des Vorfallsmit dem Grafen und anderer Vergewaltigungen u. s. w. zum Schwert. »>»><-->,.

ILtt.

Lncern (?). 1551, 2. März (Montag vor Lätare).

Stiftöarcliiv (^ngelberg. L.'andeöarci)iv Schw»;: Abschiede.

Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstein, alt-Schultheiß; Rudolf Hüncnberg; Jost HoldermeyeuSchmilz. Dietrich Juderhalden, Landammann, Ritter; Vogt Schorns (Schorer"). Unterwald einSebastian Omlin von Obwalden; (Johann) Bünti, Landammann (Anna", Amma?) von Nidwalden.

I. Die Gesandten verhandeln in den Anstünden zwischen dem Abt und Gotteshaus Engclberg, denKirchgenossen von Küßnacht und den Kirchgcnossen zu Udligenschwyl. Die von Küßnacht verlangen, es sollenAbt und Convent die von Udligenschwyl versehen, dann wollen sie ihrerseits versuchen, mit dem gnädige»Herrn einig zu werden. (Oder aber) es begehren die von Küßnacht den Kirchensatz zu Küßnacht, Ha»"/Hofstatt, Bünten, Garte», Speicher und den Weinzehnten, 22 MalterGuts" und 400 Gulden Hauptg»5dann wollen sie Udligenschwyl versehen; doch was das Jahrzeitbuch ungefähr ertrage, soll dem Helfer vo»Küßnacht verabreicht werden, da dieser die von Udligenschwyl zu versehen habe, weil der Kirchherr zu Küßnachibleiben (warten") müsse. Der Abt erbietet sich für den Fall, daß die von Küßnacht Udligenschwyl übernehme»,zu geben: den Kirchcnsatz, Haus, Hosstatt, Bünten, Garten, Speicher, Wcinzehnten, 22 Mallerbedcr g»t-(Korn und Haber?), auch was das Jahrzeitbuch weist, Seelgeräthe und Opfer, doch an der Trotte nicht-und mit Bezug auf die 400 Gulden sollen sie eine Milderung thun. Die von Udligenschwyl verlange»-4 Malter Korn, 4 Malter Haber, 20 Gulden Gelds, ihr Jahrzeitbuch, Seelgeräthe, Opfer uud den Kirchensab-Mittel: so ein priester krank wurde oder hinweg zuge sölls blieben by den v ß., so's aber us hinläßigüägeschähe, sölls by den v bazen blyben." Es wird die Frage gestellt, mit was sich die von Küßnacht begnügtwolle», wenn sie die von Udligenschwyl nicht zu versehen hätten, sondern letztere sich selber mit Priestu»versehen würden. Sie antworten, für diesen Fall verlangen sie: den Kirchcnsatz, Haus, Hofstatt, Jahrzeitbm'),Seelgeräthe, alle Psarrcchte, 20 Malter Guts. Was dann die von Udligenschwyl in Betreff des Jahrzeitbuch-/Opfers und au Anderm haben, von dem begehren die von Küßnacht nichts.Wyter Hand sy sich entschlösse»nämlich sie wollen den ganzen Kirchcnsatz, Haus uud Hosstatt, Bünten, Garten, Weinzehuten, den Speisteund über das Alles 18 Malter Guts, nämlich 12 Malter Korn und 0 Malter Haber;und der trotte»halb söllc er, des wyns halb ouch, trotten lan wie vor". Hierauf anerbietet der Abt denen von Küßmü)Erstlich der trotten halb welle er, (daß?) sy das gotzhus rüwig lassen; aber als sy die malter guts begäu»/büt er inen 8 malter korn und 4 malter Haber." Tags darauf, am Dienstag (3. März), als dieSchmyz und Küßnacht verritten waren, haben sich die von Lucern (mine gnedigen Heren") mit denen ^Unterwalden berathen,nämlich, wie man bis uf die xn malter korn denen von Schwyz zuschryben, du »