October 1550.
^ 7" Lucerner Sammlung bilde» die Art. »—« und dnn» wieder die Art t ^
^ einiger leerer Rann., wodann sich die Art.
mit s^äw.-/ 7/ 7 7" Die bei Art. t eingeklammerte Stelle ist. wie es scheint,
beim Gl^ ^ worden. Dasselbe Verhältnis, trifft mit Bezug ans Art. t
olme Vormiss..?? ^"7 7" ^""plar mit der Bemerkung: Der Bote von Bern Hab-
Gleiche Bcnwrku. /" Obern in die Bestätigung der Freiheiten derer von Lnggarns nicht einwilligen wolle"-) cmerkung nn Schaffhanser Exemplar betreffend den Boten von Schaffhansen.
aefakt^-'^ ^rch-r Schwpzer und Glarner Abschiedsex. geben den Artikel zum Theil etwas anders
?inen eiam l» A ^öffnet wie d.e nieder» Gerichte zu Dietwyl denen von Lucern gehören, da sie stets
7 ick? 7^"' (»und"), wie er berichtet werde, haben sie nur bis an 3 Schilling
Eid ckck. bw Richter daselbst beschälten und geredet, sie haben Ehr u"d
äelchre 1 r » ' '7/ ^ ^ stehen. Die von L..eer.. beglauben nun! dieser Hande-
znständia sei der Meinung des Landvogts der hohen Obrigk-ll
neuer ^wiliai-nde»" ^ 7'." ^7"' denen zu Dietwyl, ohne Mitwirkung eines Landvogts, e">
Herrlichkeit mir st 7'? 7 77 '""be». Lucern behauptet, daselbst all-
alten Leuten im?"k ? r 7 7 ^ Mannschaft zu habe». Beschluß: Der Landvogt soll b->
daselbst nebakt t l 77 ^'"sitsten sich erkundigen, welche Rechte jeder Theil bish--
nackiaew?.' 7'^ R'-br.ngen von Dietrich ist dem Lucerner Exemplar auf dem untern Rand des Abschußden Rand gestellt" ^)lt es, in. Glarner Exe.nplar ist es zwischen die Zeilen und a"f
Zu »». Das Zürcher und Glarner Exemplar schreiben: Sophie von Grüt.
Luaa? Relaus Wirz enthält Folgendes- Als er in. Anfange seines Amtes "«-h
verweisen was ">"7. .7 '7" Jahrrcchnung befohlen, den Schulmeister von Luggarns Z"
worden ilun u 777' vollzogeil habe. Darauf sei der Schulmeister liberirt und dem Landvogt geschriebenJahrreckinuna 7, ^t7 - 7 " 7' "st»en, was er wieder gcthau habe. Hierauf sei aus einer folgend-"da den wakren >t. ^ 777 Laurenz von den Obern gebeten worden, nach Luggarns zu kommen ""ihnen anne'eia 7 ^/^-che» Glanben zu predigen. Dieser habe von den Obern ein Geleit verlangt »"dund diwuta' s'"^ predigen nit gestatten, bcgäre er red und erkundniß der ges-h^
Sieacl von 7a. 7'"-' 7 1"ben". Das haben die VII Orte ihm zugestanden und ihm ein Geleit mit du"Auf das liabe s>?>. 7 . 7"'7" Gesandten derer von Lucern auf der Jahrrechnnng, versehen zugest- 'geredet liabe d,s 7^'» G--r seine Predigten begonnen, dero der schulmeister nit gestattet" und so""d ^ Z' "°ch sei"""' Begehren zu einer Disputaz berufen habe Bei dieser i
-ck.mt77l7 so d7 77 Doctoren der heiligen Schrift als ei.. Rengläubiger und böser im Glaubsich aus den </>»? 7 7 7 Gefängniß gelegt habe, auf welches ein Aufruhr erfolgt sei.
Vogt veranlass «7 7 " ""f Befehl der Obern eingenoinnien habe, ergebe. Dadurch s-. 7und gebeten liabe di^K 7' "77 ^ ^ Orte in Staus zu erscheinen, wo er den Hergang erZ"!den Besichten m>7»l'^ 7 7 denen von Freiburg und Solothurn mitzutheilen. Nachdem er solcher 'er, ihn für s.-7. 7 7 nachgekommen sei. wodurch ihm viele Unruhe und Kosten verursacht worden, so 7
en'tschädiaen Rnk 7 " 7 7'^^' ""ch Staus und einmal nach Baden herauszukomme», '
-'chad.ge„. Auf der letzten Jahrrechnung seien dann v .u. den Boten Einige gestraft und die Büß"