434
October 1550.
Tochtermänner und andere gute Freunde und Verwandte, die ihn im Verhinderungsfalle gut hätten vertrete»können. Er verlange daher dringend, daß man ihm zu austräglichem Recht verhelfe und den Fleckeustei»oder seine Gewalthaber anhalte, ihm Red und Antwort zu geben. Der Bote von Lucern antwortet i>»Auftrage seiner Obern, Fleckenstein sei durch Gottes Gewalt am Erscheinen gehindert; sobald er wieder ges»»^sei, werde er das Recht mit aller Beförderung vollführen; mau möge ihm daher diesen Aufschub gewähre!»Da aber Albrecht von Sala die Eidgenossen fort und fort um Recht anruft, so hat mau denen von Luce>»geschrieben, sie wollen bei Fleckenstein verschaffen, daß wenn er krankheitshalber nicht erscheinen könne, er eine»Bevollmächtigten nach Baden abordne, dem von Sala Red und Autwort zu geben. Sie antworten, Fleckenstc»'liege so sehr in Gottesgewalt, daß derzeit unmöglich sei, mit ihm über die fragliche Angelegenheit zu rede»-und noch weniger jemand zustehen könne, einen Gewalthaber für ihn zu ernennen; Albrecht von Sala h»^'nichts zu verlieren, „so er doch iuhends habe"; da Leibs- und Herrennoth in allen Rechten Schirm g^»'-so bitten sie, Aufschub zu ertheilen. Nach den: Allem hat mau den Handel auf den nächstfolgenden Tabzurückgestellt, mit dem Beifügen: die von Luceru sollen dem Flcckenstein oder seineu Verwandten anzeigt/sobald Fleckenstein oder die Seinigen vernehmen, daß und wohin eine gemeine Tagsatzung bestimmt sei, so^"sie das dein Albrecht von Sala bei guter Zeit verkünden; auf demselben Tag soll auch Fleckeustei»oder wenn es krankheitswegen nicht sein könnte, durch einen Bevollmächtigten erscheinen, oder, wen» ^inzwischen sterben sollte, sollen seine Erben ohne weiter» Aufzug im Rechten Red und Antwort geben,mögen erscheinen oder nicht, so werde man nichts desto weniger mit dem Rechten fürfahren. Albrecht »c»Sala soll auch bis auf den betreffenden Tag von dem Geld, das er dem Fleckenstein schuldet, zu kei»c>"Zins verpflichtet sein. Die Boten sollen mit Vollmacht, in der Sache zu handeln, erscheinen. > ^Landvogt in den Freien Aemtern, Johann Wegmann, des Raths von Zürich, bringt vor, ihm sei Folge»^angezeigt worden: Vor einigen Tagen sei der Pfarrer zu Sarmensdorf mit seinem Caplan im Wirthsha»llgesessen; da sei ein fremder Krämer zu ihnen gekommen und habe mit ihnen getrunken. Zu dieseinder Pfarrer gesagt, wenn er keine Frau habe, so wüßte er ihm eine; der Krämer habe geantwortet,sie ihm gefiele, so würde er sie nehmen, er sei unverheirathet. Der Pfarrer habe dann weiters beuielkt-^solle sie bekommen, es sei seines Caplans Jungfrau und diese wollen nicht mehr bei einander sein. Rls ^Krämer sich zufrieden erklärte, sei die Jungfrau zu ihnen ins Wirthshaus beschieden morden „und ha»''dem kremer zur ce und der kremer der juukfrowen ein haftpfenig daruf geben". Nachdem der Krämer ei»oder zwei Tage dageblieben und die Jungfrau als seine Frau bei ihm gehabt habe, sei der Pfarrerzu dein Krämer gekommen und sie und ein guter Bauersmann haben mitsammen getrunken. Da habe "Pfarrer zu dem Krämer gesagt, er solle dem Herrn seine Jungfrau wieder geben, er könne ohne sie "haushalten, er müsse dann dein Krümer ein schönes Geschenk geben. Der Kramer erwiederte, jeihm geschenkt würde, so würde er es thun, worauf „sch" zu ihm sagten, für das, was sie ihm verspu') ^müsse der Bauer Bürge sein. Auf Befragen habe der Bauer dieses bestätigt, sei dann zur Stubegegangen aber sofort wieder hereinberufen worden, worauf sie sagten, der Handel sei schon abgeschlossi"-Caplan müsse dem Krämer ein Paar Hosen schenken, damit er ihm seine Jungfrau wieder zustelle. zsei nun der Bauer Bürge geworden. Gleich hierauf sei Herr Peter, der Pfarrer, in das anderehillabgegangen und habe sich berühmt, hellte sei er an des Papstes Statt gesesseil, denn gesteril oder »Misthabe er geholfen etile Ehe schließen, heute habe er sie wieder geschieden. Das wolle der Landvogthaben lind zu ermessen geben; das Angeführte haben „sy" Alles in wälscher Sprache mit eiuandcl lll'