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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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October IQ50.

instructionsgemäß angezogen, wie Einer ans den Freien Aemtern auf dein Gebiet von Lucern, anstoßend a»die Freien Aemter, einen Friedbruch begangen habe, und verlangt, daß man den Schuldigen dahin weise, woder Fehler begangen worden, damit er bestraft werde, wie das von Alters her unter diesen Anstöße»verpflogen worden sei. Nun sei aber im Abschied nichts Anderes enthalten, als der aus den Freien Aemter»habe zu Lucern Einen verwundet. Es müsse also da ein Mangel oder Mißverstand obwalten, weßhalb 0die Sache neuerdings eröffnet haben wolle. Das soll jeder Bote heimbringen und auf dem Tag zu Hitzkirälmit Vollmacht zu handeln erscheinen, e. Der Landvogt im Thurgau schreibt, Vogt Cloos und er habe»auf Befehl der Obern geboten, die Landstraßen allenthalben zu verbessern Darüber beschweren sich nun »»Gerichtsherren und meinen, die Gebote über die Landstraßen stehen ihnen zu. Anderseits vernehme der Boichdaß von Alters her die hohe Obrigkeit die Landstraßen zu machen geboten und die Säuinigen bestraft Hab0welche sich dann der Strafe zuentsagen" beglaubten, diese seien vor dem Landgericht belangt worden.Landvogt verlangt nun Weisung. Man antwortet ihm, man beglaube solche Gebote stehen unfern Hertt»der Obrigkeit wegen zu und es solle daher bei dem erlassenen Gebote verbleiben. Das soll er den GerichtHerren anzeigen; glauben sie dann besseres Recht zu haben, so werden die Obern niemand vor dem Rechne»sein. «K. Der Vater zu Illingen läßt durch den Landvogt im Thurgau vorbringen, sein Gotteshaus ha"vor einigen Jahren den Kelnhof zu Andelfingen im Gebiete derer von Zürich gekauft, wovon dem Gottesha»'-ein schöner Zins an Kernen, Geld und Haber eingehen sollte. Sobald aber etwas Mißwachs odereinfalle, weigern sich die, denen der Hof zu Erblehen geliehen sei, den Zins zu entrichten und meinen, »»"solle ihnen damit warten; wolle man sich dieses nicht gefallen lassen, sondern den Zins mit Kosten einziet/»'so bekomme man dennoch (dannacht") nichts; warte man zu, so erwachse eine große Summc und sei zu stdoch wenig erhältlich. Der Vater und sein Convent seien daher schon viele Jahre gesinnt gewesen, »^Willen der geistlichen und weltlichen Obrigkeit diesen Hof und Anderes, das sie zu Andclfingcn habe», °verkaufen. Nun begehren die Inhaber des Hofes nebst Andern das Eigenthum desselben und alle Rechts»»»^die das Gotteshaus da und anderswo daselbst habe, zu kaufen: von der Kaufsumme wollen sie zwei Ttstoder mehr baar bezahlen und das Übrige wohl versichern, daß das Gotteshaus bis auf die gestellte Ablas» -seinen Zins recht erhalte. Der Vater glaube nun, aus jedem Strick Kernen- und Haberzins ein Gutes >»^zu erlösen, als wie solche gekauft worden seien. Er betrachte eine solche Verhandlung zum Vorthcil ^Gotteshauses; bevor verkauft würde, würde er trachten, Mittel zu finden, daß die BaarzahlungZins gelegt werden könnte. Da die Boten hierüber ohne Instruction sind, so nehmen sie die Sache in ^Abschied und sollen mit erforderlichem Auftrag auf dem Tag zu Hitzkirch erscheine», v. Schultheiß ^Rath zu Baden eröffnen, sie haben einen, genannt Thoma Brunner, vonNsthala" bei Lausanw ^Gefängniß, der nebst seinen Mitgesellen nachfolgende Diebstähle bekennt habe: 1. Er und Hans vonhaben zu Rickenbach bei St. Bläst (?) einen Speicher aufgebrochen und daraus 2 Gulden, einenMannsrock und ein Paar rothe Hosen gestohlen; die Hosen seien gebrochen und der Rock verkauft ^2. Ebenso haben sie bei Freiburg einen Speicher aufgebrochen und daraus 0 Gulden und 2 Nocke, ^schwarzen und einen rothen, aus einem Trog genommen, die zu Schliengen um 2 Gulden verkaustseien. 3. Zu Schiltnach im Kinzinger Thal haben er und genannter Gesell und Klaus vou Lausanne ^Speicher aufgebrochen und darin 14 Gulden gefunden, welche die drei miteinander getheilt haben- ' ^genannten drei und einer, genannt Langhans von Lucern, haben zu St. Bläst eine Kirche, genannt ^Hof, ausgebrochen, aus derselben 20 Gulden gestohlen und diese unter sich vertheilt. 5. Die genannte'