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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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376 Juli 1550.

ohne in Betreff des Besitzes gesichert zu sein, auch die von Bern nicht Vesitzesschntz gegen Kriegsgewaltverlangen. Man bitte, die Sache zu berücksichtigen und baldige Antwort zu ertheilen.

St. A. Bern- Malsch Misswcnbuch 0, k. 27S verso. (Französisch')

3. Die entsprechende Missive an Franz von Orleans, Herzog von Longueville, Burger derer von Bern,sührt eingänglich an, es könne ihm die von dem Herrn von Prangin, seinein Statthalter, ausgegangen))Verhandlung mit Bern in Betreff eines Kaufs der Grafschaft Neuenburg nicht unbekannt sein. Für denweitern Inhalt der Missive verweist unser Original auf die vorstehende, an die Herren von Guise gerichtet

Zuschrift. Idickvm r. 277. (Französisch.)

132.

Lncern. 1550, 29. Juli (Dienstag nach Jacobi).

Staatsarchiv «ncer»! Allg-m. Abschiede 0 2, k. S7S. Ka»«o»Sarchiv Glarus! Abschiede.

Tag der Orte Lucern, Uri, Schweiz, Unterwalden, Zug und Glaruo. ^

Gesandte: Lucern. (Hans) Bircher, Schultheiß „und die bischenden der raten daselbst -(Jacob) a Pro. Schweiz. (Hieronrinrris) Schorns. Obwalden. (Heinrich) zum Weißenbach, ^Nidwal den. (Melchior) Wilderich, Anunann. Zug. (Hans) Wülfle, Seckclmeister. Glarus. „Scckelmeister". j„

t». Dieser Tag wurde angesetzt wegen des Spans zwischen Zürich und den benannten sec)>. ^

Betreff des Kaufs von Mädensivpl und Zubehörde, sich zlt berathcn, ob man die auf derBaden gestellten Vermittlungsvorschläge annehmen wolle oder nicht. Die Boten eröffnen ihre ^dahin: Uri. Kosten zu meiden wolle es die vorgeschlagenen Mittel annehmen. S chwyz. Wenn alle bei)e ^Orte einig seien, die Vermittlungsvorschläge anzunehmen, wolle es sich von ihnen nicht sondern, wemein Ort das Recht bestehen wolle, so wolle es mit demselben halten und keine Mittel annehmen. Obwa ^wäre gesinnt, das Recht auszuüben; wenn aber die Orte einhellig sind, die Vermittlungsvorschlägeoder auch nur der Mehrtheil dieses beschließt, so wolle es sich nicht sondern. Nidwald en ^mit (den?) andern Orten annehmen. Ebenso Zug. Glarus: Wenn die Mehrheit der Orte die Verg ^vorschlüge annehme, wolle es sich nicht sondern; wenn aber die von Schwpz allein gesinnt s sichRecht zu üben, die übrigen Orte aber Schivyz bitten würden, die Vorschläge anzunehmen, so si)'^-dcGlarus dieser Bitte an. Wenn aber Schwpz nicht zurücktreten, sondern das Recht bestehen wölb,

Glarus sich ihm anschließen. Lucern will sich van der Mehrheit der Orte, sei es für Annahme ^sei es für Bestehen des Rechts, nicht sondern. Da man nicht einhellige Instruction hat, so soll ß ) ^ ^die abgegebenen Stimmen au seine Obern bringen, die auf den nächsten Tag zu Baden ihre mpr ^Vollmacht abfertigen sollen. Wäre man dann einhellig, die Mittel anzunehmen, so soll mau doch m' ^ ^von Zürich anfragen, ob sie die Vorschlüge airnehmen wollen oder nicht; wollen sie dieselben ^-zew

soll man ihnen zumuthen, dieselben zu mildern, nämlich den Termin für das Abbrechen der Fest) 5" "und begehren, daß, so oft die von Zürich einen Vogt nach Wädenswrst und Nichterswyl setzen, ', ^re»wenn er den Leuten daselbst den Eid giebt, ihnen auch diese Nerkomnnriß verlesen und sie von m der

lasse. ?». Jedem Boten rverden Abschriften mitgetheilt von dem was Solothnrn an Lucern in ^Grafschaft und Stadt Neuenbürg geschrieben hat. v. Ebenfalls hat jeder Bote Copien erhnlb»