Juli 155V.
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XIV. (5. August). Hieronymus de Zezio von Bellenz eröffnet: 1. Er und sein Bruder seien Bürgen gewordenfür den Herrn von Tellegnier (Tellignier?) gegen Anton Salis, dein zufolge sie 50 Kronen haben bezahlenu.üssen, welche Tellegnier ihnen gemäß seine», Briefe zu erstatten versprochen habe; das aber habe er ...chtgehalten Da nun Tellegnier in: Namen des Königs oft in den Blinden gehandelt habe, jo belangen sienun hiefür den König. 2. Für den gleichen Herr.: habe er 72 Kronen aufgebrochen und diese n:ü 14Kronen Kosten bezahlt. 3. Nachdem ihn: der Herr von Boisrigault :m letzten p.cardffchen Zug auf Befehldes Herrn von Orleans eine Hauptmannsstelle versprochen hatte, habe er 300 Büchsenschützen ans e.geneKosten bis Pont-Davo geführt. Dann aber sei ihm die Hauptmannschaft wieder abgekündet worden und erhabe sein Fähnchen unterschlage.: und die Knechte „unterstossen" müssen, und sei solcher Art :.: große Kostengerathen, die er nun fordere. 4. Wegen dieser Hauptinannschaft habe er auch einen: Rottmeffter 40 .Kronengegeben/welcher, als die Hauptinannschaft aufgehört habe, sie ihn. „entragen", und die er somit auch fordere.5, über andere Dienste, die er dem König mannigfach geleistet habe, aber nicht gut bezahlt worden se:, wolle°r schweigen. Der Proeurator antwortet: 1. Ju Betreff der Bürgschaft für die 600 Kronen und d:e 72Kronen, wofür der Kläger behaupte 50 und 14 Kronen Kosten erlitten zu haben, habe d.ese Anforderungkeinen Schein von eine»: Grunde. Weder durch eine Schrift, noch sonst werde ein d.esfall.ger Be.vc.serbracht. Wenn der Herr von Tellegnier den: Kläger etwas versprochen habe, so soll dieser stch an denselbenwenden- der Herr von Tellegnier habe von: König nie eine bezügliche Voll»,acht gehabt, sondern von stchselbst ans einen Aufbruch thun wollen. 2. Anbelangend die vorgeschützte Hauptinannschaft, sei es der Brauch,daß jedem Hauptmann ein Bestellbrief gegeben werde; den zeige der Kläger nicht. Boisrigault se: be: derMusterung in Pont-Davo anwesend gewesen; wenn er ihn bestellt hätte oder geheißen hatte z.ehen, so hatte°r ihn auch geheißen mustern. Der Brief, den der Kläger diesfalls zeige, sei wohl dre, Monate vor demAusbruch gegeben worden; in der Zwischenzeit hätte er wohl einen Bestellbrief erlangen mögen. Wenn erd°n Krieg ausgedient habe, so werde er bezahlt worden sein wie andere Hauptleute und Knechte Schluß :Kläger sei abzuweisen. Der Kläger replicirt: Die Ursache, warum er die Knechte „untergestossen habe se: d:egewesen, daß Boisrigault ihn: gesagt habe, der Kö.ng habe soviel Hanptleute in der E:dge.:°s e.:schaft«"genommen daß er ihn: die Hauptmannschaft nicht halten könne. Daß ihn: die Hauptinannschaft versprochen'"°rden sei ergebe sich aus den Copien der Briefe, die den: Herzog von Orleans deßwegen geschrieben wordens°'en, und'aus seiner diesfälligen Danksagung an die drei Orte. Übrigens glaube er, d.essalls "M) sonsgenügende Kundschaft beigebracht zu haben. Was die Ermächtigung des Herr.: von Tell.g.um anbetreffes° auerbiete er de.: Beweis dafür, daß dieser Herr gar oft des Königs Anwalt ... Bünden gewesen se: und^bezügliche Credenzbriefe vorgewiesen habe. In Betreff der 50 Kronen habe er überh.n euren uu T-ll^uerHandzeichen versehenen Brief. Der Proeurator duplicirt: Der Klager lege nur Cop.en und „.cht d:e rechtendriginalbriefe vor. Die Ansprache der 40 Kronen wolle er einzig dnrch den Vineenz F°"tana bewersen^sbr welche., der Kläger auch als Zeuge aufgetreten sei und welcher (somit) verdachtes se:. ^
^ger »och be.nerkt hat, „es mochte argwönig sin, wenn ander sch.).: n:t da ware - w-rd eu.l^ n.ü^D°r Kläger soll in drei Wochen dnrch die Originale der ^-edenzwefe d:e der Herr von ^u "^er dmgrauen Bünden gegeben haben soll, oder durch glaubwürdige Cop.en, d:e ... rechter Form geferttgt send,"weisen, daß dieser Herr von. König Befehl gehabt habe, in dessen Namen zu Handelm Dann "'dge we.trrgeschehen, was Rechtens sei. Hierauf ist dieser Handel dah.n verm.ttelt worden daß dem Klager . Krönseine wegen des Krieges gehabte Kosten gegeben werden, wogegen er auf se.ne Ansprache verzechtet.