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Juni 1550.
^nterwalden. Melchior Wilderich, alt -Landammann in Nidwalden. Zug. Hans Meyer, des Raths.Glarus. Joachim Bäldi, Landaminaun. Basel. Niklans J.mü, des Raths; Heinrich Ryhincr, Stadtschreiber.Freiburg. Hans List, Seckelmeister und des Raths. Solothur». Konrad Graf, des Raths. Schaff-Hausen. Hans Stierli, des Raths. Appenzell. Othmar Ku.z, Landaininann. E. A. A. 1. 100.
dickem: Kathol. Abschiede 1541 — 1590.
Es erscheint eine Botschaft derer von Wallensiadt lind e.öffnet: Letzten Jahls habe der Laildvogt
v°" Sargans, Jost Abyberg, des Raths zu Lncer», angezeigt, ihm sei bei der letzten Jahrrechnnng zu Baden
ro» den Voten der Eidgenossen aufgetragen worden, ihnen zu e> öffne», daß die Landvögte zu sargaiw denen
Wallenstadt nicht mehr nach altem Brauch schwören sollen. Die von Wallenstadt haben nnn aber einen
kuf der Jahrrechnung zu Baden ans Samstag vor St. Onofrions Tag (11. Juni) 1502 von den Obern
ausgestellten lind besiegelten Brief, des Inhalts, daß die VII Orte denen von Wallenstadt die alten Bräuche
U"d Freiheiten, die sie von de» Herzogen von Österreich her gehabt haben, bestätigen. Hieranf weisen sie
''um alten pergamenen Rodel vor, der in einen. Artikel besagt: wem. denen von Wallenstadt ein Vogt
Ordnet werde und derselbe sie in den Eid nehmen wolle, so soll er, bevor sie ihm huldigen, schwören, die
Wallenstadt nnd welche zu ihnen gehören bei alle., ihren Freiheiten und gntem altem Herkommen zu
Bitzen m.d zu schirmen nach bestem Vermögen. Sodann legen sie einen Brief vor, besiegelt von Vogt
A<U'ch von Nri, auf St. Peter und Pauls Abend (28. Jnni) 1537; dieser besage, daß auch damals verfügt
'°°rden sei, der Vogt solle ihnen nicht mehr schwöre.,, daß aber die Nathsboten der Eidgenossen nach Ver-
b°">"g ihrer Freiheiten de., alte» Brauch bestätigt haben. Sie bitten daher, sie bei dem alten Herkommen
""d den früher.. Zusagen zu belassen; sie ihrerseits werden sich auch als getreue Unterthanen erzeigen. Als
Boten aber verstunden, wie die von Wallenstadt von den Grafen von Sargans der Herrschaft Österreich
und dann gegenüber der letzter., von den Eidgenossen mit de». Schwert gewonnen worden sind, daß
daher wie andere Unterthanen in der Grafschaft Sargans gehalten werden sollen, so hat man sie freundlich
^gefordert, von ihrem Begehren abzustehen. Sie entgegnen, daß sie h.ezu keine Vollmacht besitzen, da d,e
^Nossen ihnen die von der Herrschaft Österreich gegebenen Freiheiten confirmirt haben. Die Boten der
haben keine Instruction und nehmen daher die Sache in den Abschied, ..... auf den, nächsten Tag' "Wort zu geben I». Der Abt zu Fischings» berichtet, als er auf dem Tag hier zu Baden gewesen, sei^WNlMus Pfau von Baden trotz einer schwer besiegelten Urfehde aus dem Gotteshanse entlaufen. Derbittet, wenn der Betreffende in die V Orte kommen sollte, ihn gefangen zu nehmen und in des Abts^"en") Kosten nach Fischings» zu liefern. Das soll jeder Bote heimbringe», dam.t, ... welches Ort er°'"e, dasselbe ihn verhafte und nach Fischings» überantworte. .. Vor den Boten der VII (im ThurgauWerenden) Orte erscheint wieder Marcus Schenkt.), Abt des Gotteshauses zu F.sch.nge», und eröffne«. Als"bres Eglj einige Jahre Schaffner des Gotteshauses Fischinge., gewesen sei, habe er unter gewisse» Vorgabenw'ge Höfe, Stücke und Güter des Klosters um geringes Geld an sich gezogen und dann einige mit großen.7winn wieder veräußert, Stücke und Güter, die de.» Gotteshaus wohl gelegen seien und deren Abgang, W sehr empfinde. Der Abt bitte daher dringend, die Eidgenossen .vollen verschaffen, daß d.ese Güter7» G-tteshause wieder zugestellt werden, wobei der Abt sich erbiete, den Kaufschilling, den Andres Eglidiese Giiter bezahlt habe, wieder zu erstatten; sollten einige Stücke inzwischen verbessert worden sein, so7"° auch diese Verbesserung nach der Erkanntniß der Eidgenossen vergüten. Es hat nnn in letzten^iren Lienhard Holzhalb, des Raths der Stadt Zürich, in Betreff dieser Giiter aus Geheiß der Eidgenossen