Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
317
Einzelbild herunterladen
 

Juni 1550.

317

XV. (12. Juni). Camill de Burgo (de Bourg") von Bellenz fordert im Namen des Hauptmann^pt'st, seines Vaters selig, einen Monatssold für 400 Mann, die sein Vater in den Dienst des KönigsMhrt habe und die bei Carra geschlagen worden seien. Dieser Sold gehöre ihn: wie andern EidgenossenS"f°lge einer Verheißung von Boisriganlt. Des Königs Procurator entgegnet: Die behauptete Zusage sei"^t heiter dargethan; ttberhin sei früher ein Nechtstag gehalten worden, auf welchem von dieser Forderunguichts bemerkt worden sei; der Kläger könne daher auf dem jetzigen Marchtage dieselbe nicht anbringen. Die

Achter erkennen: Der Kläger habe Termin bis zum 25. Juli (St. Jacobs seine Beweise für die behauptete

Zusage und für Anderes, das er als nützlich erachte, beizubringen. Dann solle wieder geschehen, wasAchtens sei.

Abtheilung L. - Eine zweite Abfassung dieses Urtheils in Abtheilung vt. 11 besagt, der

Kläger habe eine Schrift eingelegt, wie ihm Boisrigault versprochen habe, er solle bczah t werden .van"ls- die andern Hauptleute. D« Procurator entgegnet nach dieser Red.wt.on . Klager ze.ge ke.ne.. Bestell nef-da damals zwei Aufbrüche geschehen seien, einer für den König durch Morelet und einer durch den Eastellanvon Muß für den heiligen Bund, so möge Baptist bei dem letztern gewesen sein.

XVI. (12. Juni). Nicola de Burg (Bourg") von Bellenz, im Namen der Erben seines Vaters HanS^cob von Burg selig, fordert seines Vaters Sturmsold wegen Eroberung der Stadt Parva (Pavj'). Der""igliche Procurator legt einige Copien der französischen Register vor, in welchen die Züge eingeschrieben

und aus denen sich ergebe, daß des Klägers Vater etwas erhalten habe. Nachrem r er Klager aus'^'tere Kundschaft dringt, erkennen die Nichter: Er habe Zeit bis 25. Juli (St. Jacobstag) Alles was ihm^ Erweisung seiner Sache geeignet scheint, beizubringen. Dann soll wieder geschehen, was Rechtens ist.

Abtheilung U und Abtheilung 0 k. 12.

121.

Khur (?). 155«, 8. Juni.

Bundestag der III Bünde, unter Beiwohnung eidgenössischer Boten.

Ä» Abgang andern Materials ist man auf das folgende Actenstück angewiesen.

1550, 4. Juni (Mittwoch vor Fronleichnamstags. Luceru an ein nichtgenanntes Ort (Zürich). DerHerr de Castion habe geschrieben, wie beiliegende Copie es erzeige, und verlange daneben von den OrlenNe früher ihre Botschaft in Bünden hatten, abermals eine solche dahin, und zwar wenn eosun tonne d.c gleichenB°t°n. die ftüher dort waren, ^ die Angelegenheit kennen: ... sedem Fall sollen Boten hu.lo.nmen,

damit che Unruhe beseitigt werde. DaBastion:" WMcher

We.se^l?^emNm übI Orte" nän.^llri, Schwyz, Unterwillden ^g ud Glarus gerieben,^""t die gleichen sieben Orte, die früher Gesandte dort hatten, wieder Boten dalm senden ^a n.an^Pflichtet sei, zu vermitteln, 'dan.it die Unruhigen die RechtSbcgehrenden benn Recht bleiben lassen, so sc.Luceru entschlossen, seinen Baumeister, der auch früher m Bunden war, dahin »u senden. man hosfe auf

o -, r. .5°. AUen Frankreich. Unruhen in Minden. - Si. A. Mrtch- «. Granbnnden.