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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1550.

der im Anfang lautet:Uospmwo sur oo . . nach Gebühr beurthcilt werde. Die Angelegenheit st^übrigens dem illath der Zweihundert vorgelegt werden, der sich Morgens 5 Uhr besammeln soll. III. (29. J«>")'^or dem Nathe der Zweihundert eröffnen die Gesandten von Bern ihren Auftrag betreffend die Forderung,welche der König von Frankreich an die von Bern (lour) wegen der Auslieferung des Johann Baptist Did^"gestellt hat und zeigen ein Doppel des vom König an sie gerichteten Briefes. Nach Belcsung desselbc"erörtern die Gesandten mündlich, welche gefährlichen Folgen mit einer bezüglichen Weigerung verbunden st'"können, und bitten, ihn zu übergebe»; es müsse dieses nicht unbedingt geschehen und was von ihnen abhantst'wolle» sie sich zum Besten der Stadt Genf vertuenden, um für dieselbe die möglichst besten Mittel zu erreichst"Auf das wird die vom kleine» Rath entworfene Antwort angehört und für gut befunden, nur wird ihr c>"Termin von sechs Monaten beigefügtvt quo ainsin nons soit briet on eus puroiw uckvommt, ot au Iwuball>01' mottro: pro« tor". x RathSrcgiftcr (sran »ösisch>.

^.. . 7. Juli. Bor Rath und Burger zu Bern läßt der Herr von Liancourt im Naincn ^

Königs eine Credcnz verlesen und legt einen schriftlichen Vortrag, betreffend den in Genf gefangenen Dib"ein. Alan antwortet, es sei ihm (?) ein Läufer mit der Antwort derer von Genf zugeschickt worden.

St. A. Bern: Nathsbuch No. 312 und 313, zweite Abtheiluug S.

5. 1550. 25. Juli. Vor dem Rothe zu Bern erstattet der französische Gesandte, der He"Liancourt, im Namen des Königs den besten Dank für die Gutthat, welche die von Bern ihm in Bet^des zu Genf gefangenen Didato erwiesen haben. St. A. Are.,- Rathswch N°. -us und sis.»m- Abteilung S.

11».

Wem und "Neuenbürg. 155», 1. Juui.

I. Vor Rath und Burger zu Bern erscheint ein Bote von Neuenbürg und laßt durch einenseinen Auftrag, betreffend die Erneuerung des Burgrechts, vortragen. Es wird hierauf das BuG"verlesen und beschworen und auf das Verlangen des Boten darüber ein schriftlicher Schein gegeben.

II. Die vier Ministraleu, Rüth, Burger und ganze Gemeinde von Neuen bürg Urkunden:

sie vor Kurzen: bei denen von Bern die Erneuerung des mit ihnen bestehenden ewige» Burgrechts ve>haben, habe» dieselben diesfalls entsprochen und begehrt, es sollen die von Neuenbürg auf den 1-^"' ^Sonntag nach Pfingsten) ihre Boten zu Bern haben, sie werden hinwieder mich ihre Botschaft nachabfertigen. Es haben dann die von Neuenbürg ihre Gesandten hingeordnet und ebenso seien auf he»d'von Rüth und Burger zu Bern in Neuenburg erschiene». I» Gegenwart derselben sei dann der Burg"äPverlesen worden, worauf die von Neuenburg einen gelehrten Eid, den ihnen die Boten von Bern b ^haben, mit aufgehobenen Händen zu Gott gethau haben, bei dem ewigen Burgrecht zu bleiben und dawahr und stät zu hallen. Es siegelt den I.Juni 1550 die Stadt Neuenburg.

Quelle für I ist das Verner Nathsbuch No. 312 uud 313, zweite Abtheilung S. 2, und für II eine im Staatsarchiv Bern

Pergameuturkunde mit anhängendem Siegel. ^

Zu I. Derschriftliche Schein", welcher Neuenbürg als besiegelte Urkunde zugestellt wurde, zieabschriftlich im Deutsch Sprnchbnch () S. 95 deS Berner Archivs, enthält aber nichts weiter ' ^,,eformelle Erklärung, daß ans Begehren des Nencnburger Boten das Bnrgrecht am heutige» Tage Mbeschworen worden sei.