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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Mai 1550.

wegen, sondern weil ihm, wen» die Nachbarn nnd der Priester in ihrem Beginnen fürfahren sollte»,den nachfolgenden Vögten nachgeredet werden möchte, daß erum wolthun der oberkeit und um das iro d^in zu Händen zwysen", diese Freiheit und Gerechtigkeit verschüttet habe. Die Obrigkeit möge nun alle Artik^bedenken und einen endlichen Nathschlag fassen.

Zu i. Dieser Artikel ist durch einen Zwischenraum von anderthalb leeren Seiten vom übrigen Abschiedsgetrennt und durch folgenden Titel eingeleitet:Memorial und gedächtnuß de» fromnien, fürsichtigcn,

Herren gesanteu rathsbotcn der dryen alten Orte» löblicher Eidgnoschaft geben uf anzug Baltasar Nitch^-geschworner vogt in Boleuz, nachgeschribner artiklen by jeder oberkeit dersclbiger Orten ze handle» und förderlichantwurt zeschribcn. Datum Zinstags vor Philipp und Jacobstag anno 1550."

IIS.

Bern. 1550, 4. Mai.

Staatsarchiv Bern: NathSbuch No. 312 und 313, erste Abtheilung S. 223.

Vor dein Rath und den Bürgernmit der gloggcn versammt" zu Berit eröffnen Boten von

ir befelch der nüwen püntntiß mit den Eidgnossen rutd der tcll wegen". Es wird ihnen geantwortet,^

von Bern seien mit denen von Genf verburgrechtet, namentlich auch durch den Brief vom 7. August ^ ^der durch einen Spruch bestätets?) worden sei.

113.

Schännis. 1550, 5. Mai.

La»deSarcI)iv Dch»>vz: Abschiede.

Tag der Orte Schwpz und Glaruszu Schennis daselbst in unser Herrschaft Windegg und GlMGesandte: Schwyz. Hans Bürgler, Vogt; Werni Betschart (Betschgen"), Vogt; Hans Schiffli, ^Glarus. Jacob Vogel, Vogt; Josef Höfli, Vogt; Mathis Müller, Vogt. ^

». Vor den Landvögten und auch vor den Boten, die je zu Zeiten in diese Herrschaft (Gaster) abg<^werden, werden verschiedentlichBekanutnisse" gemacht. Da aber die betreffenden Boten wechseln, sodiese Bekanntnisse und Anderes, das vor ihnen verhandelt wird, vergessen, woher viele Nachtheile erso ^Ebenso verhält es sich mit dem Neunergericht, dessen Urtheile auch in Vergessenheit kommen. ^daher dem Schreiber Brcndli befohlen, die Bekanntnisse und Urtheile aufzuschreiben. Dessen weigertweil er eine kleinespöttliche" Belohnung habe; bei besserm Lohne wolle er sich der Arbeit gerne unters ^der Landschreiber im Gaster habe als Jahclohn nur 5 gute Gulden; die Belohnung könne zum Theil au«) ^Landschaft aufgelegt werden, die hievon ebenfalls Nutzen habe. Die Boten haben auch den Schre^''Weesen und Ntznach befohlen, die Sprüche der Boten beider Orte, die je zu Zeiten anherkommen, aufM" ^ ^damit nicht Alles so leicht vergessen werde; man wolle an die Obern gelangen, was sie ihnen diesf" "