248 März 1550.
eröffnet, feine Obern haben den Handel „heim gesetzt". Schwyz, Zug, Basel und Appe"»^mollen mit den Gesandten des Königs gütlich reden, daß er die zehn Tage bezahle, andernfalls solle »wdas Recht darum brauchen; die Voten von Glarus und Schaffhausen haben keine Instruction.nimmt alle diese Antworten in den Abschied; auf dem nächsten Tag soll man sich erklären, für ^ 'daß der König die zehn Tage nicht gütlich bezahlen wollte, welche Orte, das Recht mit ihmwollen, lk.« Die Gesandten von Basel fordern wiederholt Antwort von den VII Orten auf das von B"an dieselben erlassene Schreiben. Die Gesandten der letztern ermiedern, da ihre Obern auf derJahrrechnung eröffnen ließen, die von Basel dürfen sich darauf verlassen, daß die VII Orte die gesch'"'"^ ^Bünde und den Landfrieden getreulich an ihnen halten werden, so habe man geglaubt, sie werden sich h'"^begnügen; da dieses aber nicht der Fall sei, so werden diejenigen Orte, welche mit den Gemeindenmüssen, die Sache an ihre Landsgemeinden bringen. I. Man hat berathschlagt, kein Landvogt cnnet ^Gebirg dürfe einen Mörder, Verräther, Dieb, Ketzer oder schändlichen Todtschläger liberiren, wie diedas enthalten; ebenso sollen sie keine Banditen aus dein Herzogthum Mailand oder anderswoher, dieMörder, Ketzer oder Nerräther verrufen worden sind, vcrgleiten, noch auf dein Gebiet der Eidgenossenwelche aber anderer Sachen wegen abtreten mußten und ans die Lande der Eidgenossen gewiesen sind,das recht erlyden möchten", die mögen sie vcrgleiten und ihnen Aufenthalt geben, i«. Die 100 Kro"""'welche der Wirth zu Mendris für die Banditen, die den Landschreiber und Fiscal ermordet haben, vertu"hat, soll der Landvogt einziehen. Dann sollen die Boten, welche aus die nächste Jahrrechnung lsi"^'""^Gewalt haben, die Kosten, welche die Obern dieser Angelegenheit wegen hatten, davoir zu nehmen und uNest an die „Hingebrachten" und Beschädigten im Verhältnis; der Kosten eines jeden zu vertheilen.
Betreff der anbcgehrten Liberation des Bruders von; Landweibel zu Lauis sollen die auf die Jahrrech'" 'gehenden Boten beauftragt werden, den Proceß genau zu untersuchen und nach Befinden den Betreffende"liberiren oder nicht. «. Der Schultheiß von Lucern wird beauftragt, bei seinen Herren nachsuchen z"was in Betreff des Thurgau und der Einnahme von Frauenfeld dorr liege und auf dem nächsten Tag ^übrige» sechs Orte hierüber zu berichten, p. Schultheiß Bircher verlangt abermals im Rainen dererLucern, es möchte der Span betreffend die March in den Freien Aemtern gütlich erledigt werden. ^übrigen Orte halten au der Meinung fest, daß die Kundschaften verhört und die Märchen durch gleich" 'und den Obmann bestimmt werden sollen; die von Lucern mögen hiefür den Tag festsetzen und solche"von Zürich anzeigen. Der Lnndschreiber zu Baden, sofern er denen von Luceru gefällig ist, wirdgemeinen Schreiber bestimmt; endlich sollen die von Lucern den von ihnen erwählten Tag auch dem A>""Gartenhäuser als Obmann zur Kenntniß bringen. ,K. Es erscheint der päpstliche Botschafter, Albert R"und eröffnet mit langem schriftlichem Vortrage, wie ans den 7. Februar die Cardinäle den JohannBischof zu Palästrina („Prenestin"), Cardinal von Monte, gebürtig von „Arrutin" (Monte San Sabinol,Stadt im Florentinischcn, mit Stimmcnmehrhcit unter dem Namen Julius III. zum Papst erwählt h" „Hieronymus Frank beglanbe, dieser Papst werde mit Bezug auf geneigten Willen zur Eidgenosse"' ^Papst Julius II. ersetzen. Nosin übergiebt auch einen Brief von; Papst an die XIII Orte, undjedem Ort eine Copie von diesem Breve («ich zuzustellen. Ebenso übergiebt er eine Missive von Ä» ^Philonardus, Bischof zu Veroli, des Cardinals von Veroli Bruders Sohn, worin er sich vieles Guten g^die Eidgenossen erbietet. Darauf eröffnet er, wie Hieronymus Frank als ein treuer Freund der Eidg""ihn; geschrieben habe, er würde für gut erachte;;, wenn eine Nathsbotschaft von zwei oder drei Orb"