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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1550.

Nichter länger warten, so soll das in seinen Kosten geschehen. Hierauf wird er nach gegebener Tröstungauf eine geschworne Urfehde ledig gelassen. Darnach führen die Kläger ihre Klage wider Hauptmann Valentin'1. Er habe für die Vereinung practicirt, vielleicht dafür Geld genommen und gegeben, und geholfen, duArtikel zu stellen und dieselben wider den Willen der Gemeinde einzugehen und zu besiegeln. 2. Er habe helfe»wollen den Pensionenbrief brechen, was auch ohne Vorwissen der Gemeinde geschehen sei. 3. Er habe duRitte in das Vcltlin und an andere Orte gekauft, um einige 26, um andere 15 (Glarus: 16) KroiU»gegeben; ebenso habe er von dem Amman» für dessen Ritte Geld genommen und ihm dazu verholst»'4. Als er des Königs Diener gewesen sei, habe er vielleicht Wartgcld und Pension bezogen, was bei Leibund Gut verboten sei. 5. Er sei beim König Hauptmann gewesen, was auch bei Leib und Gut verböte»sei, und habe Knechte aus dem Laude geführt. 6. Als er Hauptmann im Veltliu war, habe er von ci»e»>armen Waislein 350 Kronen genommen, was Einer am Folterscil von ihm gesagt habe, und habe vielleichtandere arme Leute ebenso beschwert; daneben habe er die Aemtcr gekauft, wodurch ihrer Vier oder F»^allein derselben genossen haben; wenn es fiir das Land uöthig sei, müssen die Leute, welche kein Geld »»^Gut (Glarus einfach: klein Gut) haben, de» Leib darstrecken, was den Gemeinden zu schwer sei.er für Empfangnahme des Geldes nach Lyon geschickt worden sei, habe er 300 Kronen für sich behalte»,und als ihm dieselben gefordert worden seien, habe er geantwortet, wenn die Andern das Ihrige wied0geben, wolle er seinen Theil auch erstatten; habe aber nichts zurückgegeben. 8. Einer armen Frau habe erbefohlen, ihm ein Gitzi zu bringen, und als ihm dasselbe zu wenig fett war, habe er sie um 4 Kro»e"gebüßt. Die Kläger verlangen daher, daß er an Leib, Glimpf, Ehre und Gut bestraft werde. Hauptm»»"Valentin läßt durch seinen Fürsprecher antworten, die Klage sei schwer und unbillig, er verhosfe, sie >»er^nicht erwiesen werden, sondern er werde sich hinreichend verantworten können. 1. An der Vereinunger keine Schuld und habe nicht practicirt; bei seiner Gemeinde habe sie das Mehr erhalten, bei den andeü'Gerichten sei das allerdings nicht der Fall gewesen. Er sei als Bote in Jlanz gewesen, habe aber »ick)'-gethan, als was ihm befohlen worden sei. Nachdem die zwei andern Bünde die Vereinnng angeno»»»^hatten, haben dieselben sie darein gemahnt, wozu sie befugt waren. Er hoffe also nicht gefehlt zu habe»'mau bringe denn Anderes auf ihn, als nur Gassenmähren. 2. Den Pensionenbrief habe er nicht brechtgeHolsen; derselbe sei auch wirklich noch ganz. 3. Den Ritt ins Veltliu habe er nicht gekauft, sonder» ^sei von seinen Herren vonspruchwegen" dahin verordnet worden, und das Geld, das er dort ausgegebenhabe, sei von jenen so bestimmt worden, nämlich dem Einen 18 Kronen und dem Andern 7 Kronen, »'^er dieses zeigen wolle. Von Amman» Guler, um ihm zu dein Ritt für die Besiegelung zu verhelfen, h»^er kein Geld empfangen; Guler habe wohl gesagt, wenn es ihm gut gehe, wolle er ihm etwas verehrt»habe ihm aber nichts gegeben. 4. Daß er Wartgeldcr und Pensionen bezogen habe, werde sich nirge»^erzeigen, mit Ausnahme dessen, was er in Kriegen mit seinem Leib mit Hauptmannschaften und Sölb^gewonnen habe. Im Piemont habe er Vieles verloren; und als er sich bei dem Herrn von Castion hicl»b^beklagt habe, habe ihm derselbe hiesür einige Ehrensölde zugeordnet, dieselben beim Tresorier bezöge»ihm 40 Kronen gegeben; 20 Kronen sei er ihm noch schuldig, gemäß einer Handschrift, welche verlesen »''^'5. Wenn er wider das Verbot ins Piemont gezogen sei, so sei er hiefür schon einmal bestraft worde»! ^hoffe nicht, daß er mit zwei Ruthen gezüchtigt werden solle. 6. In Betreff der 350 Kronen verhalte ^sich so: Der Vater des betreffenden Waisleins sei ermordet worden; deßwegcn und auf Anrufen dersei er häufig verritten und habe mit Ausspähen große Kosten gehabt, die vielleicht die genannte St»""