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Januar 1550,
auch das Wohl gemeiner Eidgenossenschaft zu berücksichtigen und daher den Auflauf abzustellen und dahe»»zu bleiben, oder doch die Anzahl zu vermindern, und gegen allfällig Strafbare mit Recht vorzugehen.haben dann die vier ober» Zehnten GombS, Brig, Visp und Naron, jeder besonders, sich entschlossen, mit"»Recht nichts zu thun, wohl aber nach Sitten zu ziehen und zu erfahren, wie die Sachen stehen. Di<Ä»Meinung ist dann auch Lcuk beigetreten, doch nur die anwesenden Personett für sich, da nicht die g»»?Gemeinde besammelt werden konnte. Die gleiche Antwort wurde den Boten von Freiburg und SolothuGzu Sidcrs ertheilt. Da solcher Art diese sechs Zehnten nicht zurückgehalten werden konnten, sinb einigtnachdem sich inzwischen auch Gesandte von Bern den übrigen Boten angeschlossen hatten, am Sonntag, andcuam Montag vor Sebastiani (12. und 13. Januar) mit ihren Panneru, Harnischen und Gewehren eingezog^nnd nicht minder hat sich der Zehnten zu Sitten versammelt. Obwohl nun die Meinung der Unruhig^war, sich mit allen Panneru zu vereinigen und gemeinschaftlich zu berathen, so ist doch dieses durchBischof, den Landeshauptmann und die übrigen Vorsteher („ein erbarkeit des landes"), die in dieser SaAeinig waren, verhindert und bewirkt worden, daß jedes Panner (gesondert) berathschlaget und gemehret Hai-Ungeachtet inzwischen einige unruhige Leute mancherlei practicirten, wurde beschlossen, niemand Gewalt anzuth»"'sondern dem Recht den Gang zu lassen und dasselbe zu handhaben. Es hat dann jeder Zehnten eineAnzahl Procnratoren und Kläger ernannt, die alle Artikel, die ihnen angelegen seien, vortragen sollen. Ebe»!"wurden von jedem Zehnten sechs Nechtsprecher ernannt, um über diese Sachen zu urthcilen, mit dem Austratnicht von einander zu gehen, bis die Angelegenheit erledigt sei. Es sind dann noch Rathsboten von Lucern n»dUnterwaldeu angelangt. Nachdem dann die Zehnten mit ihren Pannern abgezogen waren, versammelten sich ^Räthe des Landes nebst den AuSgeschossenen bei dem Bischof und dein Landeshauptmann, wo die Boten der benannt^fünf eidgenössischen Orte, nebst Verordneten des Grafen von Greperz, derer von Saauen und Osch ersclsi^"und die Aufträge ihrer Obern eröffneten und die Ursache dieses schweren Auflaufes zu wissen verlangt'Darauf wurde ihnen eröffnet, es hätten Einige, gestützt auf einen Artikel in der neuen französischen Verein»^'dem gemeinen Mann vorgegeben, die Landschaft Wallis stehe dem König von Frankreich offen, darein »^daraus zu ziehen so oft es ihm gefalle; „und darnüt sy dasselb dester bas möchten zcwägen bringen,sy die Wörter: nach gelegenheit unser der Eidgnosseu, in dem artickel usgelaßen"; man bitte die Boten,betreffenden Artikel zu überlegen und den verordneten Nechtsprechern und Klägern mitzutheilcn, wie sie, ^Boten, diesen Artikel verstehen. Die Gesandten verfügten sich dann zusammen und nahmen eine vomschreibet von Solothurn signirte Copic der Vereinung vor sich. Dabei wollten die Gesandten von Bern sivon der Verhandlung ausschließen, ivcil ihre Obern nicht in der Vereinung seien. Die übrigen Gesa»^^aber haben sie gebeten, sich nicht zu söndern, da eine solche Trennung Angesichts des gemeinen unruhigMannes der angestrebten Vermittlung Schwierigkeiten bereiten möchte; auch handle es sich nicht darum,der Vereinnng etwas zu vermindern oder zu vermehren. Nachdem die Voten von Bern sich endlichließen, mit den übrigen zu halten, so sind die Gesandten aller fünf Orte, nebst denen von Greperz, 6»»und Osch vor dem Bischof, dem Landeshauptmann, den ausgeschosseneu Nechtsprechern und Procura^,auf dem Kirchhof zu Sitten erschienen nnd haben den betreffenden Artikel öffentlich verlesen lassen und gezeigt,in dem Vortrag, welchen Einige von Leuk gehalten haben und der den Gesandten mitgetheilt morde»die Worte: „nach gelegenheit unser, der Eidgenossen", ausgelassen worden seien; die Gesandten glauben, "Artikel enthalte einen Vortheil für die eilf in der Vereinnng stehenden Orte und nicht für den König, ^aus den Abend noch Boten von Ilri und Schwyz eingetroffen waren, sind am folgenden Tage si^