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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1550.

das da liegt zwischen dem Mülibach und dem Melibach und dem Zürchersee und herauf bis auf die langeEgg, wo der Schneeharwärts" in die Sihl schmilzt, mit aller Zubehördezu Händen der veste Wädeschwyl",sei Lehen von denen von Zürich.

Zu 88. Dieser Artikel befindet sich in der Lucernersammlnng 0 2. k. 195 vom übrigen Abschiedtcxtgetrennt in Form einer Urkunde mit deutlicher Siegelspur, besiegelt vom Landvogt zu Baden, Gilg Tschudi,des Raths zu Glarus, den 1. Februar 1550. Laut einem ebendaselbst k. 197 befindlichen Briefe derVII Orte vom 7. Februar aus Baden an den Landvogt im Thurgan, ist diese Urkunde den Vertretern derAnsprechen und von diesen dem Landvogt mitgetheilt worden. Mit dem benannten Briefe vom 7. Februarweisen die VII Orte den Landvogt an, jene Urkunde den Vertretern der Creditoren wieder zuzustellen, waser früher nicht thu» wollte und worüber sich jene beklagten. In dieser Urkunde wird der Beginn des Tagesauf den 27. Januar angegeben.

Zu 1,1. 1. 1550, 2. Februar (Lichtmeß). Johann, Abt des Gotteshauses zn Stein am Rhein, jetztzu Radolfzell wohnend, an die zu Baden versammelten Boten der im Thurgan regierenden VII Orte-Unlängst sei der Propst von Klingenzell gestorben. Die Verleihung dieser Propstei stehe von Alters herbeim Prälaten von Stein. Er habe sie nun dem Jacob von Peyern, Mitglied und Prior seines Convents,geliehen. Bitte, den Genannten ans diese Propstei kommen zu lassen und dem Landvogt im Thurga»diesfällige Weisung zu geben. St. sc Zürich: Ms-hi-d- Bd. i«, r. so-

2. 1550, 3. Februar. Niklaus Cloos, Landvogt im Thurgan, an die zn Baden versammelten Botender VII im Thurgau regierenden Orte. Jacob von Peyern habe ihm eröffnet, wie ihm von Abt Johannzu Stein die Propstei Klingenzell geliehen worden sei, und ihn gebeten, im Namen der VII Orte, denendie weltliche Obrigkeit zn Klingenzell zustehe, ihn da einzusetzen, da der seiner Zeit von denen von Zürichdahin gesetzte Propst gestorben sei. Daneben sei der Vogt berichtet, wie vom Landvogt Melchior Heinrichvon Zug alle fahrende Habe, welche genannter Abt in seinem Wegzug von Klingenzell zurückgelassen, inventirtworden, und denen von Zürich wegen des Gotteshauses Stein zugelassen worden sei, denjenigen, der >«>»gestorben sein soll, dahinzusetzen und hauszuhalten, bis auf weitern Bescheid der Obern, wodann er aufVerlangen auch Rechnung geben solle. Da dem Vogt unbekannt sei, was weiter verhandelt worden sei, s"habe er dein genannten Gesuche des von Peyern nicht entsprechen, sondern zuerst Befehl erwarten wolle»-Hierauf habe der von Peyern sich verlauten lassen, er wolle die Boten der Orte selbst angehen, was derVogt ihm nicht abgeschlagen habe. Letzterer bitte nun um Weisung und gehe beinebens nach Klingcnzell,um neuerdings zu inventiren; wie es heiße glaube derHerr", die fahrende Habe gehöre ihm.

St. A. Zürich: Abschied- Bd. IS, k. «»-

3. 1550, 8. Februar. Die VII im Thurgau regierenden Orte an den dortigen Landvogt, NiklausCloos von Lucern. Er habe geschrieben, wie der Herr Jacob von Peyern gebeten habe, ihn als gesetztPropst in die Propstei zu Klingenzell einzusetzen, was der Landvogt ohne Auftrag der Orte nicht thun wollteAus diesen Tag sei nun Jacob von Peyern selbst erschienen und habe ein Schreiben vom Abt des GottesHauses Stein übergeben und dabei gebeten, ihn nach erfolgter Leihung auf die genannte Propstei kom»w"zu lassen. Auf dieses hätten die Gesandten von Zürich bemerkt, die Propstei Klingenzell gehöre de»'Gotteshaus Stein, die von Zürich haben auch den letzten Verweser nach Klingenzell verordnet; da übrigesdie Voten jetzt ohne Instruction seien, so begehren sie die Angelegenheit in den Abschied, was ihnen bcwill'lllworden sei. Der Vogt seinerseits werde beauftragt, der Propstei Renten, Zinsen und Gülten und alle fahre»^Habe zu inventiren und Obsorge zu tragen, daß nichts abvcrwandelt werde. Es siegelt der Landvogt s"Baden, Gilg Tschudi, des Raths zu Glarus. St. sc Lu-crn: AUg-m. MM. c>s. c. ws-

Zu iin. 1550, 9. April. Diethclm, Abt zu St. Gallen, an Lucern. Alan werde sich eriniwr"'wie auf demnächstgehaltenen" Tage zn Baden die altgläubigen VII Orte und Glarus auf Verwend»>'bdes Landvogts Schorno aus der Grafschaft Toggenburg sich erboten haben, zur Zeit, wenn wieder 0»