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November 1549.
Damit aber die Angehörigen derer von Basel von Bärcnwyl und die von Solothurn zu Berkiwyl künftigum so weniger gegen einander in Streit kommen, glaube man, sie sollten zwischen einander Hagen, damitdas Vieh gegenseitig keinen Schaden zufüge. Wenn das denen von Basel gefalle, so möge» sie es denIhrigen gebieten; die von Solothurn wollen dann ein Gleiches thun. «.A.Solothurn-Misfwenbuch No.ss, s.s?».
Die hier erwähnte Conferenz ist nicht etwa identisch mit derjenigen vom 20. August 1549. Abgesehenvon der zu stark auseinander liegenden Zeit zeigt eine Missive von Solothurn an Basel vom 4. October(Freitag nach Michaeli) 1549, K. A. Solothurn: Missivenbuch No. 29, S. 359, daß dieser, bei der oberwähntenConferenz geschlichtete Streit neuerdings aufgetaucht ist.
81.
Ktarus. 1549, 17. November.
Staatsarchiv Lucern: Acten Sargans-Werdenberg; Actenband No. 83. Staatsarchiv Zürich: Acten Granbnnden.
Landesarchiv Schwyz: Abschiede. Landesarchiv Nidwalden: Abschiede.
Tag der in Sargans regierenden VII Orte mit Gesandten der III Bünde.
Gesandte: Zürich. Marx Escher. (Andere nicht bekannt.)
Vor den Boten erscheinen Rudolf, Abt des Gotteshauses Pfäfers, und Abgeordnete des Dorfes undder Genossame Ragatz und vom Sarganserland, zu einem Theil, gegenüber den Abgeordneten der StadtMaienfeld, am andern Theil. Vorab eröffnen die von Ragatz: Vor einigen Jahren sei mit Gunst und Willengemeiner III Bünde eine Brücke, genannt Tardisbrücke, über den Rhein geschlagen worden. Da seien dieGenossamen wider ihren Willen gezwungen worden, mit großen Kosten und Schaden, Mühe und Arbeit aneinigen Orten Steg und Weg darzugeben und andere Lasten dieser Brücke und Landstraße wegen, die sienicht verlangt haben, zu tragen. Nachdem dann die von Maienfeld gesehen haben, daß diese Brücke Bestandhabe und gebraucht werde, trachteten sie, vielleicht um sich einen Vortheil zuzuwenden („us trüwen desgenieß"), unterhalb an ihrem Fahr ebenfalls eine Brücke zu erhalten, ivofür sie vor den VII Orten, alsOberherren des Sarganserlandes, um Bewilligung nachgesucht haben. Die VII Orte hätten damals VogtStoll von Zürich, Pannerherr Schorns von Schwyz und Vogt Knobel von Glarus an Ort und Stellehingeschickt, sich umzusehen, ob diese Brücke ohne Nachtheil derer von Ragatz und der Herrschaft Sargans,wie die Maienfelder vorgaben, erstellt werden könne. Diese drei Boten, nachdem sie die Sachlage eingesehen,haben denen von Maienfeld den Bau dieser Brücke nicht bewilligen wollen, weßhalb, wie man meinen sollte,die von Maienfeld seither auf die von Ragatz einen Unwillen geworfen haben, dem sie unlängst wiederAusdruck gegeben, indem sie die fragliche Brücke, deren Anlage ihnen früher verweigert wurde, aus sich selbstzu bai>en vorgenommen haben. Dabei haben sie nicht nur niemand hierum befragt, sondern seien entgegenvielfältigem Bitten, Ermahnen und Widerfechten des Landvogts von Sargans, der bis zur Kenntnißgabeund Bewilligung der Obern von Sargans die Sache stillgestellt wissen wollte, fürgefahren. Ungeachtet auch diegenannten drei Orte im Namen der übrigen bei denen von Maienfeld und bei den III Bünden verlangt haben,von dem Unternehmen abzustehen, bis die Sache gütlich oder rechtlich ausgetragen sei, seien sie dennoch mitgewehrter und gewaltiger Hand an Feiertageil und Werktagen vorgegangen. Als Einige von Nagatz vonungefähr hinübergekommen seien, habe man diese gefangen genommen, nach Maienfeld geführt und ihnengedroht, sie mit dem Nachrichter zu verhören, und sei sonst denen von Nagatz mit so trotzigen Worten und Werke»