Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
158
Einzelbild herunterladen
 

158

September 1549.

zu verhandeln Gewalt habe, der aber, wie den Gesandten bekannt sei, auch noch keinen Befehl erhalten habe.Wenn aber seit ihrem Verreisen diesem oder ihren Herren etwas zugeschrieben worden märe, so glauben dieGesandten, daß letztere, wenn sie vernehmen, daß die Mehrheit der Orte den Aufbruch bewilligt habe, sichdie Meinung derselben auch werden gefallen lassen. Tie Boten der Landschaft Wallis und Mühlhausenszeigen an, ihre Obern seien keines andern Vorhabens, als dem König den Aufbruch der Knechte mit deinMehrtheil der Orte zu bewilligen, f. Der Gesandte von Basel zieht an, seine Herren hätten ungefähr voreinem Jahre an die VII Orte ein Schreiben gerichtet, auf welches ihnen ungeachtet mehrmaligen Verlangenskeine Antwort geworden sei; einzig auf der letzten Jahrrechnung zu Baden habe Schultheiß Bircher im Namender Boten der VII Orte auf abermalige Forderung einer Antwort freundlichen Bescheid ertheilt, der abernicht so vollständig war, daß nicht dennoch das Begehren derer von Basel wieder in den Abschied genonnnenwurde. Er fordere daher instructionsgemäß wieder die verlaugte Antwort und bemerke namentlich, daß seineHerren meistentheils mit Rücksicht auf die VII Orte die neue Vereinnng angenommen haben; Basel seinerseitshabe zur Zeit auf das Ansuchen der VII Orte sich klar ausgesprochen, so daß es nun endlichen Bescheiderwarten dürfe. Da die Boten der VII Orte auf diesen Tag nur iir Betreff des vom König voir Frankreichverlangten Aufbrnchs abgefertigt worden sind, beinebens auch verlautet, es hätten einige Orte für den bevor-stehenden Tag zu Baden sachbezügliche Instruction ertheilt, so hat man den Anzug des Boten von Baselin den Abschied genommen und es soll jeder Bote bei seinen Herren mit allem Ernst darauf dringen, daßauf nächste Tagleistung, wo immer die gehalten werde, denen von Basel mit stattlicher und redlicher Antwortbegegnet werde. K. Auf Verlangen des Grasen voir Greyerz bittet man die Botschafter von Frankreich/dem erster» ein freies sicheres Geleit nach Frankreich und zurück zu verschaffenoder aber solliches derselben(königl.) Mst. zuzeschriben", damit die Ansprache des Grasen in der Freundlichkeit bereinigt werden möge-Man hat sich auch vereinigt, daß, wen» das Geleit gewährt wird, die nach Frankreich gehenden Bote»genannten (sio) Herrn von Nolle anstatt des genannten Grafen in seiner Ansprache unterstützen sollen. DasAlles ist auch in den Abschied genommen worden.

I». Verwendung bei Freiburg für Andreas Lombard und Uli Schaller; s. Note.

Das K. A. Freiburg: Justrnctiousbnch No. 6, 1.1. hat zwei flüchtige Concepte dieses Abschiedes, dieindessen nur die Eröffnungen der französischen Gesandten, das eine auch diese nur theilweise, wiedergeben-

Die Namen der Basler Gesandten ans dem für die Note zu v benützten Material und a, tsrgo desBasler Exemplars. Summerer scheint von Freiburg wieder zurückgekehrt zu sein. Die der Solothnrneraus dortigem Rathsbuch No. 47, S. 462 vom 22. August. Solothurn scheint besondere Gesandten st^die Verhandlung in Freiburg, unmittelbar vor der Abreise nach Frankreich, und wieder für letztere bestii»»üzu haben. Man sehe die Abschiede vom 21. und 22. August und 12. October 1549.

Zu i». Schon am 28. Auglist hatten dieser Sache wegen die französischen Gesandten einen Vorstandvor dem Rath zu Freiburg gehabt. Das Rathsbuch (No. 67) enthält diesfalls unter besagtem Datw"folgenden Eintrag: Vor dem Rathe zu Freiburg eröffnen die französischen Anwälte, ivic der König ew»England, ungeachtet des mit dem König von Frankreich errichteten Friedens, des letztern Iluterthanen au deeGrenze des Meeres mit Raub und Brand schädige. Deßwcgcn und weil der König von England kein Rea)gehalten, sondern 12,000 deutsche Knechte angenommen habe lind sich unterfange, dieselben nach England ZNführen, so sei der König veranlaßt, 12,000 eidgenössische Knechte zu verlangen, lind begehre, daß dieselbegerüstet sein sollen, wenn er sie verlange. Die Gesandten haben diesfalls auch andern Eidgenossen geschrieben