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August 1549.
die Sache ihren Fürgang nehmen und sollen es die von Schwyz dem Vogt zu Lauis zuschreiben, v. DerCommissar berichtet, wie der Müsser mit Dreihunderten zu „Lagg" liege und zu Väris (Varese) und in>Eschenthal Knechte annehme, um das Veltlin und Bellenz zu überfallen. Gemäß der Sachlage findendie Boten, es sei nichts Anderes zu thun, als dem Commissar und seinen Rathgebern zu schreiben, sie sollengute Sorge und Kundschafter haben, aber so, daß keiner dieser letztern von dem andern etwas misse; derCommissar soll ihnen beim Eid auferlegen, niemand als ihm Mittheilungen zu machen. Ä. Der Bote von Urizeigt an, wie an der Allmend abgetauscht worden sei; Mauern seien zerbrochen und Graben verrissen worden,und die Ochsen gehen hinüber; Hans Zopf Naben (?) habe geredet, er wolle gar (gern?) sehen, „wie manfür sin ochsen pschlan well, und der rossstock ist geetzt dis summers (?). Und Hand viij tag ein wal(t?) ghan">
Im Nidwaldner Exemplar fehlt <1.
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Wern. 1549, 24. August.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch No. 309, S. 228.
Vor dem Rathe zu Bern erscheinen Gesandte von Frankreich, danken für das bisher Geschehene (?); gegenüberdem König habe man sich nur alles Guten zu versehen. Er habe an Mesnaige geschrieben, er solle zu ihmkommen und wolle den von Liancourt hier lassen; wenn er denen von Bern beim König etwas dienen könne,sei er hiefür ganz bereit; man möge ihn für empfohlen halten. Der Rath dankt den Gesandten freundlichund bittet sie, in gutem Willen zu beharren.
«7.
St. Kalken. 1549, 25. August bis 9. September.
Staatsarchiv Lucern: Acten Abtei St. Gallen. Staatsarchiv Zürich : Gedruckte St. Galler Dokumente. Band 59. f. S7.
StistSarchiv St. Gallen: Vereinzelte Abschiede, Acten- und Biicherarchiv.
Gesandte (Richter): Zürich. Hans Rudolf Lavater, alt-Burgermeister. Bern. Hans Franz NagelsSchultheiß; Johann Pastor, Venuer und des Raths. Lucern. Ulrich Dulliker, Baumeister und des Raths'Schwyz. Jacob an der Rüti, alt-Landammann. Zug. Hans Letter, Amman». Glarus. Hans Brunner,des Raths.
Zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallen sind Anstände erwachsen, welche die Parteien untergütlich nicht beizulegen vermochten, sondern diesfalls einander das Recht dargeschlagen und daher auf derletzten Jahrrechnung zu Baden die Eidgenossen angerufen haben. Diese, zumal die mit den ParteienBurg- und Landrecht stehenden Orte, waren begierig, die waltenden Zwistigkeiten beizulegen, und es ivw'drdaher der gegenwärtige Tag nach St. Gallen bestimmt und die Gesandten von ihren Obern zum gütlicheoder rechtlichen Entscheide abgeordnet. Es wird nun Folgendes verhandelt: I. Die Anwälte der