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August 1549.
und von hier mit „etwas ansehnlichen befelch", der ihnen von den Obern aufgetragen worden sei, in dieLandschaft Wallis zu reiten abgefertigt worden. Sie haben daher durch einen Läufersboten anzeigen wolle»,daß sie nächsten Montag eilfertig nach Sitten verreisen. Sie bitten, den General- und ganzen vollkommene»Landrath in der Stadt Sitten zu versammeln, um demselben das Betreffende vorzutragen und mit stattlicherAntwort abgefertigt zu werden. Bestegelt mit dem Siegel derer von Freiburg. Nachschrift: Bitte vorzusorge»,daß die Gesandten bei der Ankunft in Betreff der Beherbergung und Ivo sie einkehren sollen, richtigen Bescheiderhalten.
kl.
Bern. 1549, 19. August.
Tkaa.sa.wi» V.r.. - Jns.rmtwnsbuch v f. 7. >.«»,.n.'°ib..rg - Muriner Abschiede .V f. SU«.
Jahrrechnung der beiden Städte Bern und Frei bürg betreffend die Herrschaften Echallens und MurtewGesandte: Frei bürg. Hans List; Peter Früyo, alt- und neu-Seckelmeister und des Raths.
Baudard (Bandard) von Echallens und sein Mithaster wollen die beiden Zehnten, welche sie empfangthaben, wegen Mißwachs ausgeben, oder aber verlangen sie, daß man ihnen einen Nachlaß gestatte Es wirdbeschlossen, die beiden sollen die betreffenden Zehnten dreschen; dann soll der Vogt von Echallens mit ZuMunparteiischer Leute untersuchen, welcher Verlust sich ergebe., habe, und hierüber berichten. I..' D-Gubernator von Orbach begehrt im Namen der Stadt, daß man derselben eine Matte leihe damit da?anstoßende Wasser, welches den Neben der Obern und des Spitals erheblichen Schaden verursache dM'-he.nen ... der betreffenden Matte auszuwerfenden Graben abgeleitet werden könne, und die Stadt »ich«genothigt sc., e.ne andere lange Brücke zu bauen, sondern die alte behalten könne; er bittet auch der St--am Zins genannter Matte etwas nachzulassen. Die Boten beider Städte, welche zunächst hingeschickt werde»-sollen d.e Sache besichtigen und bevollmächtigt sein, die Matte zu leihen. «. Die von Bottens Malapal-und Andere bitten in Betracht des Hagels ..... eine Nachlassung an. Zins, auch daß ...an' ihnen M»vorsch.e e damit ste wieder säen können. Es wird beschlossen, denjenigen, welche in. letzten und in dies-Jahre behagelt worden sind, soll die Hälfte des Kornzinses, denjenigen aber, welche nur in diese...vom Hagel beschädigt worden sind, der vierte Theil nachgelassen werde». De». Vogt wird befohlen ihn-auf gute Bürgschaft Korn vorzuschießen, das sie in Jahresfrist mit einen, ziemlichen Pfenning bezahl-ollen «I. Claude Coley w.rd zwar in Betreff der von ihn. für sein Haus geforderten Steuer abge.vies-doch jo l .hm der Vogt UN. Gotteswillen etwas Korn gebe., weil er arm ist, viele Kinder hat und Behrlich haltet. «. Dem Schreiber Panchaud fall der Vogt in Zie.nlichkeit Korn zu kaufen geben, wen"dessen bedarf, f. Bastian Loys von Lausanne eröffnet, der Vogt von Echallens habe ihn. 24 Köpf W^'fahrlrchen Bodenzinses in Verbot gelegt, weil er denselben nicht erkennen wolle. Der Vogt bemerkt erzwar ... den Erkanntnissen nicht, daß dieser Zins erkennt worden sei; weil aber Andere von Lausanne, ^Zms .» der Herrschaft Echallens haben, dieselben erkennen, so glaube er, Baschian Loys solle dieses auch -h»"'Dieser er.v.edert, er habe ,n Betreff des fraglichen Zehntens gute Briefe und Siegel, die einen freien ledige"Kau we.se..; e.ne Vorder» und er haben diesen Zins bisher ohne Widerrede besessen und eingeno.»"-'litte, ,hm denselben ferner verabfolgen zu lassen; andernfalls müßte er die beiden Städte als W-'h-"