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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 1549.

freundliches Gefallen zu erweisen. Was die Vereinung anbelange, so sei in Betreff derselben auch schon,zuerst mit den fünf, später mit den sieben Orten verhandelt worden. Immer habe man sich mit den Sechsen,als dem mehreren Gewalt berathen und namentlich zuletzt entschlossen, und von den sieben Orten in Betreffeiniger Artikel Antwort begehrt,mit anhang und erbieten darin begriffen". Da die betreffende Autwortdem Rathe noch nicht geworden sei, so stehe es diesem nicht zu, ohne Varmissen des mehreren Gemalts vonder früher gegebeneu Antwort abzuweichen, sondern man lasse es bei derselben verbleiben. Da nun aberauch der König sich um die Sache bewerbe, so wolle man dessen Gesuch beförderlich mit den Sechsen berathenund verhelfen, dasjenige zu beschließen, was Gott zum Lobe und genieiner Eidgenossenschaft zum Nutzen undVortheil dienen möge.

Der Brief von Mesnaige und Duplessis aus Solothurn vom 12. August bewegt sich ganz im Gedankenvon Fröhlichs Vortrag; zu bemerken ist, daß er erwähnt, es sei die Vereinung von den betreffenden neunOrten in Solothurn besiegelt (svöllö") worden. K-A. Basti: Abschiede Band 22 französisch und deutsch?.

Im gleichen Sinne schreiben die französischen Gesandten wieder unterm 21. August an Basel. Ibiclei»'

39.

Sol'otljUrü. 1349, 16. August (Freitag nach Maria Himmelfahrt).

KantonSarckiv Basel: Abschiede Band 22.

Von stetten und landen der nachgeschribnen orten Luzeru, Uri, Schwyz, Uuterwaldeu ob und nid de>NKeruwald, Zug, Fryburg und Solothurn ratsanwält in nameu unser aller Herren und obern zu SolotlM'"versammlet" schreiben unter genanntem Datum an klein und großen Rath, genannt die Sechs, der St»^Basel? Durch die Mittheilung der Gesandten von Basel und den persönlichen Vortrag von Boten ans dckOrten seien die von Basel berichtet morden, wie der König von Frankreich durch seine Anwälte sich u»iErneuerung der Vereinung bewerbe. Seither haben sich auch Uri, die III gra>len Bünde und dieMühlhausen der Vereinung angeschlossen. Es haben daher die Obern die Gesandten abgeordnet, zu dc»^im Wallis zu reiten, sie, wie zu Basel geschehen, zu begrüßen und zu bitten, sich in dieser Vereinungzu sondern, da dieselbe nur zur Erhaltung von beider Theile Land und Leuten, wenn diesen unbillige Gew"angethan werden sollte, diene. Die Gesandten erwarten diesfalls gute Antwort. Daneben seien sie "»beauftragt, die von Basel nochmals schriftlich anzugehen. Sie bitten daher freundlich, zu bedenken, daß ^Vereinung allen Verbündeten und der ganzen Christenheit zu gutem Frieden und zur Handhabung ^hergebrachreu Freiheileu gereiche und sich, gleich ihren Altvordern, hierin nicht zu sönderu. Man »erbsich keines Abschlags. Ihre Antwort mögen sie an die von Solothurn überschicke». Besiegelt mit ^Stadtsiegel von Solothurn.

Gemäß einer, zwar nicht gleichzeitigen Notiz auf dem bezüglichen Conccpt des an Basel ergang^Schreibens, wäre eine gleiche Missive unter gleichem Datum von den acht (?) den Tag besuchenden Orte» ^an Schaffhausen gerichtet worden. K. A. S°l°,hurn: Miiswcnbuch No. so, s.