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Juli 1549.
habe, in Folge dessen der Bote um so länger aufgehalten worden sei. Der benannte Rath habe dann eröffnet,in der zwischen dem Alten von Landenberg und denen von Rotweil vollführten Verhandlung sei des Christophvon Laudenberg nicht „gedacht", doch sei seines Besinnens zuletzt geredet worden, man sollte ihn zu vermögensuchen, daß er den Vertrag auch halten würde Unter diesen Umständen und da der Herzog sonst von derSache nicht besonders unterrichtet sei, und Christoph von Landenberg nicht bei ihm zu Hof, sondern als seinbestellter Diener sich von Hans befinde, wolle ihm der Herzog eine Abschrift des Briefes der Eidgenossenzuschicke», guter Meinung, er werde sich in Allein nach Gebühr verhalten. St. A. Zm-ich: Acte« WiMemberg.
Zu Iii». 1549, 10. Juli, Baden. Die XII Orte (ohne Appenzell) an den Herzog von Guise, desKönigs von Frankreich Gubernator im Herzogthum Burgund, seine Statthalter, Amtleute, Zoller und Alle,vor welche dieser Brief kommt. Vor den Boten der Eidgenossen sei Hans Wunderlich, alter Vogt an derZihl, als Gesandter und Mitrath des Statthalters und gemeiner Einwohner der Grafschaft Neuenburgerschienen und habe Folgendes eröffnet: Die Kaufleute und Einwohner der Grafschaft Neuenburg werden imHerzogthum Burgund angehalten, den neuen Zoll, den man nenne: Fünf von Hundert, zu bezahlen, undwerden nicht als Eidgenossen, sondern wie Fremde behandelt. Diese Neuerung werde erst seit dritthalbJahren auf sie angewendet, wo ihnen ihre Waaren in Verbot gelegt und sie hierdurch zu Tröstung angehaltenwerden, während sie früher im Herzogthum Burgund wie die Kaufleute und Einwohner der Eidgenossenschastfrei gewesen seien. Da sie nun im Cirkel der Eidgenossenschaft gesessen und derselben einverleibt, auch ins-besondere den Orten Bern, Lucern, Freibnrg und Solothurn mit erblichen und ewigen Burgrechten verwandtseien, so bitten sie, ihnen berathen und beholfen zu sei», daß sie von diesem neuen Zolle befreit werden. Danun der Graf und alle seine Unterthanen mit den genannten Städten in erblichem und ewigem Burgrechtstehen und der Graf und seine Unterthanen insbesondere mit der Stadt Bern, auch die Stadt Neuenburgund ihre Burger mit der gleiche» Stadt Bern, und die von Landeron mit denen von Solothurn reisen undim Burgunder- und Schwabenkriege und anderswo mit denen von Bern und Solothurn und gemeiner Eid-genossenschaft gezogen sind und Lieb und Leid mit ihr getheilt haben und hiezu des fernern entschlossen sind,so bitte man freundlich und dringlich, die Kaufleute und Einwohner von Neuenburg und die von Landero»der über sie verhängten Verbote und der Tröstung zu entledigen, ihnen den genannten neuen Zoll zu erlassenund sie in Betreff der Zölle zu halten wie andere Eidgenossen, gemäß dem ewigen Friede» zwischen Frank-reich und der Eidgenossenschaft; das werden die Eidgenossen willig zu entgelten bestrebt sein. Gesiegelt voMLandvogt zu Baden, Gilg Tschudi des Raths zu Glarus, und unterschrieben vom Amtsschreiber zu Bade», >Kaspar Bodmer.
St. A. Lucern: Uneingeb. Abschiede; ein Druckexemplar, mit der Bemerkung: „Gedruckt nach einer durch den Neuenburgischen Herrn StaatS-schreiber (sio), Daniel Hory, gegen das Original gehaltenen und vidimirten Abschrist." St. A. Zürich: A. Neuenburg. St. A. Bern:Allgem. eidgenöss. Abschiede ül Äl. S. iiSb. mit der Randbemerkung: „dises ist eine von Neuenburg allher communieirte Abschrift,wovon der artickel weder zu Zürich, noch zu Bern hat gefunden werden können."
Zu ii. 1549, 9. Juli. Die Gesandten von Zürich an Zürich. 1. (Bericht über von Watts Urtheikdie Reisstrafen betreffend). 2. Gestern sei Heggcnzer in Betreff von Ramsen und Biberach vor gemeinen Eid-genossen erschienen und habe eröffnet, daß der römische König „gelegenheit der Handlung eigentlich erkew^und mittler zr>t mit gebürlicher antwort begegnen wellte". Die Sache werde somit wieder in Verzug koinw^und denen von Stein weiter Luft gemacht werden. St. «. Zürich: Acte» Tagsatzung.
4».
Bern. 1549, 3. Juli.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch No. 303, S. 49.
Vor dem Rath zu Bern erscheinen die beiden Grafen von Gccyerz und Öttingen und eröffnen: ^" in die Ungnade des Kaisers gekommen sei, so habe er sich um einen „Sitz" in Zürich beworben. iD'