Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
88
Einzelbild herunterladen
 

Mai 1549,

ist, eröffnen die Boten von Lucern, nach Belesung eines von den Chorherren an die von Lucern gerichtetenSchreibens, der Abschlag des Brunnens sei nicht in schlimmer Meinung, sondern nur deßwegen erfolgt, weildie von Lucern das Wasser in ihren Weiher zu Wpkon bedürfen. Die Boten von Bern bitten, den Brunnennoch ein oder drei Jahre ihren Obern zu ihrem Weiher zu vergönnen, um sich inzwischen in Betreff desletztern berathen zu können. Die Gesandten von Lucern nehmen dieses in den Abschied.

Gesandte des Tages waren: Bern. Sulpitius Haller, Seckelmeister; Crispin Fischer, beide des Raths!nebst Vincenz Fischer, Vogt zu Aarburg und Vincenz Dachselhofer, Schaffner zu Zofingen. Lucer».Heinrich Fleckcnstein, alt-Schultheiß; Wendel Sonnenberg, Pannerherr, beide des Raths; nebst Jost Pfysfer,Vogt zu Büron, und Wolfgang Wirz, Schultheis; zu Willisau. St. A. Luc-rn: nncl»gebu»t>cne Abschiede.

Ein Abschied vom 23. Mai 1547 findet sich weder im Staatsarchiv Lucern, noch in demjenigen vonBern. Der Vertrag vom 23. Februar 1540 besteht einzig in der definitiven Nerbriefung der unteri»9. Januar 1540 (stehe den Abschied von diesem Datum ». und l>») von den Boten auf Genehmigung derObern verabredeten Bestimmungen über die Fricdbrüche und Reisstrafen. St. A. Lncern: Pergamenturkundemit den Siegeln beider Städte.

2. Beim Abschied vom 27.29. Mai 1549 liegt ein Concept. Ist auch die für den Text benützteReinschrift vielfach fleißiger und vollständiger bearbeitet, so müssen doch aus dem Concept folgende Bemerk-ungen nachgetragen werden: Zu Ziff. 2. Die hier angedeutete unklare Redactionsveränderung gegenüber dcwfrüher« Abschied giebt das Concept in folgender, allerdings auch nicht befriedigender, Weise:daß dem wortvolgens angeheult werde, als es stat lassen wirs beschechen, daß doran gehenkt werde (ja es soll kein gfa»"dorm brucht werden)." Zu Ziff. 3. Das Concept nennt den Franzos: Heini Franzosen. Hier wird auchdas Votum der Boten von Bern angeführt: Ihre Obern hätten sich befriedigt, wenn die Richter zu Knut-wyl die Buße Einer Obrigkeit allein zubekennt hätten; da es nun aber anders geschehen, so wollen sie esbei dem Urtheil bleiben lassen; es werde aber nicht mehr geschehen. Zu Ziff. 5 fügt das Concept bei:Der Schaffner der Stift Zofingen habe sich verantwortet, er habe die Freien nicht schwören heißen und u»jdem letzten Tag zu Zofingen hätten die Boten von Lucern ihm geglaubt. Dabei hat man es gütlich bleibe»lassen, doch soll es nicht mehr geschehen. Zu Ziff. 7. Das Concept bemerkt, die 10 Gulden werden für dasZehntemnahl gegeben. Zu Ziff. 9. Die in unserm Text in Klammer angedeutete Verwechslung Bern n»bLucern vermeidet das Concept, das nach unserer Correctur redigirt hat. Den Satz mit der Klammer, diedas Fragezeiche» enthält, hat übrigens das Concept nicht. Zwischen Ziff. 10 und 11 enthält das Coucepkals Neues: In Betreff des Landmarchenanstandes zwischen Wykon, Kulmerau und dem von Rued haben dieBoten von Bern keine Instruction. Zwischen den Ziff. 10 und 12 hat das Concept folgendes Neue: Ei»Müllerknecht, der von einem Weib um die Ehe angesprochen worden sei, sollte 10 Pfund Buße bezahlc»-sei aber entwichen und habe seinen Meister als Bürgen gestellt. Als der Schaffner diese Buße zu Kmä'wpl beziehen wollte, habe der Bauer nebst dem Schreiber von Willisau in Gegenwart des Ammanns de»'Boten des Schaffners einen Brief vorgelesen, der von Lucern nach Willisau gekommen sei und die Weisungenthalten habe, daß der Schaffner stillstehen solle bis die von Lucern nach Bern geschrieben haben; es s"'nun aber nie geschrieben worden.

Zu 1t>. Dieser Artikel füllt im Original vierzehnthalbe Folioseiten. Um diese, an und für sich klei»^Sache nicht allzusehr zu dehnen, mußte die Verhandlung in den vorliegenden Rahmen eingedrängt werde'»