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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
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Mai 1549.

Im K, A, Freiburg: Acten Greperz No. 458 liegt von diesem Artikel ein französischer Auszug, derAlles im Text und in den Exemplaren von Glarus und Solothurn Enthalteue zusammenfaßt. Als Orte,vor denen die Verhandlung verpflogen wird, werde» hier genannt: Bern, Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug,GlaruS, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhauscn, Appenzell.

Zu p. Diesen Artikel giebt das Zürcher Exemplar in folgender Fassung: Die Boten von Basel zeigenan, wie ihre Nachbarn diesseits und jenseits des Rheins, bis auf die March derer von Basel heran, starkeWache halten, die in den letzten Tagen „zwiefach gesterkt" worden sei. Die Ursache hievon sei unbekannt,nur sei so viel gewiß, daß in der nieder» Markgrafschaft eine Anzahl Reisiger liege.

Zu i,'. Burgermeister und Rath zu Basel beauftragen für diese Angelegenheit ihre in Solothurnweilenden Gesandten mit nachträglicher Missive vom 11. Mai 1549 : Der Betreffende sei Hans Wollen-stem , der früher unter den landsknechtischen Regimentern das Amt eines Schultheißen getragen habe. Seineehrverletzliche Rede sei darin bestanden, daß er, als ihm ein Burger von Basel ein Paar gemachte Hosenschenken wollte, antwortete, „daß er der Schwizerischen und (mit ehren zemelden) kuhgehirerischen Hosennützit welte". Ucbcr ihn sollen Leute in Solothurn etwas wissen, die verhört werden möchten, u. s. w.

K. A. Basti: Abschied-, Band 22.

Zu V. >549, 15. Mai. Die Boten der eilf Orte (ohne Zürich und Uri) an Don Fernand Gon-zaga, des Kaisers Statthalter zu Mailand. Vor ihnen sei Peter Gurin von Lauis erschienen und habeangezeigt, er sei Willens, wenn er von dem Gubernator zu Mailand Licentie» erlangen würde, eine AnzahlReis zu Gunsten der eidgenössischen Landschaften zu kaufen, und habe die Gesandten um eine bezüglicheEmpfehlung bei dem Gubernator gebeten. Da man dieses Anbringen nicht für unziemlich erachte, zumalGurin zugesagt habe, daß er alles Reis, um das er Bewilligung erhalte, in das Gebiet der Eidgenossenfertigen wolle, so bitte man den Statthalter dringend und freundlich, aus besonderer Gunst dem PeterGurin für anderthalb oder zweihundert Saum Reis Licentien zu geben, damit er solche kaufen und seinerGelegenheit nach in die Landschaften der Eidgenossen zu Gunsten der Angehörigen derselben fertigen könne.Man versehe sich günstigen Willens bei dem Gubernator, so daß Gurin den Obern der Gesandten rühmenkönne, er habe der Förderung jener Wohl genossen. Man werde die Sache zu verdienen trachten. Es siegeltSolothurn. K. A. Solothurn: Missivcnlmch N°. 2», S. MI.

Zu 1549, 15. Mai. Die Boteu von sechs Orten (die VII katholischen Orte ohne Uri) anHauptmann und Rath der Landschaft Wallis. Landmährsweise habe man vernommen, wie „villicht" unterihnen und ihren Gemeinden wegen der zwischen dem König von Frankreich und den Eidgenossen und Zuge-wandten aufzurichtenden Vereinung, oder wegen anderer Sachen, was man nicht gründlich wisse, Mißhelleund Späne seien, so daß zu besorgen sei, es könnte Aufruhr und Empörung entstehen. Wenn dem so wäre,so wäre das den Boten der betreffenden Orte in Treuen leid. Weil man aber keine Nachricht aus deinLande Wallis selbst habe, so schenke man der Sache um so weniger Glauben. Wenn aber etwas Uneinigkeitvorhanden wäre, so bitte man freundlich, sich zu vertragen. Sie wissen, wenn ein Reich in sich selbstgctheilt sei, so müsse es zerfallen; dabei haben die Widerwärtigen über solche Zwietracht nur Freude. Wennwirklich einige Unruhe sich erheben sollte und man die Orte diesfalls berichte, so werden diese geneigt sein,Boten zu senden und weder Kosten noch Mühe zu scheuen-, ihr Leid sei der betreffenden Orte Leid, wohingegen ihr brüderliches Handeln und Wandeln den letztern große Freude bereite. Sie mögen über dieSache beförderlich an die Orte berichten, damit diese sich darnach zu verhalten wissen. Es siegelt Solothurn.

K. A. Solothurn: Mlsstvcnbuch No. 2!», S. MS.

Zu x. 1549, 15. Mai. Die Boteu der eilf Orte (ohne Zürich und Uri) an den Cardinal vonFarrare (Ferrero), Erzbischof zu Mailand. Johann Baptist Gannola von Arona habe durch seinen Anwalt,Albert von Sal, die Boten („uns") berichtet, daß Zoll und Geleit auf dem Langensee zu Arona deinCardinal zu verleihen zustehen. Besagter Gannola wäre nun Willens, dieselben zu leihen, da hiedurch sein