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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1540.

14.

Solothurn. 1549, 11. März (Hirsmontag).

Kantonsarchi« Solothnru: RathSbuch No. 47, S. 1S1.

Vor dein Nathe zu Solothurn legen die französischen Anwälte die von ihnen gestellten Eapitel in deutscherund lateinischer Sprache vor, und glauben, daß die Vereinnng so angenommen werden sollte. Beinebensverlangen sie, daß man den Schärtlin als Diener des Königs dulde. Der Rath antwortet, man wolleallesdas zethund als gut diener des küngs und daß sy mine Herren ouch für befolchen wöllen haben".

Am 25. April (Marci Evang.) beschließen Rath und Burger zu Solothurn, die Boten haben Gewalt,mit andern Eidgenossen und der Mehrheit der Orte die Vereinung zu beschließen; doch soll man den Herreuvorher anzeigen, man nehme die Vereinung an, wenn der König die verlegnen Pensionen unter die Burgerwieder austheile und was hernach wieder fällig werde, auch wieder unter die Bnrger, des Königs Diener,nach des Königs Gefallen austheile, und die von Solothurn in der Vereinung wie andere Eidgenossengehalten werden, ansonst werde man sich eines Ander«: berathen. «. A. Solothurn: Rathsbuch No. 47, S. s?4.

15.

Muri. 1549, 12. März (Dienstag nach Jnvoeavit).

Staatsarchiv Luccrn: Allgeiu. Absch. 0. 5. SZ. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Band 17, t. SSS. Vaubcsarchiv Schwuz: Abschiede.

KantonSarchiv GlarnS: Abschiede.

Tag der VII in den Freien Aemtern regierenden Orte.

Gesandte: Zürich. Hans Wegmann. Glarus. Gilg Tschudi. (Andere nicht bekannt).

t». 1. Die Boteil von Lucern legen die Copie einer Missive des Landvogts in Sargans vor, worindieser meldet, am 8. März sei der Abt von Pfäfers gestorben; er, der Vogt, habe die Schlüssel zu denbesteil Gütern zu Händen genommen und die Verwaltung und Haushaltung dem Decan, Hofmeister undSchreiber übertragen. Da die Sache keinen langen Verzug erleidet, so hat man einen Tag ans SonntagMittefasteil (31. März) nach Pfäfers angesetzt, am benannten Tag Nachts an der Herberg zu sein und amMontag darauf einen Abt zn erwählen. 2. Die von Glarns bitten durch ein Schreiben freundlich, den RudolfStncki, Decan und Conventherrn zn Pfäfers, a» die Prälatnr gelangen zu lassen. Von dieser Missive erhältjeder Bote eine Copie. Landvogt Tschudi von Glarns berichtet, daß nur genannter Rudolf Stucki undnoch Einer des Convents zn Pfäfers seien. Das Gotteshaus stehe unter dem Bischof von Chnr, der, wieer glaube, bei der Abtswahl anwesend sein werde. Da Rudolf Stucki sein, Tschudis, Schivager sei, so bitteer, ihn zur Prälatnr zn befördern. Das hat man in den Abschied genommen. 3. Der Bischof von Chnr meldet, er, alsrechter geistlicher Ordinarius, habe für die Wahl des Abts zu Pfäfers den Tag auf Mittefasten (31. März) angesetzt;die Obern der regierenden Orte, als Schirmherren und Kastenvögte, sollen ihre Nathsbotschasten ebenfalls da haben.Es seien »nr noch zwei Conventnalen vorhanden, der Decan, des Pannerhcrrn Stncki sel. Sohn von Glarns, ein