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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
749
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August 1S25. 74 g

baute» »ud Zierden verwendet werden sollen; was künftig an solchen Gaben fällt, gehört deinHeiligen" undnicht dein Kirchhcrrn zu, mit Ausnahme der Stiftungen für Vigilien, Jahrzeiten und Messen, die dem Kirch-herrn oder dem Helfer zudienen, je nach dem Willen der Stifter, v. Den kleinen Zehnten sollen die vonMurtcn ihrem Kirchhcrrn geben ivic von Alter her, I. Die Priester von Mnrten beklagen sich über dieZnmuthnug der Bürger, Tcll undBnrgwerk" zu leisten und in Kricgszeiten nicht freier zu sein als die Laien,während sie von der Holzvertheilung ausgeschlossen seien. Erkannt- Sie sotten (frei) bleiben wie von Alter her;dagegen sind die Muriner nicht schuldig, ihnen künftig Holz auszutheilen. K. Da der Verdacht geäußert wird,daß die von Mnrten Holz austhcilen, das den beiden Städten gehöre, so soll der Schultheiß Hand darauflegen, damit man die Wahrheit erfahre, I». Betreffend Richard Schleichkübli's Güter wird wie vormals verfügt,es sollen die vergabtcn zusammengelegt, die Schulden bezahlt, dievcrpönigten" Güter damit gelöst und umdie liegenden Stücke das Recht gebraucht werden, I Die Priesterschaft von Murtcn hat seit zwei Jahren nachder Stiftung des genannten Richardgedient," für ein Jahr den Zins empfangen und dafür Pfänder einsetzenmüssen; nun bittet sie, ihr das nachzulassen. Da sie den Zins erhalten, bevor die Vergabung widerrufen worden,und das Hauptgut noch vorhanden ist, so wird ihrem Begehren entsprochen, Ii,. Nachdem der Schultheiß einenGlaser gefangen, der etliche Bilder zerschlagen hat, ist ihm befohlen, denselben peinlich fragen zu lassen und vorGericht zu stellen, wenn er dessen geständig wird. I. Da der Meyer vonLustrach" einen Brief um einenZehnten, den er innehat, nicht zeigen will, weil solcher viel weiter greift, so soll der Landvogt zu Orbe darauffallen" .und ihn nicht von Händen geben ohne Vorwissen beider Städte. i»i. Dem Bannwart von Libistorfund Etlichen von Gnrmels, die das Recht haben, im Galm zu fahren, aber dem Schultheiß zu Murtcn dasHnhn nicht bezahlen wollen wie Andere, ist zu schreiben, man lasse ihnen das nicht nach, i». Dem Vogt vonOrbe hat man für seine guten Dienste an seinen Bau 40 Pfund geschenkt. «. Der Statthalter von Echallenserhält als Lohn bis auf Weiteres 20 Köpfe Korn, K». Des Richard Schleichtübli sel. (Witwe) bittet um dieVergabung, die ihr Mann für sie gethan. Es wird aber der obige Beschluß bestätigt, «z. Die 10 SchillingNcchnunggeld, die der Schnltheist von Mnrten schuldig gewesen, hat der Vogt vonScherling" (Tscherlitz)zu bezahlen, was ihm an seiner Restanz abgezogen wird.

1. Im Bcrncr Exemplar ist diesem Abschied die Copie eines Briefes vom 7. August angehängt, der unterVermittlung der Berner Gesandten die Abtretung von etwas Land an der Sense, zum Ersatz für weggeschwemmtenBoden, an genannte Personen bewilligt,

2. Das Freiburger Nathsbuch hat ein flüchtiges Concept, das zum Theil nur aus Andeutungen besteht.Wir tragen nach, was der Abschied vermissen läßt, daß Hans Rudolf von Dießbach als Vogt zu Grandson,Wilhelm Hertcnstcin als Vogt zu Grasbnrg schwor.

SS7.

Lucern. 1525, n. August f. (Freitag nach Laurenzen f.).

».aa.sarchiv Luc-.'» - Allgemein. Abschi.de, II. k. 7!>. Staatsarchiv Zürich: Tschad. Abschiede-Sammlung, Bd.«, Nr. ,s.

Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede. V. », II.->. KantonSarchiv Areiburg: Abschiede, Bd. 57, Bd. °5.

KantonSarchiv Salach.»'»: Abschiede, Bd. XIII. KantonSarchiv Scha.chanse»: Abschiede.

Gesandte- Bern Venner (Peter) Stürler. Lncern. - Uri. Ammann Troger. Schwyz. Vogt Reding.Obwalden. Amman» Halter. Nidwalden. Ammann Lussi. Zug. Thomas Stocker. Glarus. Ammann