Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
747
Einzelbild herunterladen
 

August 1525,

747

sss.

Mern. 1525, 1. und 2. August.

Staatsarchiv Bcr»: Allg. cidg. Abschicke, X, x. Sil. Raihsaianual SN. 20V, p. Iiilso. Kantonsarchiv Areibnrg! Murlncr Abschiede, X, t, es. Si.

Jahrrechuuug der Städte Beru und Freiburg, für die Vogteien Grandson und Grasburg,

Gesandte: Frei bürg. (Haus) Krummenstoll; (Wilhelm) Schweizer, Seckelmeister.

Nachdem die Botschaften beider Städte den Schitwald zu Schwarzenburg besichtigt haben und denselbenals Hochwald ansehen wollen, der mit Zins beladen sei, ist auf den Einspruch deren von Schwarzenburg, ihrBegehren, sie bei den alten Freiheiten bleiben zu lassen, und infolge Besichtigung ihrer Briefe erkattnt, die vonSchwarzenburg mögen in diesem Walde wohl schwenden nnd reuten, doch mit Schonung des Bau- und Schindel-holzes; auch ein jeweiliger Vogt darf darin schwenden,Vorsätze" und Weiden machen, wo es ihm gezeigt wird;wer da schwendet, soll nur seine Arbeit bezahlen lassen, wie bisher, Hiemit bekennen die Schivarzenburger, denSchitwald von den Herren innezuhaben, I». Der Vogt von Grasburg soll Jeden, der am letzten SonntagGarben gebunden und eingeführt hat, um 6 Pfund büßen: jeder Stadt 2 Pfd., der Kirche 1 und dein Vogt 1,Sodann soll er gebieten, die Sonn-.und Feiertage wie von Alter herzu halten; wenn aber Ungewittcr einfiele,und Korn oder Anderes, nachdem es lange gelegen, dadurch verderbt würde, so mögensie", mit Erlaubnis)des Kirchherrn, an gewöhnlichen (schlechten") Feiertagen es aufbinden, sammeln und einführen, v. Eutscheidiuigüber eine Klage des Zieglers Frankens Amiet gegen Ludwig und Glando Violet, «i. Die Boten von beidenStädten, die mit dein neuen Vogt zu Grandson aufreiten, sollen Gewalt haben, mit dem Herrn von St. Martindie Zehnten auszumarchen und über den Span zwischen Glando von Gleresse nnd dem Kirchherrn von St. Aubin(Hobin"), die Zehnten ans dem Berg Provence betreffend, Kundschaften zu verhören und die heimzubringen,einstweilen soll der Vogt den Zehnten zu unparteiischen Händen nehmen. Ferner sollen die Boten untersuchen,was an der Aussage des Luquet von Bonvillars sei, daß die Herreu von Grandson an eine Capelle zwei MaßOel gegeben, v. Auf die Bitte der Botschaften beider Klöster zu Grandson wird die Princessin von Orangeschriftlich ersucht, denselben ihren Salzzins ivie vordem verabfolgen zu lassen. 1'. Denen von Onnens ist derfrüher mu den Pförtner zu Montenach bezahlte Garbenzins nachgelassen, weil sie mit andern großen Zinsenbeladen sind; wenn aber das Schloß gebaut wird, sollen sie den Zins wieder entrichten. M. An die vonIverdon wird im Namen beider Städte geschrieben, sie möchten den Spruch betreffend die Wege und Rechtsameuderen von Grandson und Montenach am Moos beobachten, damit Kosten erspart würden. Da sich die Salz-führer von Grandson beklagen, daß die Zoller zu Montenach ihnen den Zoll absordern, so wirdgeratheu",sie sollen den Zoll entweder in Grandson oder zu Montenach entrichten. I». Ungeachtet der von Etlichen eiuge-legteu Klage, daß Zinse von ihnen gefordert werden, die seit vielen Jahren unbekannt seien, ist dein Commissarbefohlen, in der Sache vorzugehen, i. Dem Prior von la Lance, der früher die Freiheit erworben, die demKloster um Gottcswillen vergabten Güter nichterkennen" zu müssen, wollen beide Städte die gegebenen Briefehalten, it.. Den Büchsenschützen von Grandson wird für diesmal einSchürlitztuch" geschenkt. I. Der Wirthinzu Dvonand, Glanda Nanz (?), schenkt man das Dach für ihr neu gebautes Haus. »>. Dem Pierre Mayorvon Wiflispnrg wird geschrieben, er solle den Gesellen, der einen Priester zwischen Pfauen und dem Chandon(Chandelbach") geschlagen, um diesen Frevel nicht berechtigen, da derselbe in der Herrschaft Murten begangenworden. Die von Salvenach, denen jüngsthin ihre Häuser abgebrannt sind, mögen im Galm Bäume zu