Januar 1525,
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sich gehorsam erzeige», 7, Desgleichen die Gemeinde» Märstettcn, Wigoltingen und Jlhart, 8, Tobel und Loinmisbezeugen die vormals erklärte Gesinnung und wollen Leib und Gut zu de» Herren setzen. 9. Die Gemeindenim Tannegger Amt, auch Güttingen, Tägerwylen, Gottlieben nnd Egnach wollen den Eidgenossen und demLandvogt in allen billigen Sachen gehorsam sein nnd die Ungehorsamen, wo sie solche finden, strafen helfen.19. Die Anwälte aus dem Gericht des Gotteshauses Illingen versprechen treuen Gehorsam nnd bitten dabei, sieund das Gotteshaus zu schirmen und dessen Schaden nicht zu vergessen. 11. Herr (Ulrich) von Sax läßt durchseinen Anwalt antworten, er und seine Gerichtshörigen zu Bürgten und anderswo, deren er mächtig sei, wollenZ» den Eidgenossen Leib und Gut setzen, 12. Der Abt von Krenzlingcn nnd sein Ammann geben anstatt derGerichtshörigen die gleiche Versicherung lind empfehleil sich in den Schirm der Herren, 13. Die Gemeindender Vogte! ans den Eggen nnd zu Alterschwpl erbieten sich wie früher zu schnldigein Gehorsam in allen billigenDingen, 14. Desgleichen die Anwälte von Egolshofen, Licbbnrg nnd Enimishofen. 15. Thundorf will denHerren gehorsam sein nnd Leib und Gut zu ihnen setzen. 16, Die gleiche Antwort geben die ab dem Tuttwyler-berg und von Langen-Erchingen, 17. Die Gemeinden von Liebcnfels und Eschenz versprechen Gehorsam im Sinneihrer früheren Antwort, 18, Ebenso Stcttfnrt nnd Matzingen. 19. Deßgleichcn die von Aeppishausen und Buwyl.26, Die Gemeinde Harperschivplen erbietet sich zu allem Gchorsni», 2-1. Der Hofmeister des Gotteshauses Dießen-Hofen bittet Namens der Frauen daselbst, ans sie ein gutes Aufsehen zu haben, 22, Die Anwälte des unterenHofes zu Altnan sichern, wie vormals, nnterthänigen Gehorsam zu. 23, Die von Gricßenberg nnd Amlikonerbieten sich zu ihn», was andere Gemeinden, als fromme gehorsame Leute, 24, Der Anwalt des GerichtesMünsterlingen bestätigt die frühere Versicherung willigen Gehorsams. Das kleine Gericht Utwylcn wird für dieAbwesenheit einer Votschaft entschuldigt, da der Tag zu spät verkündet worden, werde übrigens bei der früherenAntwort bleiben, 25, Die Frauen von Münsterlingen bitten, im Fall der Roth sie nicht zu verlassen. 26.Bottikosen, Scherzingen, Nickenbach nnd Illnhausen geben wie früher die Zusage, den Herren allezeit gehorsamZu sein. 27. Die Anwälte von Gachnang nnd Jslikon haben nicht weiter Gewalt, als zu vernehmen, was dieHerren vortragen, »nd es heimzubringen. 28. Nach alledem bitten die Gemeinden, die Herren wollen auch aufsie ein gutes Aussehen habeil nnd sie in Gnaden bedenken, wenn sie zu Tagen etliche Beschwerden vorbringen.I». Die Boten haben auf dem Wege erfahren, wie das Kreuz nnd die Bilder ans der Kirche zu Andorf entferntund zerhauen worden, nnd das in ihrem Vortrag auch angezogen, mit der Drohung, es schwer zu ahnden, zc.Darauf antworten die Anwälte von Andorf, das sei am Weihnachttage bei „Nacht nnd Nebel" ohne der GemeindeWissen nnd Willen geschehen lind ihnen trenlich leid; in großer Furcht vor dem Landvogt haben sie mehrmalsdie Gemeinde versammelt »nd ernstlich nach den Thätcrn gefragt, damit nicht Unschuldige leiden müßten; da habeKeinem davon wissen wollen, und sei es deßhalb beinahe zum Schlagen gekommen. Als das die Thäter gehört,haben dieselben — sie wohne» im Zürcher Gebiet — ihnen melden lassen, daß kein Andorfer schuldig sei, nndversprochen, die Hühner des Pfaffen zn bezahlen nnd die Personen anzugeben, die sie genommen. — Als Bethei-iigte sind dann genannt worden vier Söhne Heini Oeningers ab dem Schneitberg und Ulrich Wchrli, des KlausenSohn ab dem Hagcnstall,
Zu Im Original fehlen die Ziffern.
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