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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1525.

ir achtung nach nit nach verdienen gestraft. 3) Zum dritten, so werden die pfafsen, so wyber nemen und s>"^andere, so anderschwo vertriben, by uns ufenthalten. 4) Zum Vierden so werden vil und mangerlei hie getrucktund besonder schand und schmächbiechlin, und schrib keiner, der die mach, sinen namen drunder. 5) Z""'fünften, daß unsere botten zum oftern niol zuo tagen geredt und villicht in ir instruction also gehebt, wir heige"cin(en) artikel also lutende in unserem pund, so eins oder mer Ort mit einander zuo zweyung kämen, daß daBwir keim teil zuoziechen sölten, sonder inittler darzwüschen sin; es stand aber, als sy achten, ein artikel darneben,daß wir inen zuozuoziechen schuldig sigen. 6) Zum sechsten so verstanden sy, daß etlich richstett pülldnass"'oder verstand mit uns machen wellten; da sollen wir uns (dar)vor hietcn (und) das nit thuon on der Eidgnosch^wissen und willen. 7) Wyter haben sy anzeigt den span, so wir haben mit Jacob Mcyger zum Hasen undUolrich Valkner, mit beger daß man denen ir urfecht Harns well geben. 8) Darzuo haben sy gebetten fürJoachim Degenhart den bapirer, Symon Geschwind Rebman, Appolonia Apotekerin.

Zu Der Inhalt der Instruction ist von Stadtschreiber Schaller in vier Hauptartikeln ausgezogen; d"Antwort geben wir als Note:

1) 1525, 7. Januar. Basel au die Boten der sechs Orte Luccrn ?c. Antwort auf die am 5. d. M-gebrachten Beschwerden, (z. Th. rccapitulirt). Die damals gehaltenen Vorträge haben so viel Zeit in Anspe"^genommen, daß bei diesen kurzen Tagen ein Rnthschlng auf den gleichen Tag nicht mehr möglich gewesen; ab"heute habe man — kleine und große Räthe — den Handel wieder vorgenommen, die Bünde nach BedürMuntersucht und sich darauf entschlossen wie folgt: Man finde der Bünde halb nichts anderes, als daß manbisher freundlich und redlich gehalten, und sei ferner bereit, dieselben treulich und ehrbar gegen allen Orten Z"beobachten und keines auszuschließen. Den von Bern nach Baden gesetzten Tag wolle man auch (gern) besuchtund allen Fleiß anwenden, um den Handel gütlich vertragen zu helfen.

St. A. Lucern: Missiven. — K. A. Basel: Missiven, t. 33. id. Abscheidschriften. — K. A. Freibmg: A. älluire« toäorulvs (Copie).

Sodann ist auch folgender Act zu beachten:

2) 1525, 7. Januar. Basel an Schaffhausen. 1. Eine Botschaft der sechs Orte habe sich schriftlich ""mündlich über den Ungehorsam der Thurgaucr und die in Zürich unternommenen Neuerungen mit der Lutherisch"'und Zwinglischen Lehre („als sy('s) nennen") beklagt und die Frage gestellt, ob man, wenn sie sich entschlösse''etwas gegen dieselben vorzunehmen, ihnen helfen wollte, die Anfänger zu strafen ?c. Man habe ihnen geantivom'wie die Beilage laute (die aber fehlt). 2. Ferner haben die Boten andeuten wollen, sie wüßten, was ans ö""gütlichen Tage zu Baden, als zwischen ihnen und Zürich gehandelt worden, die Meinung der Zürcher

was doch ein Gehcimniß („heling") sei, und es liege der Mangel an diesen allein. Man habe aber nichlGeringste verrathen; „das wellen ir ouch thuon". K.A. Sch->fsh-ms°n: C°rr°sp°nd°nz»

TZ5.

St. Kulten. 1525, 5. Januar (Ans der hl. 3 Königen Abend).

Staatsarchiv Lnccrn: Acten Religionshändcl. Kautousarchiv Freiburg: Acte» ^lkuros töckernles. Stadtarchiv St. Galle»: Rathsbuch'

Bürgermeister, kleine nnd große Nnthe geben den Boteil der VI Orte (ans ihren Vortrag) folgendel. Sie sageil für die erstatteten Grüße zc. den geflisscnstcn Dank und erbieten sich, solche (Freundschaft)Vermögen zu vergelten. 2. Der Span zwischen den VI Orten und Zürich samt den Thurganern sei derllild der Gemeinde M ganzen Treuen leid. Was zu Illingen vorgefallen, habe man zu spat vernommen,^sofort eine Botschaft abgeordnet, die aber unterwegs wieder umgekehrt („ivcndig worden") sei, weil der ^ 'durch Gottes Gnade bereits gestillt gewesen. Seitdem habe man den diesseitigen Boten zu Tagen immer er"!