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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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November 1524.

TT5.

Wheinfel'den. 1524, 15. November.

Staatsarchiv Anricli: Acten Oesterreich. KantvnSarclnv Basel: Acten Vauern-Nebellion (1525).

Tag der Städte Zürich, Basel und Schaffhansen.

I. Nachdem die Verordncien dieser Städte mit den Gesandten von Waldshnt hcntc erschienen, m»letzten Llbschied gemäß die angefangene gütliche Unterhandlung, someit es sie betraf, zu Ende zu führe», sind nngcf^auf eilf Uhr die Herreu Konrad von Bolscnhcim und Dr. Oswald Gut, Landvogt und Canzler des MarlguÜ^'zu Baden »nd Nöthelen, allher gekommen und haben eröffnet, wie sie beauftragt seien, ihres Fürsten freundlicheWillen und alles Gute anzubieten und dabei zu melden, daß derselbe dem jüngsten Abschied zufolge, anshohe Erbieten der vorderen Städte, diese Sache auf ihren Rücken zu nehmen, die Späne zwischen F. Dt.Oesterreich) und denen von Waldshut zu schlichten, nicht ohne Kosten und Verzögerung seiner eigenen GeschO'sich entschlossen und zu Röthelcn bis heute das Gesuch der städtischen Botschaft erwartet habe, diesen Tag ^beschicken und alles zur Beilegung der waltenden Irrung Dienliche handeln zu helfen. Aber nicht nur st>solches Ansuchen nicht an ihn gelangt, sondern gestern eine Abordnung der vorderen Städte mit der Nach'"erschienen, daß sie ans die gütliche Handlung verzichten müßten, laut des verhörten Schreibens. Er bedauee dl'!''„Zerrüttung" der Gütlichkeit höchlich, wolle damit sein Ausbleiben entschuldigt, sich aber zu aller Freundlich^erboten habe», ?c.

II. Die Gesandten der drei Städte äußern ihr Bedauern über den Abschlag der Stände, erbieten sichHinwider gegen den Markgrafen, da er hieran keine Schuld trage, zu uuterthünigem Gefallen.

III. Die Boten von Waldshnt erstatten zuvor für den bewiesenen gnädigen Willen, die erlittene» >^Iund die Verschiebung der eignen Geschäfte ihren untcrthänigcn Dank, mit dem Gegeucrbictcn, das alles »>" ^fürstliche Gnaden und deren Landschaft zu verdienen. Daß die Stünde von sich aus nicht mehr handeln d>"D'können sie zwar nicht ändern; aber sie bedauern aufs höchste, daß die treuen Dienste, welche die Stadt

von jeher dein Hause Oesterreich geleistet, von ihrer Herrschaft so gänzlich vergessen seien, daß sie vonstatt Schirm und Trost nur Ungnade zu gewärtigen haben; aber wie dem sei, so wollen sie hiemit bezeugt >)' ^daß sie zu Nhciufelden mit solchen Vollmachten erschienen seien, daß diese Irrung wohl hätte beseitigtkönnen, wenn die Stände dem jüngsten Abschied nachgekommen wären. Weil nun der Maugel an F- TT ^den Ständen liege, so bitten sie den Herrn Markgrafen dringlich, ihr gehorsames Erscheinen zu Gnade»nehmen »nd sie bei Gelegenheit gegen ihre Herrschaft gnädig zu „versprechen", u. s. w. ..»

ß». Berathung der drei Städte über weitere Schritte in dieser Angelegenheit. — Vgl. Nr. 224, Note o ^

Zu 1. Das erwähnte Schreiben liegt vor: .

1524, (e. 14. November). Sigmund von Falkenstein, Wilhelm Hatmnnnsdörfer, Ulrich Wirtncr und „s,Lcimer, Gesandte der Prälaten, der Ritterschaft, der Städte und Landschaften des Sundgans, Elsaßes, z»

Schwarzwaldes und der drei oberen Rheinstndte samt Wiltingen und Brnnlingen, die auf jetzigen Sa»»Ensisheim getagt, an (Markgraf Ernst zu Baden ?c.). Genannte Stande hgtten dem Abschied von Rltz»s ^(Donstag nach Allerseelen) gerne entsprochen; es sei aber inzwischen dem Regiment zu Ensisheim ^ein Schreiben zugekommen, laut dessen ihnen nicht gebühre, in der Sache ferner zu handeln; sie bitten u)Entschuldigung ihres Ausbleibens bei den Städten Zürich, Basel, Schaffhansen und Waldshnt, w. ^

St. A. Zürich: A. Ocst-rreich lE°I»