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October 1524,
doch wohl etwas verfrüht („eben gnuog früy") gewesen, indem man billig zuerst hätte erfahren sollen, ob esoder nicht. Daher wünsche es zu vernehmen, ob Bern zc. gesonnen sei, ein Ort in solcher Weise sogleichsondern; denn was jetzt Zürich begegne, möchte gar bald einem andern Orte auch widerfahren.
3. Zürich habe sich immer erboten, die Bünde in Allem treulich zu halten. Nun werden Sachen, die ">den Vogtcien vorgehen, an denen Zürich auch Thcil habe, ohne dessen Beisitz verhandelt, wiewohl es so
wie andere Orte strafen und handeln würde, was sich gebührte; jetzt aber werde es von den Nachschlügen a>>^geschlossen, und wünsche es auch hierüber Bescheid; es halte auch gänzlich dafür, daß gewisse Unruhen, die kürz")geschehen, vermieden worden wären, wenn es bei den fraglichen Händeln gesessen wäre.
4. Es habe anerboten, sich (besser) berichten zu lassen und deßhalb begehrt, einen dazu gelegenenauszuwählen; das sei aber nicht angenommen, sondern unterdessen eine Stärkung bei dem Haus Oesterreich, ^den drei Regimenten zu Innsbruck, Ensisheim und Stuttgart, gesucht worden, was dem Vorschlag Zün^hinderlich sei; das empfinde es auch als beschwerlich, besonders daß man solches „usscrt ätters" suche, wasetwa vordem ihm vorgeworfen, wiewohl ohne allen Grund; das diene nun eben dazu, daß keine Erörtcr>>"!Igeschehe, ob man irre oder nicht; da dies höchst bedenklich sei, so möchte man wissen, ob es so zugehen >""w'und rathcn, daß man auf gemeinen Tagen darüber redete und auf Abhülfe dächte. .
5. Man mache Vercinungen, schicke Leute in den Krieg oder lasse sie wegführen, woran Zürich nie"'"hindern wolle; aber man wiegle auch die Seinigcn auf und führe sie so in's Verderben, was es sehr beklagtmüsse, da doch kein Ort dem andern die Seinen in dieser oder jener Gestalt ungehorsam machen und abz"(".sollte, laut der Verkommniß von Stans; da ersuche man (die andern Orte), in der Sache zu handeln, um st' ^abzustellen. ,
6. Wenn Dinge, welche Zürich berühren, auf Tagen zur Sprache kommen, so scheine (den Klagen) ststGlauben geschenkt zu werden, bevor man sich über die Sachen erkundige; dadurch werde viel Unwille und UMerzeugt, und deßhalb würde Zürich gerne hören, ob man Willens sei, dein zu begegnen. ^
7. Es habe wie bekannt den Eidgenossen vier Gefangene von Stammheim nach Baden überantwortet 'dem ausdrücklichen Vorbehalt und Beding, daß man dieselben nur über den Jttinger Handel (verhören und) ,sollte; das sei zugesagt, aber nicht gehalten worden, was Zürich mit de» Seinigcn kränke; wäre man dernachgekommen, so hätten seine Boten auch mitgehandelt (und nicht den Austritt genommen).
8. In dem letzten Abschied von Baden sei an die neun Orte der Antrag gestellt, die von Stein,Anfänger des Jttingersturmcs seien, auch zu strafen; daneben haben die Boten von Zürich heimgebracht,davon geredet worden: Wenn es die von Stein und andere Betheiligtc nicht anhielte, dem Gotteshaus e ^für den Brand und Naub, und den neun Orten für ihre Kosten zu geben, so würde man auf deren Güter ^Gülten greifen, die im Gebiet der neun Orte liegen, zudem die Personen, wo man sie beträte, ergreife"bestrafen lassen. Das sehe nun schwer und bedenklich auS; denn Zürich habe manche von Stein und aus lw^Orten seines Gebiets eine lange Zeit im Gefängniß gehalten, verhört, etliche frei und andere auf Tröstung ^gelassen und angefangen zu strafen, wolle auch darin fortfahren und thnn, was cS den Eidgenossen Z"g"stü^ ^vermeine nun aber, man sollte es dabei bleiben lassen, da bisher in der Eidgenossenschaft jede Obrigü" ^Ihrigen selbst gestraft habe, und (ein) anderes (Verfahren) nicht zu ertragen wäre. Hierüber möge """'auch erklären, zumal später andere Orte in den gleichen Fall kommen könnten. ^
9. Man greife zu weit in den Niedern Gerichten und wolle da Leute fangen, bevor mit Recht erkan" ^daß Einer dem hohen Gericht oder dem Malcfiz zustehe, was der gemeine Mann, wenn schon Zürich, " ^Obrigkeit, und der Gerichtsherr das zuließen, nicht erleiden möge; deßhalb wünsche Zürich der ande>"Meinung zu vernehmen, da dergleichen Verhältnisse in der Eidgenossenschaft vielfach vorkommen. , K-
1V. Schließlich begehre es, daß die fünf Orte Bern, GlanB, Basel, Schasfhansen und Appens ^"„^.,1,sprechnng dieser Artikel (mit Zürich) einen besondern Tag hnlteik und abfällige Anliegen, die sie ihrcrsciw ^auch vorbrächten und beriethen, und daß dann ein allgemeiner Tag beschrieben und in diesen Sachenwürde; denn Zürich wolle nicht wie gewisse Orte hinter den Eidgenossen durchgehen und trachte nachund Ruhe. Ueber alles dieses erbitte es sich freundliche Antwort. K. A. Soi°qm»: AbMd-Bd.