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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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498 Sxptxmlm> 1524.

an dem Sturm zu Illingen je uuch ihrem Verdienen zu strafen. « Da weder die eidgenössischen Bote» »ochdie der kaiserlichen Regenten in der Sache Konrad Steffan's in Konstanz etwas ausrichten konnten, indem Pzur Antwort erhielten, daß die Eidgenossen aucheinen gegen ihn ins Gefängnis; stellen" sollten, so wird aber-mals dahin geschrieben, man habe einen solchen Abschlag nicht erwartet, da das Verbrechen offen am Tage ß»und keines Beweises mehr bedürfe, und dabei begehrt, daß die Constanzer über den benannten Vogt einunve>-dingtes" Recht ergehen lassen; seien sie damit einverstanden, so mögen sie es an den Landvogt im ThnWUberichten; es würden dann die nach Fraucnfeld verordneten Voten Einige nach Constanz abordnen, um de»Steffan zu berechtigen, x.» Es wird angezogen, daß die von Stein und andere Angehörige von ZürichHanpturheber des Sturms und der Zerstörung in dem Gotteshaus Illingen gewesen, und dcßhalb die A»s>^geäußert, daß man dieselben wie die bcthciligtcn llnterthancn im Thnrgan bestrafen könne. Darauf antivm'^Zürich, es könne jedes Ort für sich, und sonst Niemand, die Seinigen strafen. Heimzubringen und ansTag zu Frauenfeld Antwort zu geben, wer dieselben strafen soll. z. Auf den Bericht, daß die von Stein »den letzten zwei oder drei (Zürich: drei oder vier) Jahren ein neues Bollwerk vor ihrer Stadt diesscit dc>Brücke aufgeführt haben, während die hohen Gerichte der Grafschaft Thnrgan bis ans das dritte Joch der Brackgehen, ist verabredet, das treulich heimzubringen und auf dem Tag in Fraucnfeld zu entscheiden, ob man dich"Bollwerk bleiben lassen wolle oder nicht. Dem Untervogt zu Baden wird ans sein Gesuch versprochen,dem Tage zu Frauenfeld ihm eine angemessene Belohnung festzusetzen für die Arbeit, die er mit den zu Babckgefangen Gelegenen gehabt hat. !»». Jeder Bote weiß, wie man die von Schaffhansen ersucht hat, de» Dm»»von Waldshut aus der Freiheit entweder wegzunehmen oder wohl zu bewachen, und was sie dcßhalb geantwe» ^haben. Darauf wird ihnen wieder geschrieben, man hätte solchen Bescheid nicht erwartet und begehre noch»^"'daß sie den Doctor den (österreichischen) Regenten ans deren Kosten ausliefern oder uns zu Händen stellen, ^daß sie ihn verhaften, damit wir mitsamt den kaiserlichen Nöthen ihn berechtigen können; wenn sie ans alle dickVorschläge nicht eingehen, so sollen die nach Frauenfeld verordneten Boten nach Schaffhanscn gehen und sie ^dringendsten ersuchen, die Eidgenossen mehr anzusehen als diesen ketzerischen Pfaffen. I»I». Man hat vcrnommck'daß Bürgermeister Peyer undder Marbach" gleich nach dem erste» Sturm zu Stammheim zuihnen"und ihren Beistand zugesagt haben, soweit sie Recht hätten, «e. Ebenso wird durch Kundschaften gemeldet,Einer vom Rath zu Schasfhansen geäußert, sie und ihre Knechte werden auf den Tagen vonunfern"so schmählich angezogen und Ketzer gescholten, daß sie das in die Länge nicht ertragen können und sich wohleinem andernRücken" umsehen müssen. «Iii. Der kaiserliche Secretär Veit Snter bezeugt seine Freude dae»^daß die Eidgenossen an der neuen lutherischen Lehre kein Gefallen finden, und spricht die Erwartung anssie die Widerwärtigen des Kaisers, insbesondere auch die von der lutherischen Sccte, nicht schützen werden,er dieselben strafen wolle; dasselbe dürften sie auch von ihm gewärtigen; demgemäß erbiete er sich, die Flach ^auf gehörige Anforderung hin auszuliefern, wenn sie es auf sein Begehren hin auch thnn; zn diesem .8'^sollen beide Theile mit einander einig gehen und dieselben Mandate erlassen. ««;. Die von Sarmenstorf >»Freien Acmtcrn sind nin 4t) Pfund Heller Badener Währung gestraft worden, weil sie ihre Beschuldigunge» !b!den Wirth daselbst nicht erweisen konnten; diese Buße soll der Vogt binnen Monatsfrist einziehen, lDaMÜsoll der Vogt die 13 Gl. Gerichtskostcn, die über den zu Hitzkirch mit dem Schwerte gerichtetenergangen sind, im Namen der sechs Orte bezahlen; sich jedoch erkundigen, wie diese Kosten erwachsen, a>sie auchziemlich" sind. KK. Er soll auch den Scheren zn Sarmenstorf dafür rechtfertigen und strafe»,er über allen Frieden gegen den Wirth gestochen und gehauen hat. I»I». Es wird angebracht, daß sieh ^ "