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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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September I »24

Gidgcnosscn versehen dürsten. (^s wird derselbe Bescheid gegeben ivie srühcr i» dein Handel von Waldsbnt, »nldem Beding jedoch, das; ihre bettle den zu Schaffhaiiscn gehörigen Dörfern keinen Schaden znsügcn. dagegenwird denen von Schafshauscn ansgctragen, ihre bei den Unruhen bcthciligtrn Angehörigen zu ivarncn, i». l, r>cvon Konstanz haben ans Begehren des lr'andvogtcs im THurgan de» Conrad Stessen, Bogt von Stein, gefangengenommen; daraus hat man ab diesem Tag das Ansuchen an sie gestellt, uns de» genannten Bogt anSzulicscr»,damit man die Wahrheit erfahren könne. Sic antworten aber, sie seien als Reichsstadt nicht verpflichtet, ili»jemandem zu überantworten, was man nicht übel vermerken möge; denn sie werden, sosern die Eidgenossen da»Recht gegen ihn begehren und eine Klage stellen, gebührliches und förderliches Recht ergebe» lassen. 2. Iusolgcdessen hat man vereinbart, es sollen d'ncern nnd Unterwaldcn jedes einen Rathsbotcn dabinscndcn, z'uccrn de»selben eine in unser Aller Namen besiegelte kredenz und Bollmacht mitgeben und diese Boten samt dem Vandvoglin der Sache handeln ; außerdem wird der kaiserliche Sccretar ersucht, zu erwirken, daß auch die Regenten eineBotschaft nach Konstanz abordnen, mit den diesseitige» Gesandten behülslich zu sein, damit der Bogt von ^tc»>ihnen überantwortet oder, wenn dieö nicht erhältlich, nach Bcrdiencn bestraft werde, !i. Ferner sollen die Bote»mit denen von (Konstanz reden ihrer Prediger nnd anderer Sachen wegen, worüber der Vandvogt ihnen Ansbachgcbeil wird, 4, Der Zag hiesür ist ans Sonntag nach dem hl, Krcnztag <l», September) nach Konstanz bestimmt«». Der Bogt im Thurgan hat Gincn im Gesängniß, der über die Eidgenossen, über ihn und den alten Bog«Muhen» übel geredet haben soll. GS wird ihn: besohlen, denselben zu verhören nnd vor Gericht zu s«cR>«'I». Da Rothweil seine Antwort betreffend Hans Caspar von Bnbcnhosen schriftlich gibt nnd die Urfehde c>»sendet, so hat man den von Bubenhofen nochmals verhört, der weitläufig erzählt, ivie er zu solcher llrjcbd«gezwungen worden, nnd weinend »in Gottcö willen bittet, ihn als der Gidgcnossen Bnrgcr nnd Hintcrjäß »'^rechtlos zu lassen. < Da man den Gindruck hat, daß ihm die vorliegende Urfehde l»nt gscrdcn") ausgcnötlDworden, so hat man denen von Rothweil ernstlich geschrieben, da der von Bubenhofen unser Bürger und I"'gewandter sei, so dürften sie billig, ungeachtet der gcschworncn Urfehde, mit gütlichem oder rechtlichem Sp«»^der (Eidgenossen sich begnügen; sie sollen schriftlich oder mündlich ans dem nächsten !age darüber Antwort grbcn Heimzubringen, ivie man dem Bubenhosen behülslich sein wolle, wenn die Rothweiler ihm das Recht vor de»Eidgenossen verweigern, «ß. Mit dem kaiserlichen Secretär hat man geredet wegen Bezahlung der »och »«^stehenden Pensionen gemäß der Grbcinung, i Auf das Begehren desselben Gesandten, den Doctor lHubmaierl.der zu Waldshut gewesen und jetzt in Schafshausen sei, zu verhaften »nd dem Regiment ansznlirscrn, Hai »'M'Schasshauscn schriftlich ersucht, denselben zu fangen; da es mm anzeigt, daß er indie Freiheit" gekommen,wird es ernstlich beauftragt, ihn da zu beobachten. Ans dem nächsten Tage ist zu bcrathen,ob der do enllml»»mög werden", nnd ivie man mit ihm verfahren wolle, M. Die von Iwingli eingesendete Antwort aus den »d»Doctor Johannes Gck von Ingolstadt gemachten Borschlag wird dem Veptcrn Übermacht mit frcnndlichcmfür sein Anerbieten und der Ginladung, uns z» berichten, Weimer ferner hierin zn handcln gedächte, <. l, Tie»'«Tag ivird vorzüglich gehalten wegen der zu Baden liegenden Gefangenen. Da der t'andvogt noch weitere Knndjä»'»eingezogen, so sind einige Boten beauftragt ivorden, die Bcrhörc fortzusetzen, 'Nachdem man dieselben gcp"'^nnd dann die Instructionen verhört hat, die aber verschieden lauten, hat man, in der Hoffnung, von demGonstanz gcsangcncn Konrad Stcfsan, Bogt von Stein, nnd dem stark betl,ciligten Konrad Wepfer von Stau»»heim nähere Ausschlüsse erhalten zu können, die Sache aus den nächsten Zag zu Baden verschoben, der aus DonMnach St. MatthänStag <22, September) festgesetzt ist. Gs wird auch jedem Ort eine Abschrist der ellMo»«'«'«'Geständnisse mitgetheilt, 2, 'Auch Jülich wird durch seinen Boten ersucht, dein d'andvogt behülslicl, z» ß«"'