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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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August 1524,

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2- A»f die Fmge, wie Zürich es halte» wolle mit dcu Gefangenen, die es zu Stnuuuheiin, zu Nußbäume» u»dauderu den X Orte» zuständigen hohen Gerichten im Thurgau ciugezogeu, crividcru die Boten: Eine Anzahl,zu Stein und anderswo gefangen worden, haben ihre Herren allein zu bestrafen; aber die in Stammheim,Nußbäumen oder andern hohen Gerichten im Thurgau Verhafteten seien in guter Meinung zu Händen der X^>teach Mach geführt worden, um dieselben insgemein zu strafen, und ihrethalb stellen sie die Bitte, destwegcuk'ne» Tag nach Zürich anzusetzen, da dieser Ort aus vielen angegebenen Ursachen am geeignetsten wäre, !1, Nachdem'"°>> über diese Meinung vielerlei gesprochen und berathschlngt, wurde in Betrachtung, das; es sich nicht allein^e schon Verhafteten, sondern um alle übrigen Bctheiligtcn und in» andere Frevel, z. B. an den Bildern,handle, ein Tag angesetzt ans U. L, Frauen Tag im August (15. August) nach Baden, als an einemgemeinenWichen" Platz,iid den Boten von Zürich aufgetragen, ihre Obern dahin zu vermögen, das; sie die in den zum^hurgan gehörenden hohen Gerichten Verhafteten nach Baden fertigen zu ihren und der Eidgenossen Händen;erwarte man, sie werden die zu Stein und anderswo Gefangenen, über welche sie allein zu richten haben,Erbieten gemäß derart strafen, daß das Gotteshans Jttingcn und die Eidgenossen für ihren Schaden und^sten entschädigt und solche Aufrühre künftig verhütet werden, Zürich soll sich von Stund an erklären und alle""e benachrichtige, wenn es die fraglichen Gefangenen nicht nach Baden senden wollte; will es aber handelnseinem Erbieten, so braucht es nicht zu schreiben; in jedem Falle soll aber der angesetzte Tag vor sich gehen,^ soll auch jedes Ort bei den beschlossenen Rüstungen verharren, damit man, wenn jemand sich der Bestrafung'^"setzen wollte, versehen »nd gerüstet wäre. Namentlich soll auch jeder Bote heimbringen, wie ».an solchenAufständen zuvorkommen wolle, damit jedermann bei dem Seinen bleibe, und die Bünde ausrecht erhalten werden,( "»d weil Schaffhansen bei dem Sturm zu Illingen seine Boten dazwischen gesendet, die mit allem Ernst in dergehandelt haben, so wird dafür der Obrigkeit freundlichst gedankt mit der Bitte, auch fernerhin in demHandel ihr Bestes zu 'thnn und sich zu den Eidgenossen zu halte». «. Dcßglcichen wird Appenzell crmahnt, in^gegenwärtigen Zeitumstände» sich nicht von de» Eidgenossen zu söndern, sondern ihnen zu helfen, um den vor-^"ben Freveln und Jrrthümern z» begegnen. , . Heimzubringen den Bericht des Landvogtcs von Baden überAchten, die aus dem Gebiete Zürichs bei der letzten Empörung bis in die Grafschaft Baden geschickt worden^ ' '»ie nnch die Antwort, welche dessen Boten hierum gegeben haben. I'. In Betreff des gefangenen Priesters,Oechslj, wird beschlossen, ihn in. Gefängnis; zt. behalten und ans den nächsten Tag nach Baden zu schicken,.f' Der Landvogt von Baden zeigt an, das; z» Vre,»garten Einige über den letzten Abschied von Frnnenfeldw geäugt, eo s,;logen, und daß die (Behörden) von Bremgartcn darüber genrthcilt haben, als ob das^ zu bedeuten hätte ^ Darum wird verordnet, es sollen sowohl die Thäter als die Richter ans den nächsten^ ZU Baden beschieden werden, .heimzubringen. I». Abermals kommt der Streit zwischen der Witwe Petervon St. Gallen »nd ihren. Stiefsohn zur Sprache, und da die Stadt St. Gallen durch ihre Botschaft'"geud begehrt, sie bei ihren Freiheiten, Stadtrcchtcn und Bräuchen zu lassen und die Bünde an ihr zu halten,wn'de» die Parteien nochmals ersucht, sich in Güte zu vereinbaren und dazu den Landvogt im Nheinlhal zud°der dann ans den nächsten Tag in Baden zu kommen, wohin die Boten instrniri werden sollen, umj/ Allere, z.. beschließen. I. heimzubringen das Ansuchen deren von Franc,.seid n... Pulver und Blei für^ ^»dt. it. uebcr die verlesenen päpstlichen Bnllen ist ans dem nächste» Tag Antwort zu gebe». I. Der^chof von Verulam schreibt abermals wegen eines Friedens, den er betreibe, und in Betreff der lutherischenbec!!b ^gelM, das; die Eidgenossen ihm ihre Meinung darüber eröffnen; denn er wolle sich eben zum PapsteHeimzubringen zur Instruction ans den Tag zu Baden.