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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Mai 1524. 433

beeinträchtigen; würde das nicht gehalten, so wüßte» sie das Recht suchen. 2. Da hierauf die eilf Orte begehre»,b»ß überall, wo die beiderseitigen Herrschaften zusauimeustoßen, zuvor geniarcht werde, und sich bereit erklären,^sdann die verlangten Briefe und Siegel nach -Billigkeit und Gebühr zu geben, so weint hingegen der Botevon Bern, daß seine Obrigkeit keineswegs zu warchcn gedenke, bevor sie jene Briefe in Händen habe; doch ha«dies angenommen heimzubringen. «I. Jeder Bote kennt die Klage der Landlente von Val Travers, daß derThurm an dem Passe gegen Burgund durch ein Gewitter eingestürzt sei, und ihre Bitte, denselben wieder ansKhanen, damit sie bei einem allfälligen Kriege gegen Burgund sich leichter vcrthcidigen könnten. Heimzubringen.' - Die von Val Travers bringen ferner an : Vor einigen Jahreil sei ihr Kaufhaus abgebrannt, und bei denkosten Märkten, die sie haben, könne bei schlechtem Wetter Niemand mehr seine Maaren unter Dach bringen ;d» dieser Mangel ihnen schädlich sei, so bitten sie abermals, die Eidgenossen möchten ihnen, da doch sie den Zoll^selbst beziehen, das Kaufhaus wieder aufbauen. Ist heimzubringen; indessen sollen die Landlente das Holz^llen und herbeiführen, indem man hofft, daß die Obern ihnen das Dach und die Zimmerlcute bezahlen werden.^ Der Landvogt, Oswald Toß von Zug, hat Stallnng und alle Bereitschaft im Schlosse zugcrüstct und angcrdamit die Landvögte meine Herren (Gesandten) fortan bei einander im Schloß beherbergen und speisen^°uncn. j»-. Das erneuerte Gesuch Heini Wittwcr's von Zug, es möchte ihm jedes Ort ein Fenster zu seinen,Hanse schenken, ist heimzubringen. Ii. Zuletzt hat man allen Untervögten die Rechnung abgenommen,^'» mch Haber in Geld berechnet, ebenso dem Landvogt den Wein, und für jedes Ort 54 Kronen erhalten").^ (Bern:) Gedenkend anznobringen van denen von Provence in Granson pict, die denen von Cnrtallioz(^'tnillad) etlich bnoßen angefordert, darumb daß si im bann sin söllcn." Ii.Item deß, so (dem) man dieHand nachgelassen hat von wegen sincr beid(en) töchtern, als (ir) wpter müssend."

i ans dem Berncr, I. aus dem Frcibnrgcr Abschied, dem dagegen K> fehlt. Dem BaSlcr mangeln z> und i.

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Wern. 1524, 30. Mal (Montag nach Corporis Christi).

Twa.da.'cM» Bern- T°.sch Missimn I>- 0 Sl.!> b-282. Na»w,.S.i.'ckn» »reib.».,- Mschkd°, Bd. >28.

Tag der drei Städte Bern, Freibnrg und Solothnrn.

i». Es weiß jeder (Bote), wie die früher gemachte Ordnnng für die Weidlcnte und Fischer erneuert, unddabei verabredet worden, daß jede Stadt ihren Angehörigen, die an Wassern wohnen, dieselbe zuschicken undAmtleute» genaue Aufsteht zu halten befehlen soll, damit derselben machgelebt werde. I». Da die FischerTLaidlcute von Solothnrn seit einiger Zeit bis zu der Brücke der Stadt Bern gekommen sind und die Fische^geführt haben, wodurch die Berncr an ihrem Gcwerb beeinträchtigt und der feile Kauf an Fischen gehindertso ist jetzt festgesetzt, daß die Solothnrner nur bis Oltingen fahren dürfell. «. Bern hat die Vcrord""l! erlasse», daß die Fische bei dem Pfund verkauft werden sollen; diese wird den beiden andern Städten zur""°h'»e empfohlen.

Zu i) ,524, 13. Mai (Freitag vor Pcnthecostcs). Bern an Freiburg.Wir haben in knrzverrnckten^lvren in bywcscn nivcr und unser, onch der Statt Solothnrn fischer ein ordmtng angcscchcn, wie das fischen

Bemerkung des Bcrner Exemplars:'Daran gat ab der min, so min Herren zno irem teil Hand empfangen."

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