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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Januar 1524.

dem Sohn des alten Landweibels, den er umgebracht, geredet und gehandelt habe. Deßhalb erhält er den Auftrag,ihn vor das Landgericht zu stellen und da nach Verdienen z» strafen; würde er nicht gestraft, so soll ihn dciLandvogt wieder in's Gefängnis; legen und weiter Bericht erstatten. Nach Anhörung verschiedener Nachrichte»,wie das; der Vicckönig mit einem mächtigen Heere von Neapel heranrücke, das; die Landsknechte in großer Z»hlnach Mailand ziehen, auch was der Bischof von Genf (in den Sachen handle), und mancherlei anderer Mären, wirdalles den Knechten in Mailand geschrieben, desgleichen dem Ndmiral und dem Herrn von „Notschepot" (?), da»wsie sich vorzusehen wissen; insbesondere werden sie vor dem verderblichen Zutrinken („daß sy die landskncchtmit dem schandlichen zuotrinken vcrgift") gewarnt, woraus so viel Böses entstehe. «. Dem Herzog von Savoye»hat man ans das dnrch George de Nive, Herr zu Prangins, wegen des Bischofs von Genf eröffnete Anerbiete»geantwortet, er möge dafür sorgen, daß sich der Bischof ohne Verzug wieder über das Gebirge (herwärts) verfügtund ebenso andere seiner Edellcntc und Unterthanen anhalten, weder in Mailand noch bei deni Kaiser noch wEngland, als bei des Königs und unfern Feinden, sich zu „erzeigen"; geschähe das dennoch, so würde man, ">Betracht der Vercinnng mit dein König und ihm, es nicht ertragen. «I. Der Landvogt zu Lauis berichtet, w»Hieronymus Moresin und Mark Morcll seit den zu Baden erlassenen Abschieden mit einander nicht mehr gerecht,»nd die Landsgemeinde an der letzten Weihnachten sie wiederum zu „Stand" und Ehren erwählt habe, doch w>tdem Vorbehalt, künftig alljährlich zwei (der Vorsteher) zu ändern. Der Landvogt stellt den Antrag, dies Z»bestätigen. Heimzubringen, ob man es dabei wolle bleiben lassen, da sie doch auf mehreren Tagen an itPwEhren gescholten sind. « . Da die von Bcllcnz in dem Streit mit den Gemeinden Lauis und Lnggaris de»früher erlassenen Abschied nicht annehmen wollen, so hat man beide Parteien ans den nächsten Tag geladen, »wihre Bewcistitel vorzubringen und einen Entscheid zu erwarten. L. Auf den Bericht, daß in letzter Zeit ^Vieh ans der Eidgenossenschaft über das Gebirge gegangen, und daß allgemein gesagt wird, es werde den Fe>»d^in Mailand zugeführt, was den Eidgenossen nachtheilig wäre und ihnen auch zum Vorwurf gereichte (,F^wisenlich" ?c.), ist beschlossen, das heimzubringen, um solchem vorbeugen zu können. K. Da der Henker r»wFreibnrg auf schändliche Weise („schelmklich") die Eidgenossen in Mailand verlassen und einen Ausbruch gc>»»chbso hat man Freibnrg beauftragt, ihn festzunehmen. Jedes Ort soll unter den Seinigen nachfragen, wie es d»buzugegangen, um auf dein nächsten Tag über die Strafe rathschlagen zu können. I». Jeder Bote kennt d>Antwortschreiben des Königs von Frankreich, betreffend die Grafschaft Burgund. Es sagt: Wiewohl die BWgnnder die Neutralität gebrochen, wolle er doch, den Eidgenossen zu lieb, diesmal nichts Feindliches gegc"unternehmen, werde aber in Zukunft solche Angriffe rächen. Diese Zuschrift wird ihm verdankt unter Mitchellsder erhaltenen Warnungen, damit er für die Seinen und die Eidgenossen desto bessere Vorsorgen treffe, ischriftliche Beschwerde deren von Nürnberg, das; der Herzog von Wnrtcmbcrg in ihrer Nähe jemand »>^geworfen, wird dein Herzog abschriftlich angezeigt und ihm dabei der nächste Tag genannt, um sich pw'siw ^oder schriftlich deßhalb zu verantworten, Lucern wird beauftragt, an Zürich zu schreiben und dasselbe 'fragen, ob die letztverfallcne Pension von dem Kaiser schon ausbezahlt sei, da doch die Kaiserlichenauf die Erbeinung pochen, und daneben allerlei (Widerwärtiges) vorgeht. I. Es wird geklagt über ^„bösen schändlichen ketzerischen Handel", der, namentlich von der Stadt Zürich ausgehend, sich von Tag

gröber zeige, sodas; zu besorgen sei, daß Gott in kurzem Alle dafür strafen werde, wenn man nicht c>»I ^

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dagegen einschreite; auch in der Grafschaft Baden greifen diese Neuerungen immer mehr um sich, wie »w^ ^

jedem Orte mitgctheiltcn Schrift über etliche „grobe Händel" erhellt. — Deßhalb ergeht an den Land»»^Baden der Auftrag, die angezeigten Thäter gefangen zu setzen und bis zum nächsten Tag festzuhalten.