Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
335
Einzelbild herunterladen
 

September 1523.

335

nach Baden gefertigt werde; Freiburg habe hierüber »och nichts weiter geantwortet, als daß es den Entschlußdes Großen Rathes schriftlich anzeigen werde. S,. A. Bern: T-ulsH MW»m, ?. iss. - St. A. Lu-ern: Miss>»-n.

10) 1523, 23. September (Mittwoch nach Matthai). Bern an Lnccrn. Hellte habe Freiburg durch eineNathsbotschaft des beklagten Priesters halb erklärt, es könne denselben weder hiehcr noch nach Baden schicken;man möge aber für die Eidgenossen einen Tag nach Freibnrg setzen, um da zu berathen, wie man den Priesteraor ein unparteiisches Recht stellen könnte. Da nun der Handel gemeine Eidgenossenschaft berühre, so bitte manLucern, dcßhalb einen Tag hiehcr zu verkünden, in der Meinung, daß alle Boten bevollmächtigt sein sollen, zubeschließen, wo man den Priester rechtlich belangen wolle, und dann nach freibnrg zu reiten, nin den gefaßtenBeschluß zur Vollziehung zu bringen. Die fragliche Tagsatznng möge es umgehend anzeigen.

St. A. Bern: Tcutsch Misswell, I>. 197. — St. A. Lu-ern: Missw -N.

Zu i, 2. Hier sind folgende Acten einzurücken t

1) 1523, 18. Angnst, Valladolid. Kaiser Karl V. an Bern. „Lieben getreuen, wir haben den vertrag, sodurch unser freundlichen lieben Mumcn Frau Margreten gesandten und dem Kimig von Frankreich unser grafschaftBurgundi nnpartel)schhnit und neutralitet halben ansgcricht worden, cnerm begercn nach bestät und angenommen;wir wollen auch solchen vertrag unscrs tails, linser zusagen, gclübd und verschrcibnng treulich halten und vollziehen,und ir sollet auch des gar kein Zweifel tragen; (das) haben wir euch nit wellen verhalten, damit, ob euch oderM'dern Orten der Aidgnoschnft von etlichen, so disc nnparteischhait nit wol leiden mügcn, etivas anders eingebildetwurde, ir »nsers gemücts grundlich bericht, auch solichem anbringen nit glauben wisset, wiewol villcicht ain anzaldeutscher fußknecht und ander unser pnndsverwandten, die der Notdurft nach uns zuziehen, durch die berürtunser grafschaft Burgundi ircn lvcg ncnlen niüssen; Ivo es aber müglich gewesen, daß solh Iriegsvoll nit durchdie grafschaft, sonder anderswo durchkämmen Helten mügcn, wollten wir das also gern bestellt haben; dann wirje des endlichen willens sein, die obgemelt nnparteischhait gcnzlich zu halten und dawider gar nichts zu handeln,wie wir solichs alles auf das längist der fürstin von Orani, die euch und andern Ocrtern solichs weiter verkündenuurdet, zuschreiben, mit beger, ir wellet bcrüerter fürstin von Orani solichs ires nnzöigens als uns selbs gclanben,mich diser Handlung so nachbenrlich crzaige», als wir uns zu euch als des römischen Reiche, ccilichcnPidern ungezweifclt versehen; wir sagen euch auch gnädigen dank des getreuen beistands, so ir bisher obgenanntcruuser grafschaft gethan habt, mit hohenr flciß begerend, ir ivellet in solichem euer» guten willen beharren undmhalt der Erbainigung, die wir dann auch treulichen vollziehen wollen, dieselben grasschaft vor empörnng undScwalt schützen und schirmen, so sollen der berürter grafschaft nndcrthanen sich auch nachbenrlich und freundlichgegen euch und andern Oertern erzaigcn, und ir thnet uns daran sonders hochwolgefallen, gegen euch und den euer»guediglich zu erkennen und zu gutem nimmcrmer zu vergessen". . . St. A. B-rn: A. Ausland in (»cais-r »nd Reich).

2) 1523, 16. September. Bern an die Princessin voir Orange. Antwort auf den Vortrag ihres Gesandten,Abt von Mont St. Marie. Man habe gern gehört, daß sie die Neutralität zwischen der Grafschaft und demHerzogthum beobachten wolle, was auch ihren Angehörigen den größten Vorthcil bringe. Da nun der Konig »rden letzten Tagen schriftlich, »nd dessen Gesandter Boisrigault heute morgen mündlich erklär» habe, den Vertrag

gleicher Weise aufrecht halten zu wollen, so bitte man die Princessin, in ihrem guten Vorsatze zu beharren"nd in der Grafschaft keinen Durchpaß oder Einbruch zu gestatten, der für den König oder das HerzogthumBurgund gefährliche Folgen hätte; im andern Falle, wenn also die Neutralität verletzt würde, hätte die Princessinl"r die Grafschaft nur Verwüstung und Nnin zu erwarten, ?c. Sic möge dabei bedenken, daß eidg. Knechte demKonig dienen, daß also die Eidgenossen es mißfällig aufnehmen müßten, wenn sie durch eine Verletzung derNeutralität den. König Schaden zufügen ließe, ec. St. A. B»,.: Migim.., n. 97 v.

Zu I. i) 1523, 16. September (Mittwoch nach Crucis Exaltationis). Bern an Basel. 1. Antwort ans^sse" jüngst erbetene Nachrichten über die Ansammlung von Landsknechten im Elsaß. Da es über deren Zweck"°ch nichts habe melden können, so bitte man es nochmals, nllfällige seither empfangene Berichte bei diesemBoten mitzutheilen. 2. Sodann habe man in dieser Stunde erfahren, daß das französische und eidgenössische HeerNovara, Alessandria und andere Plätze diesseit des Po erobert habe und bald das ganze Herzogthum zu gewinnenhoffe, Zc. ' Tl. A. B-r»: T-utsch Mssweii, I>. k. 1901>.