Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
294
Einzelbild herunterladen
 

294

Juni 1523.

Gilg Nychmuth, Amman». Nidmalden. Haits zum Büel, des Raths. Zug. Caspar Schell, Seckelmcister.Glarus. Jost Tschudi, Ammauu. Basel. Franz Bär. Freiburg. Jacob Tcchtermann. Solothuru. UrsStark. Schaphausen. („Ein Zunftmeister"). Appenzell. Jörg Meyer, des Raths. — E. A. A. t'. 14 b.H

t». Der Vogt im Thurgau berichtet, wie Junker Sebastian Muutprat seinen Kindern all sein Gut vergabt unddarüber vor dein Landgericht im Thurgau einen Brief aufgerichtet habe. Darauf hat man dem Landvogt befohlen,diesen Brief zu seinen Händen zu ziehen und das Siegel davon zu nehmen. Heimzubringen, ob man ein solches„Gemächt" zulassen wolle. I». Ans „Anstrenge^ und Schreiben" der Eidgenossen von Basel wird angezogen, wievormals in deni Streit zwischen dem Herzog von Würtemberg und dem Grafen von Fürstenberg viel gehandeltund ein Stillstand („Anstalt") gemacht worden, um in der Zwischenzeit den Handel gütlich beizulegen. Da nundie gesetzte Frist bald abgelaufen und noch kein Vergleich getroffen sei, so habe man gewißlich zu besorgen, daßweitere Kriegsunruhen aus der Sache entstehen werden. — Um solche zu verhüten, hat man einen Tag nachBern anberaumt auf Sonntag nach St. Ulrichstag (5. Juli), was den beiden Herren auch gemeldet wird;inzwischen sollen sie gegen einander nichts Feindseliges vornehmen, e. Da zwischen dein Abt von St. Gallenund dem Vogt zu Bischofzell, Ritter Fritz Jacob von Anwyl, ein Streit betreffend einen Zehcnten waltet, messthalb die beiden Theile an die IV Schirmorte gelangt sind, so wird erkannt, sie sollen sich über einen Tag ver-ständigen und denselben den IV Orten verkünden, damit jedes einen Boten dazu verordnen könne, um den Streitin Güte oder rechtlich beizulegen. «R. Schultheiß und Rath von Frauenfeld klagen, ivie die Ihrigen an einigenOrten Abzug geben müssen, lind bitten dringlich, ihnen zu gestatten, vorkommenden Falls von Denjenigen Hinwidereinen gezienienden Abzug zu nehmen, die solchen von ihnen beziehen. Antwort aus den nächsten Tag. v. V Abe»mals erscheinen ein Anwalt des Kaufmanns von Schawatz und ein Kaufmann von Antorf und bitten um Gottesund der Gerechtigkeit willen, ihnen zum Recht zu verhelfen und endlich, mit Ja oder Nein, eine bestimmte Antwortzu geben, damit sie wüßten, "woran sie wären; denn es gehe über ihr Vermögen, ferner auf die Tage zu kommen,2. Nachdem man die weitläufige Antwort Vogt Blättli's von Uri, im Namen der Gegenpartei, gehört, h^sich gezeigt, daß etliche Orte der Meinung gewesen, es sei der Handel erledigt, weßhalb ihre Boten jetzt ken>eVollmacht haben. Ferner hat man vernommen, warum Lucern und Unterwalden dem Auftrag, ihre Boten andie Landsgemeinde in Uri zu schicken, nicht nachgekommen. 3. Endlich wird ein Brief aus Antorf verhört, desInhalts, daß „sie" (die von Antwerpen), wenn dem (klagenden) Kaufmann seine Waarcn nicht zurückerstattetoder vergütet würden, sich an den eidgenössischen Kanfleuten, wo sie solche finden, erholen werden. 4. Hieraushat man viel und mancherlei von dein Handel geredet und sich endlich entschlossen, die Sache heimzubringen; au!dem nächsten Tag zu Bern soll dann jeder Bote mit Vollmacht erscheinen, um auf den Fall, daß die von ll»sich weder gütlich noch rechtlich einlassen wollten, bestimmte Antwort zu geben, wie man weiter mit ihnen handeluwolle; zugleich ist den: Boten von Uri eingeschärft worden, man erwarte ans den nächsten Tag eine endestAntwort, da die Sache nicht länger herumgeschleppt werden könne. Man hat auch abgeredet heimzubringen, ^die Betheiligtcn in Uri von Rath und Gemeinde ausstehen und in diesem Handel nicht mehr rathen noch »n'b^sollen, t. 1. Caspar Göldli, Ritter von Zürich, klagt, er habe eine Tochter zu Hermatschwyl, die dort Meiste^gewesen, insofern als sie die Auslagen und Einnahmen besorgt habe; nun sei sie aber, von der ketzerisch^lutherischen Secte angesteckt, aus dem Kloster gelaufen, habe ihre Kleider, Kleinodien, Hab und Gut mitgenoinmeu-

*) Das Basler Exemplar hat am Schlüsse ein Botenverzcichnist, das die meisten Attribute wegläßt, übrigens vollkowuustimmt. Ebenso wessen die in den Urkunden angegebenen Namen zu.