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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1521.

54.

Zürich. 1621, 27. October (Sonntag vor Simonis und Inda f.).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Vd. 3, 5.69. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, l'. p. 517.

Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, H. 1. 5.216. Kautonsarchiv Basel: Abschiede, 5. 125. KantouSarchiv Freiburg: Abschiede, Bd. 87.

KantonSarchiv Schaffhausen: Abschiede.

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Gesandte: Zürich. (Marx) Nöist, Burgermeister; Felix Grcbel; Jacob Holzhalb; Hans Berger. Bern.(Hans) Jscnschmid, Venner; Konrad Vogt. Lncern. (Jacob) von Hertenstein, Schultheiß; Vogt (Hans) Gössi.Uri. (Ulrich) Türler, Seckclmeister. Schwyz. Martin in der Matten. Olnvalden. Hans Zumstein, Seckel-meister. Nidwalden. (Marx?) Zelger, Ammann. Zug. (Heinrich) Zigerli, Vogt; Hans Trinkler. Glarus.Marx Mad, Ammann. Basel. Hans Graf. Freibnrg. Jacob Techtermann. Solothurn. (Niklaus) Ochsenbein,Venner. Schaffhausen. (Hans) Ziegler, Burgermeister. Appenzell. Jörg Meyer.

Dieser Tag ist von Zürich angesetzt wegen der Zuschriften, die es von seinen im Dienste des Papstesstehenden Knechten erhalten hat. Diese Schriften werden verlesen, und da der Handel schwer und groß ist,indem sich daraus entnehmen läßt, daß alle andern dem Papste dienenden Hauptlcute und Knechte sich den Eid-genossen von Zürich, Unterwaldcn und Zug genähert haben und Willens sind, nach ihrer Vereinigung gegenMailand zu ziehen, um es einzunehmen, so ist man „dapfcrlich über die fach gesessen" und hat abermals denbeiden Theilen bei Eid, Ehre, Verlierung von Huld und Gnade und Verwirkung harter Strafe geboten, ausdem Gebiet ihrer Herren zu bleiben. Und da der „Cardinal von Wallis" den größten Theil des päpstlichenHeeres führt, so wird ihm besonders zum ernstlichsten geschrieben, daß er unsere Leute nirgends gegen einanderführe; sollte er dem nicht nachleben, so wollen die Eidgenossen ihm an Leib und Gut zukommen, was ihmauch in Chur schon gesagt worden sei. ?». Hierauf wird auch beschlossen, daß Zürich, Uri, Unterwaldcn, Zug,Glarus und Graubünden bevollmächtigte Boten nach Mailand verordnen sollen zu den Gesandten der ander»Orte, damit dieselben „stattlicher und tapferer" handeln mögen, und zwar sollen dieselben auf den 6. November(Mittwoch vor Martini) Nachts zu Bellenz an der Herberge sein und dann sofort zu den übrigen Boten reisenund nach Kräften zuin Frieden beitragen; davon wird auch den Boten in Mailand Nachricht gegeben, e. JederBote hat eine Copie des Schreibens, das Herr von Lamct von Seiten des Königs geschickt hat. Heimzubringen,da man zu einer Antwort keine Vollmacht gehabt hat. «I. „So ist abermals under uns botten zum treffenlichostenangezogen und red gehalten worden von wegen der frömden fürsten und Herren, ir püntnissen, Pensionen, mietund gaben, da dann ougenschinlich menglich mag sehen und hören, in was zwitracht, angst, sorg und merklicheuneinikeit uns die Hand gebracht, und wo das nit dapfcrlich fürkommen, daß es uns zuoletst zno abfall und zerstörnngeiner loblichen Eidgnoschaft wurd dienen und reichen. Diewil aber etlich botten deßhalb (zwar) gewalt gehept,sollichs zum besten abzestellen, und (aber) etlich sagtend, inen wäre nützit deßhalb befolhen, ist geratschlaget, dasnochmals zum trüwlichosten Heini an jedes Herren und obern ze bringen und uf nächstem tag antwurt zuo geben,dardurch wir nit so schlechtlich durch das gelt gezweyet und zuo nüten gemacht werden." «. Jeder Bote weiß,wie der Papst in einem an gemeine Eidgenossen gerichteten und jedem Boten in Abschrift mitgetheilten Brevesich ernstlich beklagt und an uns allerlei zu Mißfallen aufnimmt. L. In dem Span zwischen dem Herrn vo»Constanz und denen von Schaffhausen, betreffend Hallau, ist beiden Theilen ein Tag in Zürich angesetzt a»lMontag nach St. Othmars Tag (18. November); sie sollen vor den Orten mit bevollmächtigten Boten erscheinen,um einen gütlichen oder rechtlichen Austrag zu finden. Wenn ein Theil nicht erschiene, so würde nichts beste