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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Februar 15,21

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denselben nichts einzuwenden hat, so läßt man es einfach dabei verbleiben; doch wird Freiburg gebeten, den von Bernund Solothurn besiegelten Brief nm besserer Freundschaft willen ebenfalls zu besiegeln; wenn es sich aber um Geldoder Ansprachen handelt, so steht es bei Bern, was deshalb geschehen soll; auf dein nächsten Tag soll sich Freiburghierüber erklären, i. Den Weg über den Heltersberg haben fünf Orte zu bauen zugesagt; Lucern, Unterwaldenund Zug werden deshalb ersticht, auch ihren Theil dazu beizutragen. It. An, letzten Tage dieser Tagleistnngist an Zürich ein Schreiben des Kaisers gelangt, des Inhalts, daß die Orte ans Sonntag Qnnsiniodo H7, April)ans seine Kosten in Zürich erscheinen möchten, wohin er etliche Fürsten und ansehnliche Personen schicken wolle,»in über Sachen zu verhandeln, die dein Reiche deutscher Nation und den Eidgenossen ersprießlich wären. Ilmweitere Botschaften, Kosten und Arbeit zu ersparen, soll dies heimgebracht und der bezeichnete Tag von allenOrten ohne Ausnahme besucht werden, I. 1, Der päpstliche Legat, Bischof von Pistoria, begehrt, ans sein analle Orte geschicktes Schreiben und den letzten Abschied hin, den nnvcrwcilten Ausbruch unserer Knechte und zeigtan, gegen wen sie dienen müssen, sowie daß der Paß offen stehe, und daß die verfallene Pension durch dieWclser Gesellschaft" zur Hälfte ans Mai und das klebrige ans Iohanni bezahlt werden soll, mit dem Aner-bieten, die Wcchsclbricse und Onittungcn gleich an Zürich zu übergeben, 2, Die Mehrheit der Bote» hat Bollmacht, ihm zu entsprechen, da eine französische Botschaft freien Paß verheißen hat; die ander» sollen diesen Gutschlug hinter sich bringen, damit man sich beförderlichst vereinbare, den zugesagten Auszug zu thnn, 3, Mitdieser Verzögerung ist der Legat nicht zufrieden; er verlangt, daß die bereits einverstandenen Orte nicht auf dieübrigen warten. Hierauf wird verabschiedet, daß die nicht bevollmächtigten Boten nach Hanse schreiben oder reitensollen, um bis Dienstag nach Oculi (5. März) Antwort zu bringen, damit man beschließen kann, was Schuldig-keit und Ehre erfordern, 4. Die für den Papst verlangte Abschrift des Abschieds wird dem Legaten bewilligt.5. Sodann wird der Auszug (das Contingent) bestimmt, und zwar von Zürich 750 Mann, von Bern 850,Lnccrn 450, Uri (mit Urser») 375, Schwyz 450, Unterwalden 330, Zug 300, Glarns 345, Basel 300,Freiburg 30t), Solothurn 300, Schnfshansen 225, Appenzell 200, Abt von St. Gallen 150, Stadt St, Gallen75, Thnrgan 200, Stadt und Grafschaft Baden 75, Bremgartcn 30, Mellingen 15, Sargans 75, Aargau (FreieAcinter) 75, Nheinthal 50, RappcrSwyl 30, Grafschaft Toggcnburg 50: Summa 0000 Mann. 6, Hicnach wirdder Legat angefragt, ob er nicht mehr Knechte brauchen könnte, und ob er den Zugewandten und Vogtcien auchHauptmannschaften, Fähndriche und Lieutenants zugestehen, die Leute mit Harnischen versehen und die Hanptlcntcnoch vor dem Aufbruch bezahlen wolle. Er antwortet, daß er nicht einen Mann mehr annehmen werde; Unter-walden könne er zwei Hauptmannschaften nachlassen wie andern Orten; den XIII Orten will er entweder 110Sölde und dazu den Uebersold geben, damit sie die Zugewandren und Vogtcien unter ihre Führung nehmen,oder aber diesen fünf Hauptlcute gewähren, sofern sich dieselben mit denjenigen der Orte verständigen wollen;Harnische sagt er für 3000 Knechte zu, und die sich meldenden Hauptleute will er nach Anzahl ihrer Leute bezahlen, 7. Damit befriedigt, beschließt man, auf Genehmigung der Obern hin, daß die vierzehn Hanptmannschaftenden Orten gehören und die Zugewandten und Vogtcien mit den Orten ziehen > sollen, die sie bevogten, oder denensie zngethcilt sind. Auf nächsten Dienstag (5. März) sollen alle Boten Gewalt haben, diese Ucbcr-eintnnft zubestätigeil oder etwas anderes anzuordnen, «si. Dem Hartmann Rordorf sollt ihr (die Boten von Zürich) gegenseinen Schwähcr zu Recht oder sonst beistündig und berathen sein, i». Bei 'dem Münzmeistcr Wolf sollt ihrFleiß ankehren, daß euch die Ordnung ihrer Goldschmiede (behändigt) werde.

«». 1521, 25, Februar, Zürich, Eidgenössisches Empfehlungsschreiben an König Franz I. für AntoniusMeyer von Wallis, zu ungesäumter Bezahlung der ihm früher gesprochenen 1500 Kronen (soutorum).