Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
633
Einzelbild herunterladen
 

September 1499.

633

die ihm, wie er meint, irriger Weise zur Last gelegt werden, I. Der Bischof von Konstanz verlangt,daß ihm im Frieden Ncnkirch wieder abgetreten werde, wogegen Zürich nnd Schaffhausen Einspracheerheben. Da aber die königlichen Räthe erklären, sie könnten sonst den Frieden nicht zusagen, so habensich die übrigen Orte jener zwei Städte gcmächtigt und die Rückgabe zugesagt. Dagegen soll der BischofBoten nach Zürich senden, um sich mit jenen zwei Orten über die Kosten zu verständigen. Ii.Esweis; jeder Bot zu sagen, wie zu guter volstrekung des begriffenen loblichen fridcns zwischen dem römischenkunig vnd fincm anhang vnd gemeiner Eidgenossenschaft vnd Jrcm anhang, in welcher Vrh vnd Glanesdhein Botschaft erschincn, angeschen vnd verlassen ist, das mine Herren von Bern, Lutzcrn vnd Vndcr-walden Jr Batten dahin sollen senden, vnd dieselben vff Sambstag nechstkomend nachts da an der Herbergsin, morndes mit der ganzen gemeind zu reden vnd Inen zu zöigen die gemachten Bericht vnd sh bitten,mit andern der Eidtgnoschaft orten dar In zu gon, wie dann das die notturft Wirt ervordcrn." I. Zürichund Lncern sollen an demselben Tag ihre Boten zu gleichem Zweck in Glarns haben. »». Auf nächstenSonntag soll Nntcrwalden eine Botschaft zu Schwhz haben, um daselbst Bescheid geben zu helfen inBetreff des Grafen Georg von Sargans und des von Castclwart, wie sie wissen, i». Morgen Abendssollen von allen Orten Boten zu Solothurn sein, um mit kleinen und großen Rüthen daselbst zu reden,des Schlosses Thierstein und anderer Sachen wegen, auch der Herren wegen, die vor Dornach gefallensind und nun von ihren Verwandten zur Bestattung in Familiengräbern verlangt werden, mit demAnerbieten, der Kirche zu Dornach nichtsdestoweniger das Gebührende zu thun, waö alle Orte außerSolothurn zugesagt haben. «. Da nun durch Gottes Gnade dieser schwere Krieg gestillt ist, die könig-lichen Räthe aber angebracht haben, wie der Herzog von Mailand, ein Fürst des Reiches, vom Königvon Frankreich zu schwerem Nachtheil deutscher Nation gegenwärtig bedrängt werde, weshalb sie um Ver-wendung der Eidgenossen zur Beilegung dieses Krieges und um Hülfe für den Herzog nachsuchen, sowill man diese Begehren heimbringen und auf nächsten Tag Antwort geben. Z». In Betrachtung desgroßen Ernstes, den der mailändische Orator Galeazzo Visconti zur Beilegung dieses Krieges angewendethat, wird sein Gesuch um den Schirm und Beistand der Eidgenossen bei dem schweren Stand seinesFürsten den eidgenössischen Orten zur Berücksichtigung empfohlen. «>. Auf nächstem Tag soll von allenOrten Antwort gegeben werden, ob man, da nun der Krieg vorüber ist, die Büchsen von Frankreichheimfahren lassen wolle, und was man den Büchsenmeistern und dem reisigen Zug, der zu Solothurngelegen ist, schenken wolle, da doch Bern und Freibnrg ihren Thcil an ein solches Geschenk bereits gegebenhaben. Dem Scherer des Herrn Galeazzo, dem in einem Geleit der Eidgenossen 19 Gulden an Gold,3 Dueaten an Gold und 6 Gulden an Münze, zusammen 29 Gulden, Kleider, Pferd und Anderes weg-genommen worden, soll solches zu Lucern aus des von Baldcgg Geld ersetzt und denen von Solothurnan ihrem Theil abgezogen werden. Diese mögen dann suchen, denjenigen zu ermitteln, der den Raubgcthan und sich an ihm schadlos halten. «. Denen von Zug und Andern, welche der Büchsen wegenrcclamircn, soll aus vorgcmcldtem Geld 30 Gulden gegeben werden, t. Mit den Boten des römischenKönigs ist geredet, daß sie den Rückzug der in und um Konstanz liegenden Truppen bewirkenz die Eid-genossen werden sodann auch die ihrigen aus dem Schwadcrloch zurückziehen, i» Man soll allenthalbenbesorgen, daß, wie der Erzbischof von Sens schriftlich verlangt nnd man das bereits zugesagt hat, Nie-mand gegen den König von Frankreich in Krieg laufe, Aller in diesem Abschied gemeldeten Sachenwegen wird wiederum Tag gesetzt nach Zürich auf Sonntag nach St. Michaelstag (6. October).Jeder

80